Der katholische Kindergarten im Kinderhaus Kleinschwarzenlohe will den befristeten Arbeitsvertrag mit der Erzieherin Lisa Nicklas nicht verlängern, nachdem sie angekündigt hatte, ihre langjährige Lebenspartnerin Julia Feißner zu heiraten. Dies berichtete am Samstag das "Schwabacher Tagblatt".
Im Namen der katholischen Kirchenstiftung Kornburg, der Trägerin des Kindergartens, habe ihr Pfarrer Franjo Skok zu verstehen gegeben, dass er ihr zwar ein sehr gutes Arbeitszeugnis schreiben werde, eine Vertragsverlängerung im Falle einer gleichgeschlechtlichen Hochzeit jedoch nicht in Frage komme, berichtete Nicklas. Von der Regionalzeitung wird die 31-Jährige als "liebevolle und geschätzte Erzieherin" beschrieben.
Ihre Lebensgefährtin Julia Felßner kritisierte das Verhalten der katholischen Kirche als scheinheilig: "Wenn wir heimlich heiraten würden, wäre es aus Sicht der Kirche in Ordnung. Weil wir aber öffentlich zu unserer Liebe stehen, muss sich Lisa nun einen neuen Job suchen. Das ist ungerecht", erklärte die Hockey-Bundesligaspielerin gegenüber dem "Schwabacher Tagblatt". Nicklas selbst meinte: "Das nehme ich persönlich und das kränkt mich."
Kirchen dürfen legal diskriminieren
Die arbeitsrechtlichen Regelungen für Mitarbeiter der Kirchen und kirchennaher Organisationen unterscheiden sich in Deutschland erheblich von den für sonstige Arbeitnehmer geltenden Bestimmungen. So können sich die Beschäftigten, von denen eine Übereinstimmung mit den Glaubens- und Moralvorstellungen erwartet wird, zum Beispiel nicht auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz berufen. 2015 liberalisierte die katholische Kirche zwar ihr Arbeitsrecht, beharrt aber weiterhin auf ihrem Recht, Schwule und Lesben allein aufgrund ihrer sexuellen Orientierung feuern zu dürfen (queer.de berichtete).
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2014 mit den Ausnahmeregelungen kein Problem: Damals entschied Karlsruhe, dass die katholische Kirche "Sündern" – in diesem Fall einem Chefarzt, der erneut geheiratet hatte – kündigen darf, auch wenn ihre Arbeit mit staatlichen Geldern finanziert wird (queer.de berichtete). Derzeit prüft der Europäische Gerichtshof, ob die Kirchen in Deutschland weiter auf ihrem Sonderarbeitsrecht bestehen dürfen (queer.de berichtete). (mize)