Bis 1994 wurden in Deutschland mit Hilfe des Paragrafen 175 schwule und bisexuelle Männer verfolgt (Bild: Moscas de Colores)
Der FDP-Bundesvorstand hat auf seiner Sitzung am Montag einstimmig einen Antrag (PDF) zur Verbesserung des Entschädigungsgesetzes zu Opfern der Paragrafen 175 (Bundesrepublik) bzw. 151 (DDR) beschlossen. Das "Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen" (StrRehaHomG) war am Ende der vergangenen Legislaturperiode einstimmig beschlossen worden – damals waren allerdings AfD und FDP noch nicht im Parlament vertreten.
Der vom FDP-Ortsverband Berlin-Schöneberg bereits vor einem Jahr vorgestellte Antrag sieht vor, die Opfer von Schwulenverfolgung in der Bundesrepublik und der DDR, bei denen es nicht zu einer Verurteilung kam, in den Kreis der Entschädigungsberechtigten einzuziehen. Für Untersuchungshaft aufgrund der Unrechtsparagrafen ist derzeit keinerlei Entschädigung vorgesehen (queer.de berichtete). Die grüne Bundestagsfraktion hatte bereits kurz vor Weihnachten eine entsprechende Reform vorgeschlagen (queer.de berichtete).
Zudem sollen die im Gesetz von 2017 pauschalisierten Entschädigungszahlungen ab einer Haftdauer von 180 Tagen der Höhe nach auf die Entschädigungen angehoben werden, wie sie derzeit nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen gezahlt werden – auf 25 Euro pro Tag der Haft bzw. Untersuchungshaft. Das wären mehr als 9.000 Euro pro Jahr und damit drei Mal so viel wie die derzeit vorgesehen 3.000 Euro.
Zusätzlich zu dieser Entschädigung soll in Härtefällen eine Opferrente gezahlt werden, wie sie Opfern von nationalsozialistischen Unrechtsmaßnahmen im Rahmen des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes gewährt wird.
Keine Reform der CDU/CSU-Restdiskriminierung vorgesehen
Laut dem Antrag will sich die FDP auf allen Ebenen dafür einsetzen, dass entsprechende Reformen im Rahmen eines Änderungs- und Ergänzungsgesetzes angegangen werden. Nicht im liberalen Reformpaket angegangen wird dagegen eine Einschränkung im Gesetz, die eine Rehabilitierung pauschal ausschließt, wenn der Partner des Betroffenen unter 16 Jahre alt war. Diese Restdiskriminierung wurde von der Union in letzter Sekunde durchgesetzt (queer.de berichtete). LGBTI-Aktivisten und die Antidiskriminierungsstelle des Bundes kritisierten die Verwässerung des eigentlich als Erfolg angesehenen Gesetzes scharf (queer.de berichtete).
Seit dem Inkrafttreten des Entschädigungsgesetzes hatten bislang nur wenige Menschen entsprechende Anträge gestellt (queer.de berichtete). Das Bundesamt für Justiz hat auf seiner Webseite alle Informationen eingestellt, die Betroffene benötigen. Die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren informiert und berät Interessierte mit einer Hotline. (dk)
Schade das de Jamaica-Koalition nicht kommt, aber das hat leider der Linke Trittin mit seinen ständigen Sticheleien aus seiner Sicht erfolgreich verhindert. Trittin ist sowieso das "U-Boot" der Linkspartei bei den Grünen. Vielleicht lernen die Grünen daraus, denn nun haben sie zwei Realos an die Spitze gewählt, was prompt zum Rumgezicke bei den Linken führte.
Aber erstmals gibt es leider nunmehr eine GroKo und die ist auf dem besten Wege dahin, LEIDER die Partei AfD noch stärker zu machen.