Festnahme von Teilnehmern bei einem CSD in Moskau und der bereits mehrfach in der Frage tätige Gerichtshof in Straßburg
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am Dienstag einen Einspruch Russlands gegen ein Urteil zurückgewiesen, wonach Gesetze gegen sogenannte Homo-"Propaganda" gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen. Eine Prüfung der Entscheidung aus dem Juni durch die Große Kammer lehnte das Gericht ab.
In dem am 20. Juni veröffentlichten Urteil, das nun rechtskräftig ist, hatte eine Kammer des Gerichts mit sieben Richterstimmen zu einer entschieden, dass regionale Vorläufer des inzwischen landesweiten Verbotes von Homo-"Propaganda" in Russland gegen die Artikel 10 und 14 der Menschenrechtskonvention verstoßen, also eine ungerechtfertigte Diskriminierung und eine unzulässige Einschränkung der Meinungsfreiheit darstellen (queer.de berichtete).
In den vorliegenden Fällen (AZ 67667/09, 44092/12 und 56717/12) hatten Aktivisten geklagt, die bei Protesten nach den regionalen Gesetzen in Rjasan, Archangelsk und St. Petersburg festgenommen worden waren. Die Gesetze bildeten die Grundlage für das 2013 beschlossene landesweite Gesetz gegen Homo-"Propaganda". Es verbietet die "Bewerbung nicht-traditioneller Beziehungen" im Beisein von Kindern und Jugendlichen und sieht dazu Geldstrafen vor.
Wegweisendes Urteil für ganz Europa
Die Gesetze gegen Homo-"Propaganda" verstärken "Stigmatisierung und Vorurteile und befördern Homophobie", beklagte im Juni die große Mehrheit der Richter – nur ein Kollege aus Russland veröffentlichte eine abweichende Meinung. In dem lesenswerten Urteil zerlegten die sieben Juristen die Argumentation aus Moskau, die Gesetze dienten dem Schutz von Kindern und der Aufrechterhaltung von Moral. Eine Erziehung zu den Ideen von "Vielfalt, Gleichheit und Toleranz" ist für Kinder förderlich, nicht schädlich, betonten die Richter.
Zudem gibt es ein Recht des Kindes auf objektive Informationen und auf einen Schutz vor Homophobie, so die Kammer. Bestimmungen zur Erhaltung der Moral dürfen nicht von Vorurteilen geprägt sein. Letztlich stehen auch homosexuelle Beziehungen sogenannten Familienwerten nicht entgegen.
Mit dieser Argumentation gibt das Straßburger Gericht letztlich LGBTI in allen 47 Mitgliedsstaaten des Europarats eine große Hilfestellung, gerade jenen aus solchen Ländern, in denen ähnliche Gesetze existieren oder im Gespräch sind.
Moskau bedauert Urteil
Für russische LGBTI hingegen sind die Folgen des Urteils noch unklar: Das Justizministerium in Moskau betonte am Dienstag, es bedauere die Entscheidung und prüfe die Auswirkungen. Russland hat es sich angewöhnt, Urteile aus Straßburg oft inhaltlich zu ignorieren. So wurde das Land in den letzten Jahren mehrfach für CSD-Verbote verurteilt, zahlte auch brav Entschädigungen an die Kläger – veränderte an der Praxis aber nichts, weil es sich bei den Urteilen um Einzelfallentscheidungen gehandelt habe.
Auch das föderale "Propaganda"-Gesetz war in den letzten Jahren zum Vorabverbot von Demonstrationen und zur Rechtfertigung der Festnahme von Teilnehmern genutzt worden. Vor Gericht landeten die Fälle danach selten – und wenn, dann oft wegen anderer Gesetzesverstöße wie Widerstand gegen Polizeibeamte. Das Urteil aus Straßburg dürfte aber Verurteilungen von Aktivisten oder auch Organisatonen und Medienunternehmen erschweren.
Die Kläger erhalten nun Schmerzensgeld. Sie hatten gezielt versucht, eine der seltenen Verurteilungen zu erzielen, um sich durch die Instanzen klagen zu können. Außerdem sollte aufgezeigt werden, wie lächerlich die Gesetzgebung ist. So demonstrierte der erste Kläger im März 2009 (!) vor einer Schule in Rjasan mit den Plakaten "Homosexualität ist normal" und "Ich bin stolz auf meine Homosexualität". Straßburg urteilte auch zu ähnlichen Protesten 2012 vor einer Kinderbibliothek in Archangelsk und vor der Stadtverwaltung in St. Petersburg.
Zum landesweiten Gesetz sind weitere Klagen anhängig. Das Innenministerium hatte kürzlich angeregt, das Gesetz zu verschärfen und aus der bisherigen Ordnungswidrigkeit einen Straftatbestand "Propaganda für Pädophilie und Homosexualität" zu machen (queer.de berichtete). Bereits das bisherige Gesetz hatte neben den direkten Rechtsfolgen auch zu verstärkter Selbstzensur bei Medien und Unternehmen geführt, zu homofeindlicher Rhetorik samt ihren Auswirkungen auf LGBTI – und zu homofeindlicher Gewalt. Erst am Samstagabend waren mehrere Teilnehmer einer LGBTI-Konferenz in Moskau auf der Straße von Unbekannten abgepasst, geschlagen und mit einer ätzenden Flüssigkeit besprüht worden. Sechs Personen wurden verletzt, die Fortsetzung der Konferenz am Sonntag wurde abgesagt. (nb)
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Dann wird das auch irgendwann bei uns folgen. Diese Diskriminierung und Homophobie muss ein Ende haben.