Der Vaterschaftsurlaub gilt nicht für lesbische Frauen, deren Partnerin ein Kind bekommen hat. Dies entschied am Donnerstag der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR, Az. 46386/10).
Geklagt hatte eine Französin, deren Freundin 2004 ein Kind zur Welt brachte, deren Antrag auf elf Tage Vaterschaftsurlaub von der Krankenkasse aber mit Verweis auf die französische Rechtslage abgelehnt worden war. Nachdem die lesbische Frau vor mehreren Sozialgerichten scheiterte, zog sie nach Straßburg. Vor dem EGMR argumentierte die Klägerin, sie werde wegen ihres Geschlechts und ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert.
Kein Verstoß gegen Menschenrechtskonvention
Die Richter konnten jedoch keine Verletzung des Diskriminierungsverbotes, wie es in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgehalten ist, feststellen; auch sei das Recht auf Privatleben nicht eingeschränkt. Die Richter räumten zwar ein, dass sich die Klägerin in einer vergleichbaren Situation mit einem biologischen Vater befinde, die Ungleichbehandlung sei aber legitim.
Mit der Entscheidung, nur den rechtlich anerkannten Eltern Erziehungsurlaub zu gewähren, damit Väter mehr Verantwortung übernehmen, habe sich die französische Regierung innerhalb ihres Einschätzungsspielraumes bewegt. Bereits die vorherigen französischen Instanzen hatten darauf verwiesen, dass die Rechtsnorm auf den rechtlichen Vater und nicht auf einen Partner abziele. Die lesbische Frau werde nicht diskriminiert, weil ein heterosexueller Partner, der nicht Vater ist, in der gleichen Rechtssituation wäre.
Darüber hinaus verwiesen die Richter darauf, dass die Frau seit 2012 – vor Klageeinreichung beim EGMR – in Frankreich "Pflegeurlaub" beantragen und damit die gleichen Ansprüche wie beim Vaterschaftsurlaub genieße könne. (cw)
Dann hat die Dame aber offenbar einen schlechten Anwalt gehabt, wenn dieser sie nicht auf die geltende Rechtslage verwiesen, sondern ihr stattdessen zu einer Klage vor dem EMGR geraten hat.
Oder warum sonst wurde diese Klage angestrengt? Obwohl das vorhandene Rechtsinstitut des Pflegeurlaubs der Partnerin die gleichen Ansprüche bietet wie der von ihr begehrte Vaterschaftsurlaub?
Die Headline des Artikels finde ich in diesem Kontext arg plakativ. Der "Diskriminierungsgehalt" ist hier doch eher gering.