Trotz Verfolgung lehnt das Bundesamt für Migration immer wieder Asylanträge von aus den Maghreb-Staaten geflohenen Homo- oder Bisexuellen ab (Bild: flickr / bertk212 / by 2.0)
Das Queer Refugees Network Leipzig schlägt Alarm: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat den Asylantrag einer Regenbogenfamilie aus Tunesien abgelehnt, obgleich Nicht-Heterosexuelle dort mit mehrjährigen Haftstrafen bedroht werden.
Laut den LGBTI-Aktivisten floh die Familie, nachdem bekannt geworden sei, dass der Vater bisexuell ist. Das habe zu Morddrohungen der Familie des Vaters geführt; die Familie der Mutter habe außerdem versucht, sie zur Scheidung zu zwingen – sie sei eingesperrt und misshandelt worden, außerdem sei der Mutter gedroht worden, ihr die Kinder wegzunehmen.
Das BAMF sah trotz dieser Situation keine Verfolgungslage: In seiner Begründung hieß es, dass der Vater bei einer Rückkehr nach Tunesien nicht mit "beachtlicher Wahrscheinlichkeit unter Verfolgung leiden wird". Von einer solchen Verfolgung durch die Strafverfolgungsbehörden sei nur dann auszugehen, wenn Homosexualität oder Bisexualität offen ausgelebt werde. Des Weiteren gäbe es "eine kleine, mehr oder weniger versteckt lebende homosexuelle Szene".
Grüne Politikerin forder BAMF zum Umdenken auf
Gegen die Ablehnung regt sich Widerstand: In einem Brief an das BAMF forderte die grüne Bundestagsabgeordnete Monika Lazar, den Fall erneut zu prüfen. Die aus Leipzig stammende Politikerin erklärte, mit der Ablehnung des Antrags verstoße das BAMF gegen Europarecht, "wonach von Lesben, Schwulen, bi-, trans- und intersexuellen Personen nicht verlangt werden darf, versteckt zu leben".
Der Hintergrund: Der Europäische Gerichtshof hatte bereits 2013 entschieden, dass sexuelle Minderheiten in der Europäischen Union Asyl erhalten müssen, wenn ihnen in ihrem Heimatland aufgrund ihrer sexuellen Orientierung Haftstrafen drohen (queer.de berichtete). Gerichte in Tunesien haben in diesem Jahr schon mehrere Haftstrafen gegen Personen verhängt, die der Homosexualität "schuldig" befunden worden waren.
Monika Lazar ist bereits seit 2004 Mitglied des Deutschen Bundestags (Bild: Deutscher Bundestag / Lichtblick / Achim Melde)
Lazar kritisierte auch, dass das BAMF den Fall als "Familienkonflikt" bezeichnet hatte. Laut dem Amt sei es für den Bisexuellen möglich, in einer anderen Stadt in Tunesien sicher zu leben. "Wie sich die Familie, bei bestehender Kriminalisierung von homosexuellen Handlungen, im Falle einer erneuten Entdeckung schützen soll, verschweigt das BAMF", so Lazar.
LGBTI-Aktivisten beklagen immer wieder, dass das BAMF die Notlage von Homosexuellen aus Verfolgerstaaten wie Tunesien nicht ernst nimmt. Die Heinrich-Böll-Stiftung kritisierte zudem, dass in diesen Ländern eine "Atmosphäre der Straffreiheit" für homophobe Gewalttäter herrsche.
Schwarz-Rot will Abschiebungen nach Tunesien erleichtern
Allerdings sollten Abschiebungen in diese Staaten nach dem Willen der schwarz-roten Bundesregierung vergangenes Jahr noch erleichtert werden: Im Mai 2016 beschloss der Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD, dass Algerien, Marokko und Tunesien das Prädikat "sicherer Herkunftsstaat" erhalten sollten (queer.de berichtete). Die Anerkennung scheiterte aber im Bundesrat am Widerstand von Grünen und Linken. (dk)
Pfui Union.
Pfui SPD.
Dass selbst LGBTI in Staaten abgeschoben werden, wo ihnen Verfolgung droht.
Und die Begründungen, man könne versteckt Leben, sind an Zynismus und Menschenverachtung nicht mehr zu überbieten... Zumal es in diesem Fall sogar schon konkrete Drohungen gibt.
Union und SPD sind an Perversität echt nicht mehr zu überbieten.