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Landessynode in Speyer

Trauung für alle in der Pfalz

Bei Gottesdiensten für homo- und heterosexuelle Paare soll künftig auch im Namen kein Unterschied mehr gemacht werden, beschloss die Evangelische Kirche der Pfalz. Der "Gewissensvorbehalt" wird überprüft.


Trauung eines schwulen Paares während des Evangelischen Kirchentags in Berlin (Bild: EKBO)

  • 3. Dezember 2017, 05:20h 12 2 Min.

Lesbische und schwule Paare, die seit 1. Oktober geheiratet haben, haben in der Evangelischen Kirche der Pfalz einen Anspruch, gottesdienstlich begleitet zu werden. Dies hat die in Speyer tagende Landessynode am Samstag beschlossen. Damit aktualisiere man die seit November 2002 geltende Regelung zur gottesdienstlichen Begleitung für gleichgeschlechtliche Paare, die in einer eingetragenen Partnerschaft lebten, erklärte Oberkirchenrat Dieter Lutz.

Zunächst bleibt es aber noch bei einem sprachlichen Unterschied. So werden die Gottesdienste bei heterosexuellen Paaren "Trauungen" genannnt, während bei Hochzeiten von Lesben und Schwulen von "Trauhandlungen" die Rede ist. Trauung und Trauhandlung werden, wie von der Landessynode bereits auf ihrer Tagung im Mai 2017 beschlossen, in die Kirchenbücher eingetragen (queer.de berichtete).

Einzelne Pfarrer und Gemeinden können sich noch weigern


Oberkirchenrat Dieter Lutz (Bild: Evangelische Kirche der Pfalz)

Wesentlicher Bestandteil der jetzigen Neuregelung sei der "Erhalt des Prinzips der Freiwilligkeit" für Pfarrer sowie Presbyterien in der Frage, ob eine gottesdienstliche Begleitung von lesbischen und schwulen Paaren ermöglicht werde, erklärte Oberkirchenrat Lutz. Dieser "Gewissensvorbehalt" bleibe der Unterschied zu Amtshandlungen im Sinne der Kirchenverfassung, also heterosexuelle Trauungen, Taufen, Konfirmandenunterricht mit Konfirmation und Beerdigungen, die verpflichtende Amtshandlungen seien.

Die Landessynode forderte den Landeskirchenrat allerdings auf, noch in dieser Legislaturperiode einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die rechtlichen Voraussetzungen für eine vollständige Gleichstellung in der gottesdienstlichen Begleitung von Eheleuten gleichen oder verschiedenen Geschlechts schafft – und damit die Unterscheidung zwischen Trauung und Trauhandlung beendet. Dabei soll auch geprüft werden, ob der "Gewissensvorbehalt" bestehen bleibt. Die Legislaturperiode der 12. Landessynode endet im November 2020.

Bislang sind öffentliche Trauungen in vier der 20 evangelischen Landeskirchen möglich – in Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Baden, im Rheinland sowie in der Evangelisch-reformierten Kirche. In 15 Landeskirchen können sich homo­sexuelle Paare zumindest segnen lassen, wobei etwa in der Nordkirche sowie in Hessen-Nassau die Segnung als Amtshandlung der Trauung gleichgestellt ist.

Als einzige Landeskirche verweigert Württemberg lesbischen und schwulen Hochzeitspaaren eine Zeremonie. Bei der Herbstsynode Anfang der Woche in Stuttgart fanden entsprechende Anträge keine erforderliche Mehrheit (queer.de berichtete). (cw)

Wöchentliche Umfrage

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    Ergebnis der Umfrage vom 04.12.2017 bis 11.12.2017
-w-

#1 goddamn liberalAnonym
  • 03.12.2017, 06:47h
  • Eine positive Entwicklung.

    Weil Kirchenpolitik in Deutschland immer auch Politik für Kirchenferne ist, auch ein gutes Zeichen an die Homophoben am rechten Rand, der leider immer breiter wird.
  • Direktlink »
#2 schwulenaktivist
#3 KetzerAnonym
  • 03.12.2017, 10:25h
  • Ich übersetze mal:
    "Wir ermöglichen jetzt, dass man euch ein klein bisschen weniger diskriminiert und finden uns selbst deshalb total toll. Wer euch aber weiter ganz traditionell diskriminieren will, dem können wir das selbstverständlich nicht verwehren. Ob wir euch irgendwann mal vielleicht doch gar nicht mehr diskriminieren wollen, darüber müssen wir jetzt noch weitere zwei Jahre nachdenken. Aber dass wir das überhaupt tun, finden wir ja schon sowas von progressiv."
  • Direktlink »