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Urteil
Ulm: 16-Jähriger erhält zehn Jahre Haft für Mord an schwulem Mann
Ein Jugendlicher erhält wegen eines brutalen Mordes an einem schwulen 64-Jährigen die Höchststrafe. Allerdings sah das Gericht anders als die Staatsanwaltschaft keinen Hinweis auf Homophobie als Motiv.

Das Ulmer Landgericht verurteilte den 16-Jährigen wegen Mordes, versuchten Mordes in 22 Fällen sowie schwerer Brandstiftung.
- 1. Februar 2018, 10:58h 2 Min.
Die Große Jugendkammer des Landgerichts im württembergischen Ulm hat am Mittwoch nach Angaben der "Südwestpresse" einen 16-Jährigen, der einen 64-jährigen Schwulen nach einem Anmachversuch getötet hatte, zu zehn Jahren Haft verurteilt. Nach dem Jugendstrafrecht bedeutet dieses Urteil die maximal mögliche Strafe. Wegen des Alters des Täters war die Öffentlichkeit an allen acht Prozesstagen vom Verfahren ausgeschlossen.
Der zum Tatzeitpunkt 15 Jahre alte Jugendliche hatte am 23. Mai 2017 sein 64 Jahre altes Opfer in dessen Wohnung umgebracht. Die beiden hatten sich erst am selben Tag in einer Kneipe in der Nähe des Ulmer Hauptbahnhofs zum ersten Mal getroffen. Der obdachlose Junge bat den 64 Jahre alten Mann laut Staatsanwaltschaft "um etwas zu trinken, zu rauchen und um einen Schlafplatz". In seiner Wohnung in einem Mietshaus soll der ältere Mann den Jungen aufgefordert haben, ihm ins Schlafzimmer zu folgen, um dort miteinander Sex zu haben.
Daraufhin holte der Jugendliche ein Messer aus der Küche und stach brutal auf sein Opfer ein. Als das Messer abgebrochen war, holte er zwei weitere Messer und stach erneut auf den 64-Jährigen ein, bis dieser aufgrund des enormen Blutverlusts an Ort und Stelle verstarb. Danach versuchte der Junge, die Wohnung anzuzünden.
Homophobie konnte als Motiv nicht nachgewiesen werden
In einer Pressekonferenz erklärten die am Prozess beteiligten Juristen, dass sich die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft weitestgehend bestätigt hätten. Allerdings konnte das Gericht keinen Hinweis darauf erkennen, dass der Täter aus "genereller Abneigung und Verachtung von Homosexuellen", wie von der Staatsanwaltschaft gemutmaßt, gehandelt habe. Der Jugendliche habe wegen einer Fehlentwicklung der Persönlichkeitsstruktur und des Sozialverhaltens schlicht nicht mit der Situation umgehen können. Er leide auch an einer "eingeschränkten Kommunikationsfähigkeit". Allerdings sei das kein Grund für eine verminderte Schuldfähigkeit gewesen. Zudem sollen weder Alkohol noch Drogen eine Rolle gespielt haben.
Das Gericht verurteilte den 16-Jährigen wegen Mordes, schwerer Brandstiftung, sowie versuchten Mordes in mehreren Fällen, weil das von dem Jugendlichen gelegte Feuer auch auf andere Wohnungen hätte übergreifen können. Der Verteidiger hatte im Verfahren eine Verurteilung wegen Totschlags beantragt und siebeneinhalb Jahre Haft gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Derzeit berät der Verteidiger noch mit seinem Mandanten, ob Revision eingelegt werden soll. (dk)













