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Berliner Jugendgericht
Vier Wochen Dauerarrest für zwei Trans-Hasser
Drei Männer zwischen 17 und 19 Jahren waren 2016 an einem aus Hass begangenen Überfall auf eine Transfrau beteiligt. Jetzt ist das Urteil gefallen.

Die Tat ereignete sich vor anderthalb Jahren am U-Bahnhof Bülowstraße im Berliner Ortsteil Schöneberg (Bild: Ingolf / flickr)
- 7. März 2018, 13:02h 2 Min.
Am Dienstag verurteilte ein Berliner Jugendgericht laut B.Z. drei junge Männer wegen eines aus Homo- und Transphobie begangenen Übergriffs auf eine Transfrau in der U-Bahn-Linie 2 und dem U-Bahnhof Bülowstraße. Der heute 17-jährige Abdul El. I. und der 19-jährige Amier K. erhielten wegen Körperverletzung, Diebstahls und Beleidigung jeweils vier Wochen Dauerarrest und müssen einen Anti-Gewalt-Kurs absolvieren. Das Strafmaß entspricht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der dritte Täter, der 17-jährige Aleksander K., erhielt 40 Stunden Freizeitarbeit. Auch er muss einen pädagogischen Kurs besuchen.
Die drei jungen Männer hatten im Oktober 2016 kurz nach Mitternacht eine 19-Jährige zunächst wegen ihres Aussehens ausgelacht. Zwei der Männer haben die Frau dann geschubst, geschlagen oder getreten. Anschließend klaute das Trio das Handy des Opfers (queer.de berichtete). Die Frau wurde bei dem Angriff eigenen Angaben zufolge nicht körperlich verletzt.
Als die Polizei den Haupttäter nicht ermitteln konnte, veröffentlichte sie ein Jahr nach der Tat Fotos aus einer BVG-Überwachungskamera – zwei Wochen später konnte sie den jungen Mann nach Hinweisen aus der Bevölkerung identifizieren (queer.de berichtete).
"Alle vom Dach kicken und unten mit Steinen beschmeißen"
Haupttäter Abdul El I. behauptete im Verfahren: "Ich habe nicht gegen den Mann." Er habe sich mit seinen Freunden nur über die Transperson lustig gemacht, woraufhin diese etwas Beleidigendes erwidert habe. "Da sind mir die Sicherungen durchgebrannt."
Amier K. begründete den Hass auf sexuelle und geschlechtliche Minderheiten mit seinem islamischen Glauben: "Ich hatte mich zu der Zeit mit meiner Religion tief befasst." Gegenüber Homosexuellen habe er Hass empfunden: "Alle vom Dach kicken und unten mit Steinen beschmeißen", hatte er zum Tatzeitpunkt auf Facebook geschrieben. Er war auch durch ein antijüdisches Statement aufgefallen. Deswegen wurde er auch wegen Volksverhetzung verurteilt. Heute, so behauptete er, glaube er, man müsse "Leute tolerieren". (dk)
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Posted by JFDA – Jüdisches Forum für Demokratie und gegen Antisemitismus on Mittwoch, 7. März 2018
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oder ist das urteil tatsächlich niedrig ausgefallen, weil vielleicht ein täter so was wie einsicht zeigt, vielleicht auch nur, um härterer strafe zu entgehen?