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Schweiz
Presserat rügt Artikel gegen LGBTI-Schulaufklärung
Das rechte Blatt "Schweizerzeit" hat mit seinem Artikel "'Falschsexuelle' im Klassenzimmer" die Wahrheitspflicht verletzt. Zudem wurde ein verfälschtes Zitat abgedruckt.
- 20. Januar 2018, 16:03h 2 Min.

Die "Schweizerzeit" ist eine nationalkonservative Zeitung, die alle 14 Tage erscheint. Die verbreitete Auflage liegt bei rund 14.000 Exemplaren
Der Schweizer Presserat hat die rechte Zeitung "Schweizerzeit" gerügt. Das "bürgerlich-konservative Magazin für Unabhängigkeit, Föderalismus und Freiheit", das von einem SVP-Politiker geleitet wird, hat nach Auffassung des Kontrollgremiums mit dem Artikel "'Falschsexuelle' im Klassenzimmer" die Wahrheitspflicht verletzt. Zudem hat der Autor Dominik Lusser ein Zitat verfälscht.
Am 14. Juli 2017 hatte die alle zwei Wochen erscheinende Zeitung einen Text veröffentlicht, wonach "schwul-Iesbische Lobby-Gruppen" Zugang zu immer mehr Schulklassen erhielten. "Die Entnormalisierung von Zweigeschlechtlichkeit und Heterosexualität ist längst zum Mainstream der staatlich geförderten Sexualpädagogik geworden", folgerte der Autor. Darauf beschwerte sich die Fachstelle für Aids- und Sexualfragen St. Gallen-Appenzell beim Presserat: Der Artikel zeichne ein falsches Bild der Sexualpädagogik.
Die Fachstelle warf dem Autor vor, er erwecke mit dem Satz "hinter verschlossenen Schulzimmertüren findet radikale Gender-Indoktrination statt" einen falschen Eindruck. Denn Lehrpersonen und Schulen und auf Wunsch auch die Eltern würden über Inhalte und Ziele dieser Besuche informiert. Der Presserat zog den Schluss, dass der Ausdruck "hinter verschlossenen Türen" die Schulpraxis nicht wahrheitsgetreu umschreibt; denn für Normalleser bedeutet dies "unter Ausschluss der Öffentlichkeit" oder gemäß Duden "im Geheimen". Der Autor entwarf also das falsche Bild, wonach im Klassenzimmer etwas Ungehöriges oder Verbotenes geschehe.
Diskriminierung konnte der Presserat nicht erkennen
Laut Journalistenkodex dürfen Journalisten keine wichtigen Informationselemente unterschlagen. Auch diese Vorgabe sieht der Presserat verletzt: Dies, weil der Autor bei einem Zitat etwas wegließ. Dadurch wurde die Aussage verfremdet und verschärft.
Diskriminierend sei der Beitrag hingegen nicht, entschied der Presserat, obwohl Lusser in seinem Text gegen "Propaganda für schwul-lesbische Lebensweisen", die angebliche "Homosexualisierung der Sexualpädagogik" sowie eine "medial und politisch geschürte 'Homophobie'-Hysterie" wettert.
Ungewöhnlich bei der Beschwerde war, dass der Verlagsleiter der "Schweizerzeit", der ehemalige SVP-Nationalrat Ulrich Schlüer, in der Beschwerde "einen Angriff auf die verfassungsmässig garantierte Presse- und Meinungsäußerungsfreiheit" sah. Der Presserat wies diese Sicht scharf zurück.
Der Presserat ist das Selbstkontrollgremium der Schweizer Medien, getragen von den Branchenverbänden. Seine Aufgabe ist, die Pressefreiheit zu verteidigen, indem er Verstöße gegen die Berufsethik feststellt und so dem Publikum eine Anlaufstelle bietet, wenn es sich durch Medienberichte unfair behandelt fühlt. (ots/cw)

Nur schon die Kreation des Wortes Falschsexuelle. Falschsexuelle sind gemäss diesem Hetzblatt natürlich alle nicht heterosexuellen. Genauso wenig gibt es Falschrassige. Dieses Wort getrauen sie sich nur nicht zu verwenden, weil dies ein Verstoss gegen die Rassismusstrafnorm wäre. Denken, da bin ich mir sicher, tun sie dies über jeden Nichtweissen.
Würde erwähnte Strafnorm endlich um das Merkmal sexuelle Orientierung erweitert, sähen solche Nazis natürlich ihre Meinungsäusserungsfreiheit verletzt.
Bei uns geht es aber schlicht darum uns in der Öffentlichkeit frei bewegen zu können ohne uns Worte wie Falschsexueller anhören zu müssen. Das ist für unsereiner verletzend. Was solche Worte erst bei Jugendlichen in ihrer Selbstfindungsphase anrichten können wissen wir alle.