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Urteil in Siegen

Neun Jahre Haft: Homo-Hasser tötete Schwulen im Suff

Ein 45-jähriger schlug und würgte im vergangenen Jahr seinen Saufkumpan, nachdem sich dieser geoutet hatte. Das bewusstlose Opfer brachte er anschließend zu einem Fluss, wo der Mann ertrank.


(Bild: Markus Daams / flickr / by-sa 2.0)

  • 4. November 2017, 11:30h 28 2 Min.

Das Landgericht Siegen hat einen 45-jährigen Russlanddeutschen wegen Totschlags an einem schwulen Mann zu neun Jahren Freiheitsstrafe sowie zu einem Aufenthalt in einer Entziehungsanstalt verurteilt. Dies berichtete am Freitag die "Westfalenpost".

Der Täter hatte das 36 Jahre alte Opfer in der Nacht zum 30. Dezember 2016 beim Alkoholkaufen kennengelernt und mit in seine Wohnung in Finnentrop genommen. Dort tranken die Männer Bier und Wodka. Als sich der 36-Jährige gegen Mitternacht als schwul outete, eskalierte das Gelage. "Der Angeklagte hasst nach eigener Aussage Homosexualität. Er gab ihm mehrere Faustschläge ins Gesicht", erklärte Staatsanwalt Rainer Hoppmann während des Prozesses. Danach habe der 45-Jährige den Kopf seines Opfers mehrfach an die Wand geschlagen.

Die ursprüngliche Anklage lautete auf Mord

Weil der Russlanddeutsche Angst bekam, dass ihn sein Opfer wegen Körperverletzung anzeigt, würgte er ihn solange, bis er annahm, dass sein Opfer tot sei. Mit seinem Pkw brachte er den Mann dann zum zehn Kilometer entfernten Fluss Bigge und legte ihn in einer Böschung ab. Zu diesem Zeitpunkt hat das Opfer allerdings noch gelebt: Laut Obduktion ist der 36-Jährige ertrunken.

Der Verurteilte legte ein Teilgeständnis ab. Im Prozess sagt er aus, er habe seinem Saufkumpan erzählt, dass er Streit mit seiner Freundin gehabt hätte; danach habe dieser ihn angemacht: "Er legte seinen Kopf auf meine Schultern, hat mich gestreichelt und gesagt: 'Vergiss die Weiber'. Als ich ihn fragte, ob er schwul sei, sagte er: 'Ja, Sex mit Männern ist besser.' Ich sagte, er solle verschwinden. Dann fasste er mir in den Genitalbereich."

Ursprünglich war der Russlanddeutsche wegen Mordes angeklagt worden. Am Ende des Prozesses plädierte Staatsanwalt Hoppmann jedoch auf zehn Jahre Haft wegen vollendeten Totschlags im Zustand verminderter Schuldfähigkeit. Die Rechtsanwälte des 45-Jährigen sahen keine Tötungsabsicht und forderten eine Strafe nicht über sieben Jahre wegen gefährlicher Körperverletzung und fahrlässiger Tötung. (cw)

#1 Typisch DeutschlandAnonym
  • 04.11.2017, 11:34h
  • Wieso nur Totschlag und wieso nicht Mord?

    Wieso nur 9 Jahre? Das Opfer bleibt tot und wacht nicht in 9 Jahren wieder lebend auf.

    Wenn jemand einen anderen Menschen ermordet, nur weil man sich als schwul outet, ist das volle Absicht und so jemand hat bewiesen, dass er nicht mehr Mitglied einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft sein kann.
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#2 hugo1970Ehemaliges Profil
  • 04.11.2017, 12:02h
  • Wer jemandem Schaden, aus Haß zufügt, nur weil dieser sich anders verhält, andere Ansichten hat etc. der muß wissen, das er straffällig wird. Deshalb sind die aktuell zur Debatte stehenden Änderungen am Grundgesetz enorm wichtig!!!
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#3 Adnan TaymullahAnonym