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7.000 Euro

Homo­sexuelle "degeneriert": AfD-Politiker wegen Volks­verhetzung verurteilt

Der Berliner Abgeordnete Kay Nerstheimer muss eine Geldstrafe zahlen, nachdem er auf Facebook Schwule und Lesben u.a. als "widernatürlich" bezeichnet hatte.


Nach Kritik an seinen jetzt als Hetze bewerteten Äußerungen hatte Nerstheimer eine "Hexenjagd" gegen ihn beklagt

  • 13. Februar 2018, 17:41h 29 3 Min.

Das Berliner Amtsgericht Tiergarten hat am Dienstag den AfD-Politiker Kay Nerstheimer wegen homofeindlicher Äußerungen bei Facebook zu einer Geldstrafe wegen Volksverhetzung verurteilt. Der 53-Jährige habe "einen größeren Personenkreis mit seinen Äußerungen beschimpft und in der Menschenwürde herabgesetzt", entschied das Gericht.

Das fraktionslose Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses hatte im Dezember 2014 mehrere Kommentare auf Facebook veröffentlicht, in denen er Schwule und Lesben als "genetisch degeneriert", "widernatürlich", "unnormal" oder als Fehler der Natur bezeichnet hatte. Er bekräftigte außerdem, dass man Kinder "vor so etwas" schützen müsse. Zudem hatte er bei Facebook mit rassistischen Äußerungen gegen syrische Flüchtlinge ("einfach widerliches Gewürm") polemisiert und dunkelhäutige Menschen als "Bimbos" bezeichnet (queer.de berichtete).

Mit den vor Gericht verhandelten drei Facebook-Absätzen zur Homosexualität habe Nerstheimer in der Gesamtheit der Äußerungen die Grenze der Meinungsfreiheit überschritten, so das Gericht. Es verhängte 70 Tagessätze zu jeweils 100 Euro und folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Zugunsten Nerstheimers wurde gewertet, dass dieser keine einschlägigen Vorstrafen habe, zu seinen Lasten allerdings laut "Berliner Zeitung" sechs länger zurück liegende Vorstrafen u.a. wegen Verletzung der Unterhaltspflicht, Betrugs, gefährlicher Körperverletzung oder Unfallflucht.

Bei einer Verhandlung Ende Januar hatte Nerstheimer geschwiegen, während sein Anwalt Roland Ulbrich, der zugleich in der AfD Sachsen tätig ist, einen Beweisantrag stellte, dass es eine "vertretbare wissenschaftliche These" sei, dass Homosexualität "widernatürlich" sei (queer.de berichtete). Ulbrich hatte auf Freispruch plädiert und kündigte Rechtsmittel gegen das Urteil an.

Laut "Berliner Zeitung" meinte Ulbrich nach dem Schuldspruch, eine solche Diskussion über Homosexuelle müsse geführt werden und geführt werden dürfen. Nerstheimer sagte, er stehe zu seiner Meinung: "Im Sinne der Biologie ist das nicht, das sagt einem jeder Kaninchenzüchter."

Parteiausschluss lässt auf sich warten


Der Thread, der jetzt als Volksverhetzung gewertet wurde

Nerstheimers Äußerungen waren wenige Tage nach seiner Wahl ins Abgeordnetenhaus in Berlin bekannt geworden (queer.de berichtete). Die AfD-Führung hatte den Direktkandidaten wenige Tage zuvor noch gegen Vorwürfe des Rechtsextremismus verteidigt: Von seiner Vergangenheit als "Division Leader" der "German Defence League" habe er sich bereits vor deren Nennung in Verfassungs­schutz­berichten und vor Gründung der AfD distanziert.

Nach weiterer Kritik an Nerstheimer ließ die Partei dann verlauten, dass er selbst auf seine Zugehörigkeit zur neu gebildeten Fraktion im Abgeordnetenhaus verzichtet habe (queer.de berichtete). Wenig später wurde wegen parteischädigenden Verhaltens vom Berliner Landesverband ein Parteiausschluss-Verfahren eingeleitet (queer.de berichtete). Es hat über ein Jahr später zu keinem Ergebnis geführt. Auf Facebook zeigte sich Nerstheimer zugleich im letzten Sommer als Wahlkämpfer an einem Stand der AfD in Hohenschönhausen.

Wenige Tage nach dem Wirbel um seine Äußerungen hatte Nerstheimer im "Tagesspiegel" eine "Hexenjagd" gegen ihn beklagt (queer.de berichtete). Er habe "kein Problem mit Homo­sexuellen" und habe sich bei Facebook provozieren lassen. Der Zeitung sagte er u.a. außerdem, er wolle nicht wissen, "wie jemand in dieser Hinsicht tickt. Und ich will auch nicht, dass meiner Tochter das Thema in der Schule auf die Nase gebunden wird." (nb)

-w-

#1 RobinAnonym
  • 13.02.2018, 18:48h
  • Richtig so!

    Und wenn man den Schaden betrachtet, sind die 7.000 Euro noch viel zu wenig.
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#2 PierreAnonym
  • 13.02.2018, 19:09h
  • Antwort auf #1 von Robin
  • Jetzt waren es 7,000 Euro. Sollte er nochmal so hetzen, wird es beim nächsten mal deutlich teurer werden.

    Immer teurer... So lange, bis die Hetze endlich aufhört...

    Solche Leute müssen verstehen, dass sie gerne ihre Meinung frei äußern können, aber dass Freiheitsrechte ihre Grenzen dort finden, wo andere in ihren Freiheiten eingeschränkt werden.
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#3 herve64Ehemaliges Profil
  • 13.02.2018, 19:20h
  • Antwort auf #2 von Pierre
  • Als Warnschuss ist das schon mal kein schlechter Anfang. Und wenn er immer noch nicht daraus gelernt hat, dass freie Meinungsäußerung ihre Grenze im Strafrecht hat, vor allem hinsichtlich der Paragraphen, die Ehrabschneidungen regeln, dann blecht er beim nächsten Mal halt noch mehr.

    MERKE: der Arm eines Menschen hat vor der Nase eines Anderen aufzuhören, oder es gibt Ärger.
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