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CSD-Teilnahme ist kirchenrechtlich kein Problem

Berliner Kirche lehnt Antrag von Homo-Hasser ab

Ein AfD-Politiker beantragte ein Disziplinarverfahren gegen mehrere evangelische Kirchenvertreter, weil sie einen CSD-Wagen organisiert hatten. Das Kirchengericht lehnte das Ansinnen entschieden ab.


In der evangelischen Kirche von Berlin haben Homo-Hasser inzwischen keine Chance mehr

  • 15. Januar 2018, 13:23h 28 2 Min.

Die Teilnahme am CSD widerspricht nicht den Lehren der evangelischen Kirche. Das hat das Konsistorium (Kirchengericht) der Landeskirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz in einem Schriftwechsel mit dem Berliner AfD-Politiker Boris Preckwitz festgestellt. Preckwitz hatte im Sommer ein Disziplinarverfahren gegen Generalsuperintendin Ulrike Trautwein, Superintendent Bertold Höcker und Pfarrerin Stefanie Hoffmann vom Kirchenkreis Berlin-Stadtmitte gestellt, weil die Kirchenvertreter einen CSD-Wagen bei der Berliner Parade organisiert hatten.

In seiner Begründung erklärte Preckwitz, Gründungskoordinator des Berliner AfD-Fachaussschusses Kunst und Kultur, das "offene und proaktive Bewerben homosexueller Eheschließungen" widerspreche dem Evangelium. "Der Kirchenkreis Berlin Stadtmitte hat sich mit seiner CSD-Teilnahme eine Legitimation angemaßt, die nicht besteht. Die individuellen Vorlieben einzelner Amtsträger dürfen in einer so existenziellen Frage nicht im Widerspruch zu den Sittlichkeitsmaßstäben der Gemeindegläubigen stehen."

Evangelische Kirche: Auch Homo-Paare "unter Gottes Segen"

In zwei Briefen an den Beschwerbeführer stellte das Konsistorium Ende September und Ende Dezember 2017 fest, dass die CSD-Teilnahme kein Problem sei. Konsistorialpräsident Jörg Antoine verwies dabei auf einen Synodenbeschluss vom April 2016, in dem die Kirche die Ehe für Schwule und Lesben öffnete (queer.de berichtete).

"Über die Teilnahme des Kirchenkreises Berlin-Stadtmitte am CSD lässt sich geteilter Meinung sein", so Antoine. Allerdings gebe es keine "Anhaltspunkte von Amtspflichtverletzungen der genannten Personen". Auch die Spendenfinanzierung des Wagens sei nicht zu beanstanden. Nach Ansicht der Landeskirche stünden verheiratete Homo-Paare "unter Gottes Segen".

Preckwitz hat nun die nächsthöhere Instanz, das EKD-Disziplinargericht, angerufen, um den Fall prüfen zu lassen. Allerdings hat die EKD bereits 2013 in einer Orientierungshilfe klargestellt, dass gleichgeschlechtliche Beziehungen als "gleichwertig" anzusehen seien (queer.de berichtete).

Landeskirche Württemberg noch immer offen homophob

Immer mehr Landeskirchen haben in den letzten Jahren Diskriminierung von Homosexuellen oder Homo-Paaren reduziert oder eingestellt. Die einzige der 20 deutschen Landeskirchen, die nach wie vor selbst eine öffentliche Segnung gleichgeschlechtlicher Paare ablehnt, ist die Württemberger Landeskirche. Bei der Synode im November 2017 wurde diese gegen Schwule und Lesben gerichtete Haltung bestätigt (queer.de berichtete).

Allerdings gibt es dagegen inzwischen viel Widerstand: Laut einem aktuellen Bericht der "Stuttgarter Zeitung" haben 50 Pfarrer aus Württemberg angekündigt, sich nicht an die homophobe Linie ihrer Landeskirche halten zu wollen und gleichgeschlechtliche Paare künftig zu segnen. (dk)

-w-

#1 Paulus46Anonym
  • 15.01.2018, 15:12h
  • In der Tat die Landeskirche Württemberg ist die einzige Landeskirche, die keinen Segnungsgottesdienst für homosexuelle Paare ermöglicht. Es fehlten im Herbst zwei Stimmen für die erforderliche ZweiDrittelMehrheit in der Synode von Württemberg.

    Interessiert schaue ich dieses Jahr nach Schottland, wo die reformierte Church in Scotland über Trauungen abstimmt, die bereits letztes Jahr in der anglikanischen Kirche in Schottland erlaubt wurden.

    Ebenso "geht" auch dieses Jahr die Debatte zur Erlaubnis von Trauungen in der anglikanischen Kirchen In Wales und in der anglikanischen Kirche in England in eine weitere Runde.

    Die United Reformed Church im Vereinigten Königreicht hat bereits Segnungsgottesdienste erlaubt und ebenso haben die Quäker im Vereinigten Königreich Trauungen erlaubt und die Metropolitan Community Chruch sowieso....
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#2 PeterPanAnonym
  • 15.01.2018, 15:13h
  • Nur schon mal vorab, bevor der Tinnitus wieder einsetzt: Kein Grund zu jubeln, dass ein "Kirchengericht" bestehende deutsche Gesetze achtet. Das sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Wer solche Entscheidungen lobt und bejubelt, zeigt dass er wie die AfD neben dem Grundgesetz steht
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#3 stromboli