Die Royal Courts of Justice, der Sitz der wichtigsten Gerichte in London (Bild: Andrea Vail / flickr)
Der High Court of England and Wales hat am Freitag in erster Instanz entschieden, dass es das Recht einer Universität sein kann, Studenten auszuschließen, wenn sie andere Menschen aus religiösen Gründen abwerten. Geklagt hatte ein 39-jähriger Christ, Felix N., der an der Universität von Sheffield einen zweijährigen postgradualen Lehrgang zum Sozialarbeiter belegte.
2015 hatte N. in einer Facebook-Diskussion zur US-Standesbeamtin Kim Davis, die sich geweigert hatte, Homo-Paare zu trauen, geschrieben, dass die gleichgeschlechtliche Ehe laut Bibel und Gott eine Sünde sei. Auch hatte er eine Leviticus-Stelle aus dem Alten Testament zur Homosexualität zitiert: "Wenn jemand bei einem Manne liegt wie bei einer Frau, so haben sie getan, was ein Gräuel ist, und sollen beide des Todes sterben."
Wenige Wochen später hatte ein Komitee der Universität entschieden, dass er mit solchen Äußerungen ungeeignet für die Praxis der Sozialarbeit sei, und ihn aus dem Kurs geworfen. N. sah sein Recht auf Meinungs- und Glaubensfreiheit verletzt und zog, mit Unterstützung der christlichen Lobbygruppe Christian Concern und ihrem Anwaltsverein Christian Legal Centre, vor den High Court, der sich jetzt aber nach einer zweitägigen Anhörung auf die Seite der Uni stellte.
Schutz von Studenten und Klienten
Anwälte der Universität hatten vor Gericht argumentiert, dass N. bei einer Anhörung vor dem Rauswurf keine Einsicht gezeigt habe. Dessen Äußerungen seien abwertend gegenüber Homosexuellen und die Uni müsse auf die Rechte und Gefühle anderer Studenten ebenso achten wie auf zukünftige Klienten des Mannes. Äußerungen über Homosexualität als Sünde würden es schwulen, lesbischen oder bisexuellen Klienten unmöglich machen, ein professionelles und auf Vertrauen und Respekt aufbauendes Verhältnis zu ihm aufzubauen.
Richterin Rowena Collins Rice schloss sich dieser Argumentation an: Öffentliche religiöse Rede müsse im Kontext der gesamten Öffentlichkeit betrachtet und gegebenfalls reguliert werden. "Sozialarbeiter haben eine beträchtliche Macht über das Leben von besonders gefährdeten Klienten", so die Richterin. Auch sehe sich die Universität verpflichtet, ihre Studenten in ihrer Vielfalt und Verschiedenheit willkommen zu heißen und zu unterstützen.
N. ließ am Freitag mitteilen, er plane eine Berufung, da er sich in seinen Menschenrechten verletzt sehe. Das Christian Legal Centre kritisierte, das Gericht habe zwar das Recht des Mannes auf seinen Glauben anerkannt, aber nicht dessen Recht, diesen öffentlich zu äußern. Dies führe nicht nur zu einer Einschränkung seiner Rede, sondern könne christliche Studenten im ganzen Land in eine Selbstzensur führen.
Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit darf keinen Platz in unserer Gesellschaft haben.
Nulltoleranz gegenüber gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit.