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Fahnenmast vorm Rathaus geentert
Straftat in Dresden: Hissen der Regenbogenflagge
Die Staatsanwaltschaft der sächsischen Landeshauptstadt ermittelt wegen "Amtsanmaßung" gegen zwei Aktivisten von Linksjugend und Jusos.

Weil Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP) sich weigerte, hissten Sophie Koch (Jusos) und Christopher Colditz (Linksjugend) in Eigeninitiative zum CSD eine Regenbogenfahne vor dem Dresdner Rathaus
- 30. Oktober 2017, 07:31h 2 Min.
Die Staatsanwaltschaft Dresden wirft Christopher Colditz, einem Mitglied der Linksjugend, den Strafttatbestand der Amtanmaßung vor. Der Grund: Der 25-Jährige hatte zusammen mit der Jusos-Aktivistin Sophie Koch am 27. Mai eine Regenbogenfahne an einem Fahnenmast vor dem Rathaus gehisst. Mit der Aktion protestierten sie gegen die Weigerung des Dresdner Oberbügermeisters Dirk Hilbert (FDP), zum CSD Flagge zu zeigen, wie das in vielen Städten inzwischen üblich ist (queer.de berichtete).
Hilbert hatte seine Ablehnung mit der sächsischen Flaggenverordnung begründet, die keine Regenbogenfahnen an Dienstgebäuden erlaube. Die Stadt flaggte stattdessen auf der Hauptstraße und vor der Semperoper.

Das Schreiben der Staatsanwaltschaft
Colditz habe billigend in Kauf genommen, "dass diese Handlung den Anschein einer hoheitlichen Handlung begründet und daher nur kraft eines öffentlichen Amtes hätte vorgenommen werden dürfen", heißt es in einem Schreiben der Staatsanwaltschaft vom 26. Oktober. Gleichzeitig schlagen die Ermittler vor, das Verfahren einzustellen, wenn der Jungpolitiker 150 Euro an den Dresdner LGBTI-Verein "Gerede" überweist.
"Das Geld werde ich spenden, ob ich diese Anklage allerdings widerstandslos hinnehmen werde, überlege ich mir nach Beratung mit meinem Rechtsbeistand", kündigte Christopher Kolditz in einem Facebook-Post an. Ironisch fügte er hinzu: "Wir möchte uns also bei allen aufrichtig entschuldigen, die das Gefühl hatten, dass wir am 27. Mai der Oberbürgermeister der Stadt Dresden waren."
Seine "Mittäterin" Sophie Koch hat noch keinen Brief von der Staatsanwaltschaft erhalten. Amtsanmaßung kann nach Paragraf 132 des Strafgesetzbuchs mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden. (cw)














