Hauptmenü Accesskey 1 Hauptinhalt 2 Footer 3 Suche 4 Impressum 8 Kontakt 9 Startseite 0
Neu Presse TV-Tipps Termine
© Queer Communications GmbH
https://queer.de/?30157

Bundesverfassungsgericht

Karlsruhe hält an Gutachterpflicht für Trans­sexuelle fest

Transsexuelle müssen auch weiterhin viel Geld für Gutachter hinlegen, die ihnen Transsexualität attestieren. Für die Höchstrichter ist dieses Gesetz verfassungskonform.


Das Bundesverfassungsgericht sieht im Gutachterzwang keinen Verstoß gegen die Grundrechte (Bild: Mehr Demokratie / flickr)

Das Bundesverfassungsgericht hat am Freitag bekanntgegeben, die Verfassungsbeschwerde einer transsexuellen Frau zum Gutachterzwang im Transsexuellengesetz nicht anzunehmen, weil diese keine Aussichten auf Erfolg habe. Die Beschwerdeführerin wollte erreichen, dass sie ihren Namen und ihre Geschlechtszugehörigkeit in offiziellen Dokumenten ändern kann, ohne – wie vom Gesetzgeber gefordert – zwei Gutachter unabhängig voneinander von ihrer Transsexualität überzeugen zu müssen. Die dreiköpfige 2. Kammer des Ersten Senats sieht in ihrer Entscheidung (1 BvR 747/17 vom 17. Oktober) diese Pflicht nicht als verfassungswidrige Einschränkung des Persönlichkeitsrechts an. Ein Widerspruch gegen diese Entscheidung ist nicht möglich.

Die Beschwerdeführerin hatte argumentiert, dass die im Transsexellengesetz aus dem Jahr 1981 festgelegte Gutachterpflicht auf der obsoleten Annahme beruhe, dass es sich bei Transsexualität um eine Krankheit handeln könne. Außerdem kritisiert sie, dass der Zwang zu erheblichen psychischen Belastungen führen könne und Kosten im vierstelligen Bereich verursacht, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden.

Das Gericht erklärte in seiner Entscheidung jedoch, dass es bereits in einer früheren Entscheidung aus dem Jahr 2011 argumentiert habe, dass die Gutachten als "objektiver Nachweis" der "Voraussetzungen des Geschlechtswechsels" angesehen werden könnten. Dabei würden Transsexuelle nicht als kranke Menschen abgestempelt, betonten die Richter – vielmehr werde damit festgestellt, ob der "transsexuelle Wunsch wirklich stabil und irreversibel" sei. Zudem könne eine Therapie in dieser Phase wichtig sein, weil "der Vorgang des Geschlechtswechsels ein belastender Prozess" sei.

Die Karlsruher Richter räumten allerdings ein, dass das Gesetz in der Praxis durch teils unvorbereitete und außerhalb des Gesetzesrahmens fragende Gutachter auch "unzulässig" angewendet werde, und ermahnte Gerichte, bei der Vergabe und Nutzung von Gutachten sensibel vorzugehen. Damit sei das Gesetz aber nicht per se verfassungswidrig, vielmehr stehe im Einzelfall Betroffenen der Rechtsweg offen. Mit der pauschalen Ablehnung von Gutachten war die Klägerin zuvor vor dem Amtsgericht Dortmund und dem Oberlandesgericht Hamm gescheitert (queer.de berichtete).

LGBTI-Aktivisten verlangen Abschaffung der Gutachterpflicht

Damit bleibt dieser umstrittene Teil des Transsexuellengesetzes in Kraft, der in der Vergangenheit vom Lesben- und Schwulenverband als "unsinnig" bezeichnet worden war. Das gesamte Gesetz steht bereits seit Jahren in der Kritik von LGBTI-Aktivisten, weil es vollkommen veraltet sei. Mehrere Regelungen wurden bereits vom Bundesverfassungsgericht gekippt, etwa der Scheidungszwang bei einer Geschlechtsanpassung oder die zwangsweise Durchführung von Operationen, um die offizielle Geschlechtszugehörigkeit zu ändern. Die letzten Bundesregierungen konnten sich bislang aber nicht dazu durchringen, ein verfassungskonformes neues Gesetz auf den Weg zu bringen.

Politisch setzen sich insbesondere die Grünen dafür ein, die Gutachterpflicht für Transsexuelle abzuschaffen. Im Mai diesen Jahres brachte die Ökofraktion deshalb ein Selbstbestimmungsgesetz in den Bundestag ein, das vorsieht, dass Transsexuelle ihren Namen und ihren Personenstand im Rahmen eines einfaches Verwaltungsaktes beim Standesamt ändern können. Die Gutachterpflicht bezeichneten die Grünen als "entwürdigend" (queer.de berichtete). Auch die anderen demokratischen Parteien zeigten sich bei einer Debatte offen für eine mögliche Änderung des Gesetzes.

Inzwischen gibt es weltweit eine Debatte, ob die zwangsweise Erstellung von Gutachten noch zeitgemäß ist. Als erstes Land hatte Argentinien die Regelung 2012 abgeschafft (queer.de berichtete). Zwei Jahre später beschloss Dänemark ein Gesetz, wonach jede volljährige Person, die ein Verlangen nach einem Leben im anderen Geschlecht zum Ausdruck bringe, ihren Personenstand unbürokratisch ändern kann. Das Gesetz enthält lediglich eine Wartezeit von sechs Monaten, in der sich die Betroffenen über ihre Entscheidung Gedanken machen sollen (queer.de berichtete).

 Update  19.25h: Reaktionen

Der LSVD betonte in einer Pressemitteilung, der Beschluss aus Karlsruhe zeige Handlungsbedarf des Gesetzgebers auf. "Von den Betroffenen wird das Verfahren der Begutachtung (…) sehr oft als demütigend, entwürdigend und verletzend erlebt", so Vorstandsmitglied Sandro Wiggerich. "Zudem können die Betroffenen selbst am besten über die eigene Geschlechtsidentität Auskunft geben." Bei der Überarbeitung des Transsexuellengesetzes, nach etlichen Urteilen aus Karlsruhe derzeit "eine bloße Gesetzesrzuine", sei auf eine "menschenrechtsbasierte Gesetzgebung" zu achten. "Vorbilder für die Anerkennung der Geschlechtsidentität können die Rechtsordnungen von Argentinien, Dänemark, Norwegen, Irland oder Malta sein", so der LSVD. "Dort kann jeder Mensch die Änderung des Vornamens und des eingetragenen Geschlechts beantragen, wenn diese nicht mit der eigenen Geschlechtsidentität übereinstimmen.

Von einem "skandalösen Entscheid", der "eine gender-deutende Begutachtung von Menschen als verfassungskonform ansieht", sprach die Aktion Transsexualität und Menschenrecht: "Uns leuchtet nicht ein, warum ein Mensch von Aussen besser wissen könnte, welchem Geschlecht ein Mensch angehört, als ein Mensch selbst. Die äussere Geschlechtszuteilung basiert immer auf der Anwendung von Stereotypen." Der Verband forderte allgemein, auf entsprechende "Gender-Deutungen" zu verzichten und Begriffe und Oberbegriffe zu vermeiden, die diese aus seiner Sicht beinhalteten, darunter Oberbegriffe wie "Transgender", "Trans*" oder "Trans*identität", weil "Körper und Identität zweierlei" seien.

#1 Homonklin44Profil
  • 24.11.2017, 15:01hTauroa Point
  • Diese Gutachter-Schiene ist eine lukrative Sache wohl. Allerdings werden so die sozial Schwächeren unter den Transidenten schon mal ganz davon ausgeschlossen, je zu Angleichungsmaßnahmen zu gelangen. Wenn das an sich nicht schon ausgrenzt, weiß ich auch nicht.

    Von Heterosexuellen wird kein Nachweis für ihre Heterosexualität verlangt. Nun mag man denken, dort passiert ja auch keinerlei Wechsel. Mit jener individuell unterschiedlich schwierig oder schnell verlaufenden Selbstversicherung und nötigen Bedenkzeiten verknüpfen die wohl das Urteil.
    Weil es immer wieder auch Fälle gibt, die sich da nicht so sicher sind, oder denen man irgend eine Störung besser einbrocken kann, als einen für sie praktikablen Umgang mit ihrer Situation, wirtd da auf die Fremdbestimmung höheres Augenmerk gelegt.
    Wahrscheinlich haben sich auch die spezialisierten Fachleute dafür eingesetzt, deren Einkommen mit davon abhängt, wie viele Transidente an sie überwiesen werden.
    Wir wissen doch - in Deutschland kommt nicht der Mensch zuerst, sondern das Geld, das man nach Möglichkeit an ihm erwirtschaften kann.

    Das Ganze folgt leider immer noch einem Anschein davon, als ob man die Transidenten lieber als möglicherweise Kranke und als gewinnbringende Potenziale wahrnimmt, denn als ebenwerte Menschen.
  • Antworten » | Direktlink »
#2 Taemin
  • 24.11.2017, 15:29h
  • Ich halte die Gutachtenpflicht durchaus für sachgerecht. Der vom Antragsteller/der Antragstellerin behauptete Sachverhalt muss nachgewiesen sein. Das ist auf jedem Rechtsgebiet so. Bei der amtlichen Geschlechtsangleichung sollte der Gesetzgeber allerdings den Weg gehen, solche Gutachten von Amts wegen erstellen zu lassen, entweder durch eine staatliche Stelle (z.B. ein wissenschaftliches Institut oder eine Universität) gebührenfrei oder durch private Gutachter auf Staatskosten. Das scheint mir vertretbar, weil hier der innerste Kernbereich der menschlichen Persönlichkeit betroffen ist und die Korrektur amtlicher Register und Dokumente keine Frage des wirtschaftlichen Wohlstands des/der Betroffenen sein darf. Die dadurch der Gemeinschaft der Steuerzahler zur Last fallenden Aufwendungen dürften in der Summe überschaubar sein.
  • Antworten » | Direktlink »
#3 stromboliProfil
  • 24.11.2017, 15:41hberlin
  • hier wiederholt sich die rechtssprechung des höchsten gerichtes zu fragen der sexualität ..
    §175 ende 1950ziger jahre...
    Selbes urteuil , selbiger gesellschaftlicher tenor.
    Transsexuelle dürfen nun weitere 40 jahre warten, bis höchstes gericht sich zu einer neudefinierung gesellschaftlich bestehender verhältnisse durchringt.

    Für mich zudem der erste hinweis darauf, dass die zustimmende haltung teile der richterschaft nun auch hier ins reaktionäre gestern umkippt.
    Der rollback ist in der spitze der gewaltenteilungsorgane angelangt.
    Wehe uns ob der womöglich folgenden klagen unserer gegner.
  • Antworten » | Direktlink »
#4 NadjaAnonym
  • 24.11.2017, 16:02h
  • Das Gericht sollte die aktuelle wissenschaftliche Situation zu dem Thema zur Kenntnis nehmen - hat es aber anscheinend nicht. Darum hilft es nun nur, wenn die Politik selbst ein besseres Transsexuellenrecht gestaltet - wie es ja die Rechtsgutachten der IMAG einfordern. Wer das unterstützen will, kann noch bei der Petition zum Selbstbestimmungsgesetz mitmachen: www (punk)
    openpetition.de/petition/online/selbstbestimmungsgesetz-selb
    stbestg-jetzt-beschliessen


    Das es anders gehen kann, zeigen Länder wie Argentinien und Malta.
  • Antworten » | Direktlink »
#5 TraumzerstörerinAnonym
  • 24.11.2017, 16:25h
  • "Außerdem kritisiert sie, dass der Zwang zu erheblichen psychischen Belastungen führen könne und Kosten im vierstelligen Bereich verursacht, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden. "

    Ja, die psychische Belastung ist scheiße, das kann ich nicht abstreiten. Das System ist alles andere als erträglich.

    Aber die Kosten werde nur denen aufgedrückt, die auch zahlen können. Ich hatte damals auch ein Einkommen, dass nicht wesentlich über 1000 Netto lag, ich war Hilfsarbeiterin in einem Lager, deshalb habe ich gar nichts zahlen müssen.

    "Dabei würden Transsexuelle nicht als kranke Menschen abgestempelt, betonten die Richter vielmehr werde damit festgestellt, ob der "transsexuelle Wunsch wirklich stabil und irreversibel" sei. Zudem könne eine Therapie in dieser Phase wichtig sein, weil "der Vorgang des Geschlechtswechsels ein belastender Prozess" sei. "

    Was ich eigentlich verständlich finde, denn es können auch echte psychische Erkrankungen dahinter stecken z.B. Borderline-Persönlichkeitsstörung, Autismus oder eine Psychose.
    Ein Gutachter der in der Regel Psychiater ist, sollte diese Erkrankungen ausschließen, weil die Personen sich sonst selbst gefährden.

    Man könnte jetzt natürlich sagen, ist doch die freie Entscheidung der Person, bloß man darf nicht vergessen, das wenn es dann zu gesellschaftlichen Konflikten kommt, die Person schnell suizidal werden können. Gerade bei Borderlinern. Und das kann nicht sein, das man dann quasi diesen Menschen einen Freifahrtschein zum Suizid gibt.

    Was ist mit den Angehörigen, hat die Gesellschaft nicht eine gewisse Verantwortung für diese Menschen, wenn sie sie schon krank gemacht hat? (Im Falle der Borderliner, die glauben sie seien Transsexuell)

    Was mich bei der Regelung stört ist, wie soll mit Minderjährigen umgegangen werden? Ich bin dafür, das man auch eine normale Schulzeit durchleben dürfen sollte, und dazu gehört das man seine Pubertät so durchleben darf, wie man das gerne hätte. Sonst fehlen viele Erfahrungen.

    Es muss eine spezielle Regelung für Minderjährige her, die eine Vornamensänderung und andere Maßnahmen ermöglicht. Sie muss aber auch berücksichtigen, das Minderjährige nicht wirklich in die Zukunft planen können, und das es unbedingt eine Verpflichtung zur Aufklärung über die Möglichkeiten zur späteren Familienplanung geben muss.
    Irgendwie muss die Fortpflanzungsfähigkeit gesichert werden, denn kaum jemand kann mit 14 einschätzen ob man später Kinder haben will oder nicht. Es kann nicht sein, dass die Kastration durch die Hintertür weiterbetrieben wird.
  • Antworten » | Direktlink »
#6 Svetlana LAnonym
  • 24.11.2017, 17:02h
  • Ein herber Rückschlag für trans*-Menschen. Noch in der Entscheidung zum dritten Geschlecht hat das Bundesverfassungsgericht neben der rechtlichen Gleichstellung intersexueller Menschen ganz deutlich zu verstehen gegeben, dass die geschlechtliche Identität eines Menschen ein konstituierender Bestandteil der Persönlichkeit ist und durch Art. 2 GG i. V. m. Art. 1 GG geschützt ist.
    M. E. passt dazu die Gutachtenpflicht überhaupt nicht dazu und ich finde es katastrophal, dass das Gericht den aktuellen Fall nicht mal zur Entscheidung angenommen hat.
  • Antworten » | Direktlink »
#7 GutmenschProfil
  • 24.11.2017, 17:53hSt. Gallen
  • Richtiger Entscheid, welcher ja auch Transsexuelle schützt. Viele Menschen nehmen ja leider Transsexuelle nicht ernst. Da wird behauptet, Transsexuelle wprden das nur so zum Spass machen. Durch unabhängige Gutachter erhalten sie aber auch eine gute Legitimität.
  • Antworten » | Direktlink »
#8 BordiAnonym
  • 24.11.2017, 17:59h
  • Antwort auf #5 von Traumzerstörerin
  • "Was ist mit den Angehörigen, hat die Gesellschaft nicht eine gewisse Verantwortung für diese Menschen, wenn sie sie schon krank gemacht hat? (Im Falle der Borderliner, die glauben sie seien Transsexuell)"

    Kannst du diese Aussage näher erläutern? Verstehe ich es richtig, dass du der Ansicht bist, "die Gesellschaft" sei quasi der Schuldige für eine Borderline-Persönlichkeitsstörung - und/oder dafür, dass ein Borderliner ggf. transsexuell empfindet?

    Und wäre das transsexuelle Empfinden eines Borderliners dann per se weniger "echt"? Sehr dünnes Eis ...

    Ehrlich gesagt habe ich den Eindruck, dass du die Kompetenz von Psychiatern, hier eine klare Abgrenzung zu finden, stark überschätzt.

    (Meine Rückfrage soll kein Angriff gegen deine Äußerungen oder gar gegen dich persönlich sein. Deine Beiträge finde ich immer wieder lesenswert und interessant.)

    Und noch eine Frage: Wer hat denn bei dir die Gutachterkosten übernommen? Die Krankenkasse?
  • Antworten » | Direktlink »
#9 Terpsiphone
  • 24.11.2017, 18:36h
  • Leute hier gehts um die Gutachten für die Personenstands- und Vornamensänderung, hier brauchen wir keine Diskussion über Fortpflanzungsfähigkeit bei Jugendlichen oder sonst was. Die einzige Gefahr die man durch Gutachten abwendet ist eine Zeit lang falsch angesprochen zu werden, was scheinbar nur zumutbar für Leute ist die trans sind. Andere Länder sind hier weiter und man kann sein Geschlecht viel einfacher rechtlich wirksam ändern lassen, gestorben ist an der Änderung da auch noch niemand.
  • Antworten » | Direktlink »
#10 BordiAnonym
  • 24.11.2017, 18:39h
  • Antwort auf #7 von Gutmensch
  • Also diese Haltung, Transsexuelle müssten "geschützt" werden, finde ich bedenklich. Paternalistisch, genauer gesagt.

    Wem gegenüber braucht man denn als trans* Person eine "Legitimität", die einem von außen aufgezwungen wird? Ist man nicht selbst Mensch genug, seine höchstpersönliche Geschlechtlichkeit auch selbst zu legitimieren?

    Und dass auch noch gleich zwei Gutachten gefordert werden, zeigt doch nur, dass es eben keine klaren, evidenzbasierten wissenschaftlichen Kriterien gibt, um die Dauerhaftigkeit eines transsexuellen Empfindens festzustellen bzw. zu verneinen.
  • Antworten » | Direktlink »