https://queer.de/?30812
Volksverhetzung
"Homosexuelle gehören abgeschlachtet": 1.800 Euro Geldstrafe
Wegen eines Hassposts auf Facebook verurteilte das Amtsgericht Kaufbeuren am Montag eine 59-jährige "Reichsbürgerin" aus dem Ostallgäu.

Nur selten kommt es in Deutschland bei Onlinehetze gegen LGBTI zu Verurteilungen wegen Volksverhetzung (Bild: wikipedia / Waugsberg)
- 13. März 2018, 03:08h 2 Min.
Das Amtsgericht Kaufbeuren hat am Montag eine 59-jährige Ostallgäuerin wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro verurteilt. Dies berichtete die "Allgäuer Zeitung".
Anlass war ein Facebook-Post aus dem Oktober 2016. Laut Anklageschrift hatte die Frau, die der "Reichsbürger"-Bewegung nahestehen soll, geschrieben, dass jeder Homosexuelle, Flüchtling oder Andersdenkende "abgeschlachtet" gehöre.
Vor Gericht behauptete die 59-Jährige, sie habe diesen Satz nicht selbst geschrieben, da ihr Facebook-Account gehackt worden sei. Die Richterin glaubte ihr jedoch nicht, zumal die Angeklagte in weiteren Posts und sogar Briefen an die Justiz eine ähnliche Haltung habe erkennen lassen. Ihre Schreiben würden "nur so triefen vor Geringschätzung gegenüber Moslems, Flüchtlingen und Homosexuellen", so die Richterin in der Urteilsbegründung.
Verurteilungen nur bei besonders extremen Äußerungen
Bei homophoben Äußerungen in sozialen Netzwerken kommt es bislang nur selten und nur in besonders extremen Fällen zu Verurteilungen aufgrund von Volksverhetzung. Im Dezember 2016 wurde etwa ein Handwerker aus Pöcking, der Schwule "nach Dachau schicken" wollte, vom Amtsgericht Starnberg zu einer Geldstrafe von 3.600 Euro verdonnert. Für den Spruch "Vergasen muss man die!" unter dem Bild eines schwulen Paares musste ein 26-jähriger Hannoveraner im vergangenen Jahr 1.800 Euro zahlen.
Im Februar war der AfD-Politiker und fraktionslose Berliner Abgeordnete Kay Nerstheimer zu einer Geldstrafe in Höhe von 7.000 Euro verurteilt worden, weil er Schwule und Lesben in mehreren Facebook-Kommentaren als "genetisch degeneriert", "widernatürlich" und "unnormal" bezeichnet hatte. Volksverhetzung kann nach dem Strafgesetzbuch mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden. (cw)













