Das Landgericht verhandelt den Fall eines mutmaßlich homophoben Mörders, der im Alter von 15 Jahren einen Schwulen getötet haben soll (Bild: Hans Splinter / flickr)
In den Mordprozess gegen einen 16-jährigen Jugendlichen, der einen 64-jährigen Mann aus Homophobie in dessen Wohnung in Ulm erstochen haben soll, ist am Dienstag Bewegung gekommen: Wie die "Südwestpresse" berichtet, hat der Angeklagte in der nicht öffentlichen Sitzung laut dem Landgericht der württembergischen Großstadt ein Geständnis abgelegt, aber wenig zu seiner Motivation gesagt. "Zu den Beweggründen der Tat äußerte er sich nur vage und gab an, durch den Konsum von Alkohol und Marihuana stark beeinträchtigt gewesen zu sein", so das Gericht in einer Mitteilung.
Der Prozess wird diese Woche fortgesetzt. Am Mittwoch sollen Zeugen und Sachverständige vernommen werden.
"Generelle Abneigung und Verachtung von Homosexuellen"
Die Staatsanwaltschaft beschuldigt den zum Tatzeitpunkt 15 Jahre alten Jugendlichen, aus "genereller Abneigung und Verachtung von Homosexuellen" am 23. Mai sein 64 Jahre altes Opfer umgebracht zu haben. Der mutmaßliche Täter traf sein Opfer zufällig in einer Kneipe in der Nähe des Ulmer Hauptbahnhofs. Der obdachlose Junge bat den 64 Jahre alten Mann laut Staatsanwaltschaft "um etwas zu trinken, zu rauchen und um einen Schlafplatz". In seiner Wohnung in einem Mietshaus in der Ulmer Schillerstraße soll der Mann den Jugendlichen "einmalig und ohne jeglichen Nachdruck" aufgefordert haben, ihm ins Schlafzimmer zu folgen, um dort miteinander Sex zu haben.
Daraufhin habe der Jugendliche laut der Staatsanwaltschaft ein Messer aus der Küche geholt, sich ins Schlafzimmer begeben und dort auf sein argloses Opfer eingestochen. Als das Messer abgebrochen sei, habe er weiter sein Opfer traktiert, zwei weitere Messer geholt und erneut auf den 64-Jährigen eingestochen, bis dieser aufgrund des enormen Blutverlusts an Ort und Stelle verstarb.
Neben seiner Motivation Homophobie soll der Junge ein zweites Tatmotiv gehabt haben: Er wollte sein Opfer offenbar bestehlen. Nach der Tat soll er etwas Bargeld und eine Digitalkamera aus der Wohnung mitgenommen haben. Außerdem habe er versucht, die Wohnung anzuzünden – zu diesem Zeitpunkt befanden sich noch sechs weitere Personen im Gebäude. Die Feuerwehr konnte den Brand jedoch rechtzeitig löschen.
Dem Angeklagte wird Mord in Tateinheit mit Raub vorgeworfen, dazu kommt der Vorwurf der schweren Brandstiftung. Da gegen den Minderjährigen nach Jugendstrafrecht verhandelt wird, droht ihm eine Haftstrafe von maximal zehn Jahren. (cw)