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Fehlbesetzung
LGBTI-feindliche Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Die gewählte Vertreterin Spaniens, María Elósegui, glaubt nicht daran, dass Homosexuelle treu sein können – Transsexualität hält sie für eine "Krankheit" und "Tragödie".

Maria Elósegui soll Mitglied der fundamentalistischen katholischen Laienorganisation Opus Dei sein (Bild: Eusko-Ikaskuntza / wikipedia)
- 28. Januar 2018, 15:39h 2 Min.
Am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg wird künftig auch eine ausgesprochen LGBTI-feindliche Richterin an Urteilen mitwirken: Maria Elósegui wurde in dieser Woche als neue Vertreterin Spaniens von der Parlamentarischen Versammlung des Europarats für eine Amtszeit von neun Jahren gewählt.
Die 60-Jährige, bislang Professorin für Rechtsphilosophie an der Universität Zaragoza, hatte sich in den vergangenen Jahren immer wieder homo- und transphob geäußert. So bezweifelte sie 2002 in einem Buch, dass Lesben und Schwule treu sein können: Das "homosexuelle Verhalten" sei, "wie man weiß, viel zwanghafter und führt dazu, eine große Zahl von Partnern zu haben".
Elósegui warnt trans Menschen, "gegen die Biologie anzugehen"
Transsexualität bezeichnete Elósegui als "eine Krankheit, ein Leiden, eine Pathologie, eine Tragödie". Auf der katholischen Website almudi.org warnte sie: "Wer sein sexuelles Verhalten im Einklang mit seinem biologischen Geschlecht aufbaut und verwirklicht, entwickelt einen ausgewogenen und gesunden Lebenswandel. Und wer darauf beharrt, gegen seine Biologie anzugehen, wird verschiedene Pathologien entwickeln. Das ist klar."
Die Professorin, die Medienberichten zufolge Mitglied der fundamentalistischen katholischen Laienorganisation Opus Dei sein soll, äußerte sich auch ablehnend gegenüber dem Gebrauch von Kondomen, die Vergewaltigungen begünstigen würden. Sexualunterricht an Schulen, so die 60-Jährige, dürfe es nur mit Einwilligung der Eltern geben.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte überwacht die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), die von allen europäischen Staaten mit Ausnahme von Weißrussland und dem Vatikan unterzeichnet wurde. Jeder der 47 Unterzeichnerstaaten entsendet einen Richter. Nach Artikel 21 der Konvention müssen die Mitglieder des Gerichts "hohes sittliches Ansehen" genießen. (cw)















Das sollte nicht die einzige Voraussetzung sein, um am europäischen Gerichtshof arbeiten zu können.
Außer einem Jurastudium sollte selbstverständlich auch eine humane Einstellung Voraussetzung sein.