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dpa-Bericht
Bayern will nicht gegen Ehe für alle klagen
Die CSU-Alleinregierung verzichtet offenbar auf eine Klage gegen die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare.

Mehr Demokratie / flickr) Das Bundesverfassungsgericht wird sich wohl nicht wie 2001 mit den Partnerschaften von Schwulen und Lesben beschäftigen müssen (Bild:
- 6. März 2018, 10:21h 3 Min.
Zu Update springen: Justizminister bestätigt Klage-Stopp (14.25 Uhr)
Die bayerische Staatsregierung will nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur doch nicht gegen die Gleichbehandlung von Schwulen und Lesben im Ehe-Recht vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Das sei aus einer Vorlage für die Kabinettssitzung am Dienstag hervorgegangen, so die dpa am Dienstagmorgen.
Kurz vor der Umsetzung der Ehe-Öffnung am 1. Oktober 2017 hatte die CSU-Landesregierung zwei Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um zu prüfen, ob sie zur Ehe für alle eine Normenkontrollklage in Karlsruhe stellen soll. In der Kabinettsvorlage heißt es laut dpa, die beauftragten Gutachter Ferdinand Wollenschläger und Dagmar Coester-Waltjen hätten "überzeugend dargestellt, dass der Gesetzgeber seinen Gestaltungsspielraum nicht überschritten hat". Aufgrund des gesellschaftlichen Wandels sei "die Verschiedengeschlechtlichkeit kein exklusives und damit kein prägendes Strukturmerkmal der Ehe mehr". Dieser Wandel würde auch deutlich durch die Einführung von gleichgeschlechtlichen Ehen in anderen Ländern.
Angesichts dieser Fakten erscheine es aus rechtlicher Sicht "vorzugswürdig, nicht den Klageweg zu beschreiten und von einer abstrakten Normenkontrolle vor dem Bundesverfassungsgericht abzusehen", heißt es in dem Papier weiter. Das Thema habe außerdem auch in der Öffentlichkeit an Brisanz verloren. Selbst innerhalb der katholischen Kirche sei man dabei, "sich vorsichtig einem Wandel zu öffnen". Außerdem würden der Klage geringe Erfolgsaussichten eingeräumt – ganz im Gegenteil: "[V]ielmehr könnte das Gericht diese sogar zum Anlass nehmen, eine Verpflichtung des Gesetzgebers zur Einführung der 'Ehe für alle' festzuschreiben".
Der bayerische Steuerzahler musste für die beiden Gutachter nach Auskunft des Ministeriums Honorare in Höhe von je 20.000 Euro zuzüglich Umsatzsteuer und Reisekosten aufbringen.
Bayern: Grundgesetz könnte Ehe-Verbot für Schwule und Lesben enthalten
Die bayerische Staatsregierung hatte das Gutachten damit begründet, dass sie in Artikel 6, Absatz 1 des Grundgesetzes ein verstecktes Ehe-Verbot für Schwule und Lesben sieht. Wörtlich heißt es dort: "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung." Manche Experten – meist Gegner der Gleichbehandlung – argumentieren, dass die Autoren des Grundgesetzes nie daran gedacht hätten, Homosexuelle in diese Gruppe miteinzubeziehen. Ihre Begründung: Als der Satz in die Verfassung aufgenommen wurde, war Homosexualität in Westdeutschland noch illegal, es herrschte der von den Nazis verschärfte Paragraf 175. Außerdem habe die Rechtsprechung bis hin zum Bundesverfassungsgericht die Ehe immer wieder als rein heterosexuell definiert. Daher sei für die Ehe-Öffnung eine Verfassungsänderung notwendig.
Die Mehrheitsmeinung unter Verfassungsexperten, etwa bei einer Anhörung im Rechtsausschuss (PDF), betonte hingegen, dass der Gesetzgeber hier schlicht das letzte Wort habe. Widerstand von Karlsruhe sei auch nicht zu erwarten, schließlich interpretiere auch das Gericht die Verfassung im gesellschaftlichen Wandel. So stellte Karlsruhe bereits klar, dass auch homosexuelle Paare mit Kindern unter den grundgesetzlichen Schutz der Familie fallen.
2001 war Bayern – damals noch gemeinsam mit den Freistaaten Sachsen und Thüringen – vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Einführung von eingetragenen Partnerschaften vorgegangen, damals sogar mit Eilantrag. Vertreter der Union hatten bei dieser Klage argumentiert, die rechtliche Anerkennung von schwulen und lesbischen Paaren verstoße gegen ein vermeintliches Abstandsgebot zur Ehe, ebenfalls mit Verweis auf Artikel 6. Die Initiative scheiterte.
Die sogenannte abstrakte Normenkontrollklage kann nur durch einen Kabinettsbeschluss der Bundesregierung, durch eine Landesregierung oder ein Viertel der Mitglieder des Bundestages angestrengt werden. Außer der bayerischen Staatsregierung hat bislang keine der berechtigten Gruppen einen Anlauf unternommen, das Ehe-Verbot für Schwule und Lesben per Klage wieder einzuführen. (dk)
Update 14.25 Uhr: Justizminister bestätigt Klage-Stopp
Staatskanzleichef Marcel Huber und Landesjustizminister Winfried Bausback (beide CSU) haben laut dpa nach der Kabinettssitzung am Dienstag bestätigt, dass sie keine Klage gegen die Ehe für alle einreichen werden. Die Gutachter hätten überzeugend dargestellt, dass das Gesetz zur Ehe-Öffnung nicht gegen das Grundgesetz verstoße. "Nach einer Gesamtabwägung sind die Aussichten einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht daher als gering anzusehen", erklärte Bausback.

Die wissen auch, dass das aussichtslos ist.
Das Bundesverfassungsgericht hat schon mehrfach mit dem Zaunpfahl gewunken, dass die Eheöffnung grundgesetz-konform ist und sogar geradezu vom Grundgesetz gefordert wird.
Außerdem sind über 80% der Bürger (und übrigens auch über 80% der Bayern) für die Eheöffnung. Es wäre dumm, gegen über 80% der Bürger anregieren zu wollen. Erst recht, wenn man weiß, dass das eh scheitern würde. Und das wäre noch obendrein eine Verschwendung der Zeit des BVerfG und eine Verschwendung von Steuergeldern. Und es hätte nur die Gesellschaft gespalten und Hass verstärkt.
Deswegen war jedem klar, dass so eine Klage zum Scheitern verurteilt ist und man es besser ganz bleiben lässt.