Die Stadt Braunschweig hat nach einer Kontrollaktion gegen den Veranstalter einer schwul-lesbischen Party, der heterosexuelle Gäste an der Tür abwies, kein Bußgeld verhängt. Insgesamt hatte das Ordnungsamt im Frühjahr sechs Innenstadt-Diskos überprüft, indem zwei männliche Testpersonen offensichtlich ausländischer Herkunft sowie als Kontrollgruppe zwei weiße Mitarbeiter der Stadt Einlass in den jeweiligen Club begehrten.
Die Testpersonen konnten nur zwei der Läden besuchen, in vier Discos wurden sie nicht eingelassen. Bei der schwul-lesbischen Party sowie einer Abi-Party hätten "sachliche Gründe" zur Abweisung geführt, räumte die Stadt in einer Pressemitteilung ein. Beide Veranstaltungen hätten sich "an einen Personenkreis gerichtet, dem die Testpersonen nicht entsprachen".
Weitere Kontrollen angekündigt
Gegen drei Türsteher der beiden anderen Clubs wurden jedoch Bußgelder verhängt, weil sie den Testpersonen "ohne zureichenden sachlichen Grund den Einlass verwehrten" und damit gegen das Niedersächsische Gaststättengesetz verstießen. "Damit machen wir deutlich, dass die Stadt Braunschweig ein solches Verhalten nicht duldet", erklärte Ordnungsdezernent Claus Ruppert. Er kündigte an: "Wir werden die Kontrollen zu gegebener Zeit fortsetzen."
Die Einlassungen der Türsteher, die Testpersonen seien in der Vergangenheit bereits negativ aufgefallen oder ihre Kleidung sei nicht angemessen, wies die Stadtverwaltung zurück. Die Testpersonen hätten zum ersten Mal Braunschweiger Diskotheken besucht und die städtischen Mitarbeiter seien vergleichbar angezogen gewesen. Die Strafe ist jedoch gering: Den Türstehern soll lediglich ein Bußgeld von 60 Euro zuzüglich Gebühren und Auslagen von 28,50 Euro auferlegt werden.
Seit dem vergangenen Jahr können nach dem Niedersächsischen Gaststättengesetz Diskriminierungen aufgrund der ethnischen Herkunft oder der Religionszugehörigkeit bei Einlasskontrollen als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Als einziges Bundesland verbietet Bremen die Abweisung eines Gastes auch aufgrund seiner "sexuellen oder geschlechtlichen Identität" (queer.de berichtete). (cw)