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Fahnenmast vorm Rathaus geentert

Straftat in Dresden: Hissen der Regenbogen­flagge

Die Staatsanwaltschaft der sächsischen Landeshauptstadt ermittelt wegen "Amtsanmaßung" gegen zwei Aktivisten von Linksjugend und Jusos.


Weil Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP) sich weigerte, hissten Sophie Koch (Jusos) und Christopher Colditz (Linksjugend) in Eigeninitiative zum CSD eine Regenbogen­fahne vor dem Dresdner Rathaus

  • 30. Oktober 2017, 07:31h 47 2 Min.

Die Staatsanwaltschaft Dresden wirft Christopher Colditz, einem Mitglied der Linksjugend, den Strafttatbestand der Amtanmaßung vor. Der Grund: Der 25-Jährige hatte zusammen mit der Jusos-Aktivistin Sophie Koch am 27. Mai eine Regenbogenfahne an einem Fahnenmast vor dem Rathaus gehisst. Mit der Aktion protestierten sie gegen die Weigerung des Dresdner Oberbügermeisters Dirk Hilbert (FDP), zum CSD Flagge zu zeigen, wie das in vielen Städten inzwischen üblich ist (queer.de berichtete).

Hilbert hatte seine Ablehnung mit der sächsischen Flaggenverordnung begründet, die keine Regenbogenfahnen an Dienstgebäuden erlaube. Die Stadt flaggte stattdessen auf der Hauptstraße und vor der Semperoper.


Das Schreiben der Staatsanwaltschaft

Colditz habe billigend in Kauf genommen, "dass diese Handlung den Anschein einer hoheitlichen Handlung begründet und daher nur kraft eines öffentlichen Amtes hätte vorgenommen werden dürfen", heißt es in einem Schreiben der Staatsanwaltschaft vom 26. Oktober. Gleichzeitig schlagen die Ermittler vor, das Verfahren einzustellen, wenn der Jungpolitiker 150 Euro an den Dresdner LGBTI-Verein "Gerede" überweist.

"Das Geld werde ich spenden, ob ich diese Anklage allerdings widerstandslos hinnehmen werde, überlege ich mir nach Beratung mit meinem Rechtsbeistand", kündigte Christopher Kolditz in einem Facebook-Post an. Ironisch fügte er hinzu: "Wir möchte uns also bei allen aufrichtig entschuldigen, die das Gefühl hatten, dass wir am 27. Mai der Oberbürgermeister der Stadt Dresden waren."

Seine "Mittäterin" Sophie Koch hat noch keinen Brief von der Staatsanwaltschaft erhalten. Amtsanmaßung kann nach Paragraf 132 des Strafgesetzbuchs mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden. (cw)

-w-

#1 PatroklosEhemaliges Profil
  • 30.10.2017, 09:17h
  • Soweit ist Deutschland nun gekommen, daß das Hissen der Regenbogenflagge als Amtsanmaßung verunglmpft wird! Mir wäre es viel lieber, wenn die Flagge bundesweit neben der Deutschlandflagge an jedem Fahnenmast wehen würde und im Gegenzug dafür die Europaflagge verbannt wird!
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#2 AjstgtAnonym
  • 30.10.2017, 09:44h
  • Antwort auf #1 von Patroklos
  • Schön für Sie, ich liebe als junger und schwuler Mann Europa und die EU. Wenn Henan anders eine Flagge einfach so gehist hätte, wäre das gskreische Los... Aber die immer währende Doppelmoral von uns Deutschen.
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#3 saltgay_nl
  • 30.10.2017, 09:52hZutphen
  • Patroklops - der vaterländische Klops. Auch gut, kann man ja gleich noch die AfD - Fahne mit hochziehen. Dulcis et decorum est pro patria trahi. Apropos die Fahne hoch...

    Offenkundig war der Verwaltung der Straftatsbestand der Sachbeschädigung zu pflaumenweich. Daher musste dann wohl am Haar die Amtsanmaßung herangezogen werden.

    Zum Thema Fahnen gibt es ja schon Einiges zu sagen: "Unsere Fahne flattert uns voran!" Egal ob Ouzo oder Falken-Vollbier hell, bekannt auch als Elbwasser. Jedenfalls hat dort eine subalterne Arbeitskraft im Dresdner Rathaus einen guten Gedanken gehabt. Denn es zeigt einmal wieder deutlich, dass Dresden eine vom Kleinbürgermief stinkende, bornierte und abgehalfterte Residenzstadt ist.

    Ach ja, was sagte doch Kurt Tucholski? "Der Deutsche kann mit einem halben Magen, einer halben Lunge und einem halbe Gehirn leben. Aber nicht ohne eine Fahne.
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