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Schweizer Presserat
Spekulationen über sexuelle Orientierung sind nicht diskriminierend
Eine Zeitung darf über die sexuelle Orientierung von TV-Sternchen spekulieren, entschied der Schweizer Presserat.
- 27. Februar 2018, 13:52h 2 Min.

Der "Blick am Abend" wird in der Schweiz kostenlos verteilt
Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde gegen die kostenlose Tageszeitung "Blick am Abend" wegen des Outings von Fernseh-Promis abgelehnt. Das Blatt hatte in einem Artikel vom 12. April 2017 über die sexuelle Orientierung von männlichen Kandidaten der TV-Sendung "Die Bachelorette" spekuliert – drei von ihnen wurden wegen ihres äußeren Erscheinungsbildes als wahrscheinlich homosexuell dargestellt. Der Artikel "Mindestens drei Schwule" bezog sich auf die schweizerische Version der Realityshow, die im Privatsender 3 Plus TV ausgestrahlt wird.
Die Quelle für den Artikel war die Dragqueen Gossipa, die für das Blatt ihren Gaydar bemühte. "Kein Hetero-Mann steckt seine Hände so in die Hose", lautete eine ihrer Begründungen.
Ein Leser habe laut Presserat gegen diesen Artikel Beschwerde eingelegt, weil es grundsätzlich problematisch sei, über die sexuelle Orientierung von Menschen zu spekulieren. Der Artikel verletze das Diskriminierungsverbot und zementiere ein "heteronormatives Bild", so seine Argumentation.
"Keine journalistischen Pflichten verletzt"
Laut Presserat handelte es sich bei den Mutmaßungen der Dragqueen zwar um "wenig tiefgründige Analysen". Allerdings seien "im Artikel keine journalistischen Pflichten verletzt" worden. "Zwar besteht er im Wesentlichen nur aus einer Aufzählung billiger Klischees. Homosexualität wird jedoch nicht abwertend dargestellt", so die Begründung.
Die Beschwerde richtete sich auch gegen die Verwendung des Begriffs "Freak-Show". Dieser sei zwar aus medienethischer Sicht problematisch, befand der Presserat, allerdings habe er sich nicht nur auf die mutmaßlichen Schwulen und damit "eine bestimmte Gruppe" bezogen, sondern auf das gesamte Kandidatenfeld.
Aufgabe des Schweizer Presserates – wie auch des deutschen Pendants – ist die freiwillige Selbstkontrolle. Grundlage ist der Journalistenkodex, der auch ein Diskriminierungsverbot enthält. In der Schweizer Version heißt es: "Die Nennung der ethnischen oder nationalen Zugehörigkeit, der Herkunft, der Religion, der sexuellen Orientierung und/oder der Hautfarbe kann diskriminierend wirken, insbesondere wenn sie negative Werturteile verallgemeinert und damit Vorurteile gegenüber Minderheiten verstärkt." Vergangenen Monat hatte der Presserat einen homophoben Artikel zur LGBTI-Schulaufklärung aus der Zeitung "Schweizerzeit" gerügt (queer.de berichtete).
Im deutschen Pressekodex gibt es eine ähnliche Regelung, allerdings wird "sexuelle Orientierung" nicht ausdrücklich darin erwähnt. Trotzdem rügt der Presserat auch homophobe Artikel, wie etwa im vergangenen Jahr den FAZ-Gastbeitrag "Wir verraten alles, was wir sind" (queer.de berichtete). Die FAZ verteidigte ihren Artikel allerdings mit der Bemerkung, dass Homosexuelle im Pressekodex nicht als "soziale Gruppe" definiert und daher laut Presserecht nicht geschützt seien (queer.de berichtete). (dk)
Links zum Thema:
» Die Entscheidung des Schweizer Presserats















Das ausgerechnet eine Drag-Queen meint, die Homosexualität anhand von Aussehen, Gestik, o.ä. beurteilen zu können...
Diese Gossipa will sich wohl auf Kosten anderer wichtig machen. Sowas braucht kein Mensch.