Aufgrund einer früheren Verurteilung schickte Amtsrichter Martin Klopsch den Angeklagten ins Gefängnis (Bild: Blogtrepreneur / flickr)
Das Amtsgericht im nordrhein-westfälischen Kamen hat am Freitag einen 26-Jährigen wegen Beleidigung zu einer Gefängnisstrafe von drei Monaten verurteilt. Der Angeklagte, der sich aus einer früheren Verurteilung noch in einer Bewährungsfrist befand, hatte nach Überzeugung des Gerichts am 14. Juni in Bergkamen einen Altenpflege-Azubi als "Schwuchtel" beschimpft.
Nach einem Bericht des Portals KamenWeb.de war das Opfer der Beleidigung mittags auf dem Weg von der Schule zu seinem Auto, als er hinter sich die beleidigenden Sprüche hörte. Der Auszubildene stellte den 26-Jährigen, der dort mit einem Freund saß, zur Rede, rief anschließend die Polizei und stellte eine Strafanzeige.
Der Angeklagte schob alles auf seinen Kumpel
Vor Gericht sagte der Angeklagte aus, lediglich sein Kumpel habe zu ihm gemeint: "Guck mal, was für eine Schwuchtel." Damit habe dieser "nur seine Meinung geäußert", und niemand könne etwas dafür, dass sich der Azubi angesprochen fühlte. Eine Mitschülerin des Opfers erklärte hingegen im Prozess, dass der 26-Jährige das Schimpfwort laut und deutlich benutzt habe, und bestätigte damit dessen eigene Aussage. Laut Medienberichten hielt der Richter die Aussagen für glubwürdig.
Als Zeuge wurde schließlich auch der Freund des Angeklagten befragt. Obwohl Amtsrichter Martin Klopsch ihn zuvor belehrt hatte, dass er sich nicht selbst belasten müsse, bestätigte er, dass der erste Satz "Guck mal, was für eine Schwuchtel!" von ihm stammte. Nun droht auch ihm ein Strafverfahren. Der 26-jährige Angeklagte, der laut Lokalmedien schon mehrfach vor einem Strafrichter stand, kündigte unterdessen an, in die Berufung gehen zu wollen. (cw)