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Amtsgericht Kamen

Drei Monate Haft für "Schwuchtel"-Ruf

Wegen der homophoben Beleidigung eines Azubis in Bergkamen muss ein 26-Jähriger ins Gefängnis. Auch gegen seinen Kumpel, der sich als Zeuge selbst belastete, wird nun wohl ermittelt.


Aufgrund einer früheren Verurteilung schickte Amtsrichter Martin Klopsch den Angeklagten ins Gefängnis (Bild: Blogtrepreneur / flickr)

Das Amtsgericht im nordrhein-westfälischen Kamen hat am Freitag einen 26-Jährigen wegen Beleidigung zu einer Gefängnisstrafe von drei Monaten verurteilt. Der Angeklagte, der sich aus einer früheren Verurteilung noch in einer Bewährungsfrist befand, hatte nach Überzeugung des Gerichts am 14. Juni in Bergkamen einen Altenpflege-Azubi als "Schwuchtel" beschimpft.

Nach einem Bericht des Portals KamenWeb.de war das Opfer der Beleidigung mittags auf dem Weg von der Schule zu seinem Auto, als er hinter sich die beleidigenden Sprüche hörte. Der Auszubildene stellte den 26-Jährigen, der dort mit einem Freund saß, zur Rede, rief anschließend die Polizei und stellte eine Strafanzeige.

Der Angeklagte schob alles auf seinen Kumpel

Vor Gericht sagte der Angeklagte aus, lediglich sein Kumpel habe zu ihm gemeint: "Guck mal, was für eine Schwuchtel." Damit habe dieser "nur seine Meinung geäußert", und niemand könne etwas dafür, dass sich der Azubi angesprochen fühlte. Eine Mitschülerin des Opfers erklärte hingegen im Prozess, dass der 26-Jährige das Schimpfwort laut und deutlich benutzt habe, und bestätigte damit dessen eigene Aussage. Laut Medienberichten hielt der Richter die Aussagen für glubwürdig.

Als Zeuge wurde schließlich auch der Freund des Angeklagten befragt. Obwohl Amtsrichter Martin Klopsch ihn zuvor belehrt hatte, dass er sich nicht selbst belasten müsse, bestätigte er, dass der erste Satz "Guck mal, was für eine Schwuchtel!" von ihm stammte. Nun droht auch ihm ein Strafverfahren. Der 26-jährige Angeklagte, der laut Lokalmedien schon mehrfach vor einem Strafrichter stand, kündigte unterdessen an, in die Berufung gehen zu wollen. (cw)

#1 MichaelowkaAnonym
  • 18.11.2017, 08:38h
  • Gut, die drei Monate Haft rühren daher, dass der junge Mann bereits (wahrscheinlich mehrfach oder einschlägig) vorbestraft war. Du glauben, dass jede Beleidigung in Deutschland mit drei Monaten Haft geahndet wird, wäre naiv.
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#2 HeckmeckAnonym
  • 18.11.2017, 10:21h
  • Antwort auf #1 von Michaelowka
  • Deshalb steht ja im Artikel, dass sich der Typ auf Bewährung befand! Wenn das Konto schon voll ist, dann darf man sich eben auch keine "Kleinigkeit" mehr erlauben, die als Einzelfall normalerweise keine Haftstrafe zur Folge hätte.
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#3 AlexAnonym
#4 FragezeichenAnonym
  • 18.11.2017, 10:49h
  • Frage 1:
    Ist Schwuchtel denn so ein schlimmes Schimpfwort (1/4 Jahr kommt mir recht viel vor). Ich kenne einige, die sich schon mal gegenseitig als Schwuppe bezeichnen. Klar die meinen das nicht als Schimpfwort sondern eher als Neckerei.
    Frage 2:
    Wenn man sich in seinem Subkultur-Slang, also "unter sich", unterhält, fallen oft Worte, die andere, die das mitbekommen könnten, als Schimpfwort oder ähnliches auffassen können. Achtet mal drauf wenn ihr Euch so unterhaltet, insbesondere meine schwulen Bekannten sind da schon mal erfreulich direkt miteinander.
    Frage 3:
    Ist "Schau mal die Hete da drüben!" ein Schimpfwort ... ich meine für uns ist das iwie schon eins!
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#5 Martin EdenAnonym
  • 18.11.2017, 11:35h
  • Antwort auf #4 von Fragezeichen
  • Da wird endlich mal ein homophober Kotzbrocken verurteilt - wieviele Millionen Male blieben Schwuchtel-Rufe schon ungesühnt - dann kommt sofort jemand und relativiert die Schimpfworte des Schwulen-Hetzers. Ich glaube, selbst wenn ein Homosexueller geköpft werden sollte, fänden sich aus unseren Kreisen noch empathische Beschwichtiger. Das Urteil sollte Homohassern klarmachen, dass nicht mehr ungesühnt Hetzworte gegen uns ausgesprochen werden können. Stattdessen wird das Strafmaß kritisiert und als Gegenbeispiel Unterhaltungen von Schwulen untereinander hergezerrt - krank!
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#7 RobinAnonym
  • 18.11.2017, 12:13h
  • Gut, dass das Opfer sich juristisch gewehrt hat.

    Viele Leute verzichten aus Bequemlichkeit, Angst oder weshalb auch immer auf eine Anzeige, aber das ist genau der falsche Weg. Damit nützt man nur den Tätern und sorgt dafür, dass sie sich immer mehr rausnehmen.

    Wehret den Anfängen!!
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#8 FinalmSposato
  • 18.11.2017, 12:17h
  • Gut das er sich wehrte. Ich gönne denen von Herzen diese gerechte Strafe. Bravo!

    Wenn ich mir so überlege was ich und leider wohl ein Grossteil von uns Schwulen früher an der Schule alles hören mussten... Und es ist bei Weitem nicht nur bei Beleidigungen geblieben.

    Mit 25 konnte er sich wehren, hätte ich genauso gemacht und ich gratuliere ihm für seine Courage.

    Doch bitte, bitte dort an unseren Schulen ist es am Dringendsten einzugreifen! Mit 13,14 tun diese Ausgrenzungen und Beleidigungen am Meisten weh und dort ist es am Gefährlichsten. Das zeigen auch alle Statistiken über Suizide von LGBTI.
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#9 PatroklosEhemaliges Profil
#10 wiking77
  • 18.11.2017, 12:42h
  • gibts dann auch ein Urteil, wenn ein Homosexueller einem Heterosexuellen: Hete! nachruft?

    Typisch deutsch, was alles per Gesetz und Urteil inzwischen reglementiert wird!
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