Der kleine Gabriel musste sterben, weil ihn sein homophober Stiefvater für schwul gehalten und die Mutter ihn nicht geschützt hat
Die Geschworenen eines Strafprozesses in Los Angeles haben nach mehrtägigen Beratungen entschieden, dass ein 37-Jähriger sterben soll, weil er den achtjährigen Sohn seiner Freundin aus Homophobie gefoltert und umgebracht hatte. Einstimmig empfahl die zwölfköpfige Jury vergangenen Mittwoch die Todesstrafe für den Angeklagten Isauro A., der bereits Mitte November des Mordes schuldig befunden worden war.
Der Fall hatte vor drei Jahren die Region erschüttert, nachdem der Grundschüler Gabriel am 24. Mai 2013 in einem Krankenhaus an schweren inneren Verletzungen gestorben war. Zwei Tage vor dem Tod des Kindes waren Rettungssanitäter zu seinem Elternhaus in der nördlich von Los Angeles gelegenen Großstadt Palmdale gerufen worden. Sie fanden Gabriel bewusstlos vor. Bei ihm wurden ein Schädelbruch, gebrochene Rippen, Hautverbrennungen und -abschürfungen und ausgeschlagene Zähne festgestellt. Außerdem waren in seiner Leistengegend mehrere Kügelchen einer Luftpistole eingegraben. Die Sanitäter bemerkten zudem Würgemale am Hals des Kindes.
Tatmotiv: Hass auf angebliche Homosexualität des Kindes
Der Angeklagte soll laut Zeugenaussagen das Kind für schwul gehalten und deshalb gequält haben. Er hatte den Jungen unter anderem gezwungen, Katzenkot zu essen, und ihn nur gefesselt und geknebelt in einem Schrank schlafen gelassen. Insgesamt soll der Mann das Kind acht Monate lang gequält haben. Als der Achtjährige starb, wog er bei einer Größe von 1,25 Metern nur 26 Kilogramm.
Staatsanwalt Jonathan Hatami hatte wegen der besonderen Schwere der Schuld die Todesstrafe beantragt. Im Verfahren sagte er: "A. hat die Tat begangen, weil er Gabriel nicht gemocht hat. Er dachte nämlich, dass das Kind schwul und dass dies etwas Schlechtes sei. Er hat die Tat aus Hass auf den kleinen Jungen begangen."
Das endgültige Urteil gegen den Angeklagten soll am 8. März bekannt gegeben werden. Der Richter kann von der Empfehlung der Jury abweichen und ihm stattdessen zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilen.
Gegen die Mutter des Sohnes wird ein separates Verfahren geführt. Die 34-jährige Frau wird beschuldigt, beim Missbrauch des Kindes mitgeholfen und versucht zu haben, die Taten vor den Ermittlungsbehörden zu verdecken. (cw)
Aber nach dem was ich über diesen Fall weiß muss ich eingestehen: Mein Kopf sagt: Nein! Mein Herz ruft: Ja! :-(