Wofgang Lauinger starb in der Nacht auf Mittwoch in Frankfurt (Bild: van-Tien Hoang)
In der Nacht zum Mittwoch ist Bundesverdienstkreuzträger Wolfgang Lauinger im Alter von 99 Jahren in Frankfurt am Main gestorben. Lauinger war eines der bekanntesten Opfer des Anti-Schwulen-Paragrafen 175. 2015 erschien sein Buch "Lauingers. Eine Familiengeschichte aus Deutschland" (Amazon-Affiliate-Link ), danach stellte er sich der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld auch als Zeitzeuge zur Verfügung.
Lauinger, der als "Halbjude" schon von den Nazis verfolgt worden war, saß auch im "demokratischen" Deutschland im Rahmen der Frankfurter Homosexuellenprozesse von 1950 bis 1951 nach einer Denunziation mehrere Monate in Untersuchungshaft. Er stand damals dem Staatsanwalt Fritz Thiede gegenüber, der bereits als Nationalsozialist im Dritten Reich brutal gegen homosexuelle Männer vorgegangen war und in der Bundesrepublik mit der Schwulenverfolgung weitermachen durfte (queer.de berichtete).
Weil Lauingers Belastungszeuge schließlich die Aussage verweigerte, wurde die Anklage fallengelassen. Der damals junge Schwule kam wieder frei.
Lauinger wurde nicht für Haftzeit entschädigt
Obgleich Lauinger von der Bundesrepublik wegen seiner sexuellen Orientierung verfolgt wurde, scheiterte sein Entschädigungsantrag kurz vor seinem Tod: Weil es keine Verurteilung gab, lehnte das Bundesamt für Justiz – formal korrekt – seinen Antrag am 9. Oktober ab. Für den 99-Jährigen war das ein Schock: "Man hat das Gesetz zu einer Farce gemacht", erklärte er Anfang Dezember gegenüber dem Internetportal BuzzFeed. "Wo liegt denn für einen normalen Menschen der Unterschied, wenn du fünf Monate im Gefängnis sitzt, ob du freigelassen wirst oder freigesprochen wirst?"
Der hessische Staatssekretär Kai Klose (Grüne), der Bevollmächtigte des Landes für Integration und Antidiskriminierung, zeigte sich schockiert über den Tod Lauingers und die Tatsache, dass der Staat eine Entschädigung für erlittenes Unrecht nicht zu Lebzeiten wieder gut gemacht habe: "Es beschämt mich, dass es dem Rechtsstaat trotz des endlich beschlossenen Gesetzes nicht gelungen ist, ihn vor seinem Tod zu rehabilitieren und für seine Untersuchungshaft zu entschädigen", so Klose. (dk)
Möge Wolfgang Lauinger in Frieden ruhen und wenigstens jetzt von der deutschen Bigotterie verschont bleiben.
Er und die vielen anderen Opfer des deutschen Staats werden niemals vergessen werden.