Hauptmenü Accesskey 1 Hauptinhalt 2 Footer 3 Suche 4 Impressum 8 Kontakt 9 Startseite 0
Neu Presse TV-Tipps Termine
© Queer Communications GmbH
https://queer.de/?30283

Revisionsprozess

Totem schwulen Saufkumpan den Penis abgeschnitten

Das Limburger Landgericht verurteilte am Mittwoch einen 34 Jahre alten Alkoholkranken wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu fünf Jahren und vier Monaten Haft.


In der zweiten Instanz wurde die Haftstrafe für den Täter etwas reduziert (Bild: Blogtrepreneur / flickr)

  • 14. Dezember 2017, 06:58h 10 2 Min.

Vor dem Limburger Landgericht endete am Mittwoch der Revisionsprozess gegen einen 34-Jährigen, der in der Nacht zum Karfreitag 2016 einen damals 53-jährigen Mann im Hinterhof eines Wohnhauses im Wetzlaer Stadtteil Hermannstein getötet und ihm anschließend den Penis abgeschnitten hat. Der alkoholkranke Täter muss für fünf Jahre und vier Monate ins Gefängnis – anderthalb Jahre weniger als im Urteil der ersten Instanz. Außerdem wurde ihm ein Entzug angeboten.

Der bizarre Fall hatte damals für bundesweite Schlagzeilen gesorgt. Die Polizei war in der Tatnacht um ein Uhr zum Tatort gerufen worden und fand dort den auf den Boden liegenden Angeklagten vor. Er habe gerufen: "Ich bin ein Mörder, nehmt mich fest." Und weiter: "Ich habe den K. umgebracht, die schwule Sau ist mir an die Eier gegangen. Deshalb habe ich ihm seine Eier abgeschnitten." Daraufhin habe er sich ohne Gegenwehr festnehmen lassen (queer.de berichtete).

Mit dem Küchenmesser den Penis abgeschnitten

In einer zu einer Wohnung umgebauten Garage fanden die Beamten das leblose Opfer. Dem Mann sei mit einem Küchenmesser mit einer zirka 20 Zentimeter langen Klinge der Penis direkt an der Wurzel fast vollständig abgetrennt worden – bis auf einen zwei Zentimeter dünnen Hautfetzen. Die Abtrennung erfolgte laut Rechtsmediziner nach dem Tod.

Als Todesursache wurde Ersticken an Speisebrei genannt. Demnach habe der Angeklagte in der Tatnacht den stark alkoholisierten Mann mehrfach heftig mit der Faust auf den Kopf geschlagen, woraufhin er Erbrochenes in die Lunge eingeatmet habe. Bei dem Opfer wurde ein Promillewert von 3,8 festgestellt, beim dem 34-Jährigen ein Wert von 2,8.

Der Verteidiger hatte einen Freispruch gefordert

Was genau in der Nacht geschah, konnte auch im Revisionsprozess nicht geklärt werden. Auslöser des Streits zwischen den beiden Männern soll ein Griff des Opfers in den Schritt des Saufkumpans gewesen sein. Anders als in der ersten Instanz sah die Kammer des Landgerichts keine Tötungsabsicht und verurteilte den 34-Jährigen nicht mehr wegen Totschlags, sondern wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Mit dem Urteil lag die Kammer um fünf Monate niedriger als von der Staatsanwaltschaft gefordert.

Der Rechtsanwalt des Täters hatte dagegen einen Freispruch für den Angeklagten verlangt. Für ihn sei dessen Schuld nicht bewiesen. Der stark alkoholisierte Saufkumpan hätte auch ohne Einwirkung des 34-Jährigen, etwa durch einen Sturz, erstickt sein können. (cw)

#1 herve64Ehemaliges Profil
  • 14.12.2017, 10:08h
  • Und wegen "Störung der Totenruhe" (:volkstümlich ausgedrückt: "Leichenschändung") kriegt er wohl nichts aufgebrummt?

    [zynismus] Ach was: einen "Vollrausch" hatte er und war deswegen nicht zurechnungsfähig? Gut, dann gebe ich mir jetzt auch die Kante und schlachte mir mißliebige Zeitgenossen so mir nichts, dir nichts ab, wenn das so einfach geht. [/zynismus]

    Sorry, aber dieses Justizgebahren verstehe ich einfach nicht!!!
  • Direktlink »
#2 PatroklosEhemaliges Profil
  • 14.12.2017, 10:14h
  • "Der Rechtsanwalt des Täters hatte dagegen einen Freispruch für den Angeklagten verlangt."

    Gut, daß die Forderung dieses Winkeladvokaten abgeschmettert und der Täter zu einer Haftstrafe verurteilt wurde.
  • Direktlink »
#3 IsaakAnonym
  • 14.12.2017, 11:54h
  • Antwort auf #2 von Patroklos
  • Und warum ist der Mann nun ein Winkeladvokat? Weil er im Interesse seines Mandanten gehandelt hat (was so ganz nebenbei sein Job und seine rechtliche Verpflichtung ist)?
  • Direktlink »