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Urteil

Augsburg: Lebenslang für Doppelmord an lesbischem Paar

Den ganzen Prozess hatte der 32-jährige Angeklagte geschwiegen, am Ende waren die Indizien aber erdrückend: Waldemar M. muss voraussichtlich ein Vierteljahrhundert hinter Gittern verbringen.


Das Gericht ist überzeugt, dass der 32-jährige Waldemar N. die 50-jährige Beate N. sowie ihre 49-jährige Lebensgefährtin Elke W. aus Habgier ermordet hat (Bild: Polizei)

  • 28. November 2017, 15:57h 6 3 Min.

Das Landgericht Augsburg hat am Dienstagvormittag den 32-jährigen Maschinenführer Waldemar N. wegen Mordes an seinen Nachbarinnen Beate N. und Elke W. zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Das Schwurgericht stellte außerdem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit kann der Verurteilte nicht wie bei einer lebenslangen Haftstrafe üblich nach 15 Jahren entlassen werden. Bei vergleichbaren Verurteilungen saßen Täter in der Regel 25 Jahre oder länger in Haft, so die "Augsburger Allgemeine".

Die beiden Opfer, ein 49 und 50 Jahre altes Paar aus der südwestbayerischen Kleinstadt Gersthofen, waren am 9. Dezember 2016 spurlos verschwunden. Die Kripo Augsburg vermutete ein Gewaltverbrechen und setzte eine 35-köpfige Sonderkommission ein (queer.de berichtete). Zwei Wochen später wurden die Leichen der Frauen, die unzählige Stichwunden aufwiesen, zweieinhalb Kilometer vom Wohnort entfernt gefunden. Sie waren bis zu einem Meter tief im Boden vergraben (queer.de berichtete).

Angeklagter gab Tat nicht zu

Die Verurteilung erfolgte aufgrund von erdrückenden Indizien. Der hoch verschuldete Angeklagte hatte zu den Vorwürfen geschwiegen. Grund für den Doppelmord sei Habgier gewesen. Die Vorsitzende Richterin Susanne Riedel-Mitterwieser nannte den Angeklagten nach Angaben der "Stadtzeitung" einen "eiskalten Typen", der mit einer "bemerkenswerten Abgebrühtheit" nach der Tat zum Alltag übergegangen sei. "Nachdem Sie die Leichen verstaut hatten, nachdem Sie in der Wohnung der Opfer geduscht haben, sind Sie mit ihrer Mutter zum Einkaufen gefahren. So, als wäre nichts gewesen", so Riedel-Mitterwieser.

Der Angeklagte hatte zum Tatzeitpunkt bei seiner Mutter gewohnt, die von dem lesbischen Paar einen Wohnungsschlüssel für Notfälle oder längere Abwesenheit erhalten habe. Die Richter zeigten sich davon überzeugt, dass N. mit mindestens einem Messer bewaffnet war, als er sich Zugang zur Wohnung des Paares verschafft hatte, als die Frauen nicht zu Hause waren. Als eine der beiden ihre Wohnung betrat, habe der gebürtige Kasache sie sofort mit Schlägen gezwungen, ihm die PIN-Nummer ihrer Bankkarte zu verraten. Danach habe er sie mit mehr als drei Dutzend Messerstichen erstochen. Anschließend habe er auf ähnliche Weise die Partnerin der Frau umgebracht. Die Leichen habe er dann nahe des Flusses Schmutter verscharrt.

Insgesamt habe N. dann 5.020 Euro von den Konten der Frauen abgehoben. Wegen des Schweigens des Angeklagten war der Prozess aufwändig – insgesamt gab es 13 Verhandlungstage, 64 Zeugen und acht Sachverständige sagten aus. Trotz des fehlenden Geständnisses war das Gericht sicher, dass N. der Täter gewesen sei: So hätten Ermittler den genetischen Fingerabdruck des Angeklagten an den Sprunggelenken der Frauen gefunden. Außerdem gab es an einem seiner Messer DNS-Spuren der Frauen. Auch ein Spaten wurde in der Nähe des Ablageortes der getöteten Frauen gefunden – gleichzeitig entdeckten die Ermittler eine Quittung für das gleiche Werkzeug beim Angeklagten.

Die Verteidigung hatte Freispruch aus Mangel an Beweisen beantragt und den Ermittlern Schlampereien vorgeworfen. Richterin Riedel-Mitterwieser kritisierte die Strategie der Verteidigung, die mit "großem Einsatz und unglaublich viel Detailarbeit" arbeitenden Ermittler zu diskreditieren. Gleich nach der Verlesung des Urteils kündigte Verteidiger Walter Rubach an, in Revision gehen zu wollen. (cw)

#1 PatroklosEhemaliges Profil
  • 28.11.2017, 19:49h
  • Der Täter wurde in einem Indizienprozeß und der besonderen Schwere der Schuld zu lebenslanger Haft verordnet und ich hoffe, daß die Revision, die Anwalt Rubach einlegen wird, von nächsthöherer Instanz einkassiert und das Urteil bestätigt wird.
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#2 chris_auxAnonym
  • 28.11.2017, 23:43h
  • Südwestbayerisch - noch nie gehört. Das sagt hier keiner. Bayerisch-schwäbisch trifft es eher.
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#3 LaurentEhemaliges Profil
  • 29.11.2017, 09:33h
  • Antwort auf #2 von chris_aux
  • Ich halte deinen Kommentar für etwas unpassend.

    Gut, dass die Höchststrafe verhängt sowie die besondere Schwere der Schuld festgestellt wurden und die Richterin für die 'Strategie' der Verteidigung deutliche Worte gefunden hat.

    Weniger gut, dass es im Strafrecht für derartige abscheuliche Verbrechen keine adäquate Strafe gibt.
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