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Anfrage der SPD
Ehe für alle: Bayern entscheidet "demnächst" über Verfassungsklage
Die beiden von der CSU-Landesregierung angeforderten, zusammen über 40.000 Euro teuren Rechtsgutachten liegen bereits vor, werden aber bis zur Beratung im Kabinett geheim gehalten.

Longin Wawrynkiewicz / wikipedia) Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) hat sich offiziell noch nicht entschieden, ob er gegen die Ehe für alle klagen will (Bild:
- 3. März 2018, 15:54h 3 Min.
Acht Monate nach dem Bundestagsbeschluss zur Ehe für alle hat sich die Bayerische Staatsregierung von Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) noch immer nicht entschieden, ob sie nun – wie mehrfach gedroht – vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Gesetz klagen will. "Demnächst" werde das Kabinett jedoch über diese Frage beraten, teilte das Staatsministerium der Justiz auf eine Anfrage der SPD-Landtagsabgeordneten Isabell Zacharias vom 26. Februar mit (PDF).
Im September letzten Jahres hatte die CSU-Landesregierung zwei Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um zu prüfen, ob sie zur Ehe für alle eine Normenkontrollklage in Karlsruhe stellen soll – diese seien nun "vor kurzem vorgelegt" worden. Wörtlich heißt es in der Antwort des Justizministeriums: "Die von der Staatsregierung in Auftrag gegebenen Gutachten zur verfassungsrechtlichen Überprüfung des Gesetzes zur 'Ehe für Alle' und zur vergleichenden Prüfung der internationalen Rechtslage wurden von den Gutachtern vor kurzem vorgelegt, werden demnächst im Kabinett beraten und sollen anschließend veröffentlicht werden."
Was ist der "besondere Schutz" der Ehe?
Zur Begründung der Gutachten führte das Ministerium in der Antwort auf die SPD-Anfrage die "schwierige Frage der Vereinbarkeit des Gesetzes mit Art. 6 Abs. 1 GG" an ["Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung"; d. Red.]. Prof. Ferdinand Wollenschläger, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Europarecht und Wirtschaftsrecht an der Universität Augsburg, sollte sich allein mit dieser Frage beschäftigen. Prof. Dagmar Coester-Waltjen, Expertin für internationales Familienrecht an der Georg-August Universität Göttingen, wurde parallel mit einem internationalen Rechtsvergleich beauftragt.
Die SPD-Abgeordnete Zacharias hatte sich auch erstmals nach den Kosten erkundet. Nach Auskunft der Staatsregierung erhalten beide Gutachter jeweils ein Honorar in Höhe von 20.000 Euro zuzüglich Umsatzsteuer und Reisekosten.
Mehrheit der Verfassungsexperten sieht kein Problem
Über die Auslegung von Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes wird seit Jahren gestritten. Politiker von Union und AfD sowie eine Minderheit von Rechtsexperten meinen, dieser Schutz beziehe sich auf die Ehe als Verbindung aus Mann und Frau; die Schöpfer des Grundgesetzes hätten keine gleichgeschlechtliche Ehe im Sinn gehabt. Auch habe die Rechtsprechung bis hin zum Bundesverfassungsgericht die Ehe immer wieder heterosexuell definiert – pikanterweise tat das Karlsruhe in den letzten Jahren auch in Urteilen zur Lebenspartnerschaft, um wegen des verschiedenen Personenkreises deren verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit herauszustellen.
Eine Mehrheit von Verfassungsexperten betont hingegen, dass der Gesetzgeber hier schlicht das letzte Wort habe. Widerstand von Karlsruhe sei auch nicht zu erwarten, schließlich interpretiere auch das Gericht die Verfassung im gesellschaftlichen Wandel. So stellte es bereits klar, dass auch homosexuelle Paare mit Kindern unter den grundgesetzlichen Schutz der Familie fallen.
Die von der Staatsregierung in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten erscheinen vor diesem Hintergrund vor allem als wahltaktisches Manöver, um die rechte Flanke zu besetzen. Die CSU ist die einzige Partei, die die Ehe für alle theoretisch stoppen könnte, da eine Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht nur von der Bundesregierung, einer Landesregierung oder einem Viertel der Mitglieder des Bundestages eingereicht werden kann.
Der Verzicht Bayerns auf einen Eilantrag in Karlsruhe deutet allerdings darauf hin, dass die CSU selbst kaum Chancen sieht, die Gleichstellung wieder rückgängig zu machen. (mize)

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