Katja Suding hat im Plenum ihre Reformpläne erläutert (Bild: Parlamentsfernsehen)
Der Bundestag hat am Donnerstagnachmittag einen Antrag der FDP-Fraktion beraten, die finanzielle Förderung für künstliche Befruchtung zu verbessern. In dem Antrag (PDF) werden zwar homosexuelle Paare nicht direkt erwähnt, allerdings wird dort ausdrücklich festgelegt, dass die Förderung auch Alleinstehende umfassen soll und die Nutzung von Samenzellspenden förderungsfähig sein solle – damit könnten lesbische Frauen mit Hilfe einer Samenbank Mütter werden.
Die Bundesregierung hatte bislang stets eine Gleichbehandlung von Lesben und alleinstehenden heterosexuellen Frauen bei künstlicher Befruchtung abgelehnt. Zwar hatte in der letzten Legislaturperiode die damalige Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) angekündigt, dass "alle Paare" bei künstlicher Befruchtung gleichbehandelt werden sollten – allerdings beinhaltete diese Gleichbehandlung nur unverheiratete und verheiratete heterosexuelle Paare, während gleichgeschlechtliche Paare weiterhin grundsätzlich keine Zuschüsse bei künstlicher Befruchtung erhalten (queer.de berichtete).
Und auch bei unverheirateten Hetero-Paaren ist die Förderung nicht sonderlich gut geregelt, sondern praktisch eine Postleitzahlenlotterie: Förderung gibt es nur, wenn das eigene Bundesland eine entsprechende Förderrichtlinie erlassen hat – das ist aber gegenwärtig gerade mal in fünf ostdeutschen Ländern sowie in Niedersachsen möglich. Die FDP will die Bundesförderung unabhängig vom Bundesland gewähren.
"Erster pragmatischer Schritt"
Der knappe FDP-Antrag sei nur ein "erster pragmatischer und hoffentlich schnell umzusetzender Schritt, um Menschen mit Kinderwunsch besser zu unterstützen und zu helfen", erklärte die FDP-Politikerin Katja Suding in einer rund 40-minütigen Debatte zum Thema. Sie hatte zuvor bereits in einer FDP-Pressemitteilung kritisiert, dass unter anderem lesbische Paare durch das aktuelle Recht keine Unterstützung erhielten. Auf weitere Sicht müssten mehr Reformen angegangen werden, etwa die Legalisierung von "nicht kommerzieller Leihmutterschaft unter bestimmten Bedingungen", so Suding.
Ablehnung bei Union und AfD
Bleibt die Frage, ob allein der erste Schritt mit einer unionsgeführten Bundesregierung durchzusetzen ist. Die Aussichten stehen schlecht, wenn man den Ausführungen des CSU-Politikers Stephan Pilsinger in der Debatte folgt. Er lehnte die Ausweitung der Kinderwunschbehandlungen blumig mit Verweis auf den Mensch als "Geschöpf, entspringend aus der schöpferischen Liebe zweier Geschlechter" ab.
Die Union erhält außerdem Druck von Rechtsaußen: Der AfD-Abgeordnete Johannes Huber sagte, der FDP-Antrag zeige, dass auch die Liberalen der "alten kulturmarxistisichen Ideologie der 68er" verfallen seien.
Auch Katrin Werner von der Linksfraktion setzte sich kritisch mit dem Antrag auseinander, wenn auch aus anderen Gründen. Sie unterstützte wie Redner von SPD und Grünen zwar generell die Idee der FDP, kritisierte aber, dass der Antrag nicht das eigentliche Diskriminierungsproblem löse.
Der Antrag spreche nämlich nicht an, dass die gesetzlichen Krankenkassen derzeit nur heterosexuelle Paare unterstützten, die verheiratet seien. Singles und lesbische Paare würden damit zwar nach der FDP-Reform ein Anrecht auf Förderung durch das Bundesfamilienministerium erhalten, nicht aber durch die Krankenkassen. Das führte sie anhand einer Beispielrechnung aus, in der sie von vier Kinderwunschbehandlungen ausgeht: Demnach würden heterosexuelle Ehepaare auf Kosten von 7.500 Euro sitzen bleiben, unverheiratete und homosexuelle Paare aber auf 12.000 Euro. Hinzu komme, dass Menschen mit Kinderwunsch nicht unbedingt ein Recht auf die Bundesförderung hätten: "Ist der entsprechende Haushaltstopf nämlich leer, gibt es keinen Zuschuss".
Der FDP-Antrag wurde einstimmig in die Ausschüsse verwiesen. Unter Federführung des Familienausschusses wollen die sechs Fraktionen nun weiter über das Thema debattieren.
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