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Schutz vor Diskriminierung

Streit im Berliner Senat: Soll "sexuelle Identität" ins Grundgesetz?

Der grüne Justizsenator in Berlin startet einen Versuch, mit einer Bundesratsinitiative den Artikel drei des Grundgesetzes zu ergänzen. Doch bislang ist er sich mit den Abgeordneten der Linken nicht einig.


Konnte sich bislang mit den Linken nicht einigen: Justizsenator Dirk Behrendt (Bild: Bundesrat)

  • Von Markus Kowalski
    20. März 2018, 14:29h 18 3 Min.

Berlin will einen neuen Anlauf starten, aus dem Bundesrat heraus den Grundrechtsschutz vor Diskriminierung auszuweiten. Am Dienstag diskutierte der Senat einen Entwurf für eine Bundesratsinitiative, den Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) vorgelegt hatte. Zum Beschluss kam es anders als geplant allerdings noch nicht: Bislang konnte sich die rot-rot-grüne Landesregierung nicht mit Vertretern der Linken über die Begriffe einigen, die man ins Grundgesetz schreiben will.

Im Entwurf der Grünen ist von "sexueller Identität" die Rede. Die Linke will aber, dass dort zwei Begriffe neu stehen: "geschlechtliche Identität" und "sexuelle Orientierung". Bisher heißt es im Grundgesetz: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Grundsätzlich ist sich die rot-rot-grüne Koalition einig, dass die Verfassung geändert werden soll.

"Wir hoffen, dass wir uns bald mit den Linken einigen können", sagt Sebastian Brux, Pressesprecher der Senatsverwaltung gegenüber queer.de. Die Grünen hielten "sexuelle Orientierung" für ausreichend, da im Artikel drei "Geschlecht" bereits enthalten sei und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dies bereits als "geschlechtliche Identität" ausgelegt habe. Man wolle also Doppelungen vermeiden. Außerdem sei für die Senatsverwaltung fraglich, "ob das Grundgesetz der richtige Ort ist, um Begriffe, die sich jährlich je nach Zeitgeist ändern, einzufügen".

Menschenrechts-Experten kennen gar vier Begriffe

Dabei sind beide Begriffe in menschenrechtlichen Diskursen feststehend. Die Yogyakarta-Prinzipien, die die Auslegung der Menschenrechte für LGBTI ausformulieren, hatten bereits 2006 stets vom Begriffspaar "sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität" gesprochen. Das völkerrechtlich nicht bindende Dokument wurde von einem Kreis anerkannter LGBTI-Menschenrechtsexperten aus aller Welt ausgearbeitet. In einer ergänzten Fassung der "Yogyakarta-Prinzipien plus 10" aus dem Jahr 2017 sprechen die Verfasser gar von vier Begriffen zur Definition des Diskriminierungsmerkmals: "sexuelle Orientierung", "geschlechtliche Identität", "geschlechtlicher Ausdruck" (gender expression) und "äußere Geschlechtsmerkmale" (sex characteristics). Die detaillierten Ausdrücke sollen sicherstellen, dass Trans- und Intersexuelle eingeschlossen sind.

In der Koalitionsvereinbarung hatten sich die Berliner Regierungsfraktionen darauf geeinigt, eine Initiative zur Änderung des Grundgesetzartikels zu starten. Carsten Schatz, queerpolitischer Sprecher der Linken im Abgeordnetenhaus, betont auf Anfrage: "So hatten wir es im letzten Jahr vereinbart, dahinter können wir jetzt nicht zurückgehen." Allerdings nennt die Vereinbarung nicht, um welche Begriffe das Grundgesetz erweitert werden soll.


Carsten Schatz, queerpolitischer Sprecher der Linken im Berliner Abgeordnetenhaus. (Foto: Promo)

Durch die fortschrittliche juristische Auslegung sei die Grundgesetz-Änderung sowieso nicht mehr dringend notwendig, so Schatz. Daher erfolge der Vorstoß des Justizsenators zum falschen Zeitpunkt. "Dringender ist die Abschaffung des Transsexuellengesetzes und die Nachbesserung beim Gesetz zur Rehabilitierung der durch den Paragraphen 175 verfolgten Menschen", meint der Politiker. Der Senator solle zuerst bei diesen Themen eine Bundesratsinitiative starten.

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Lesben- und Schwulenverbände sind sich uneinig

Unklar ist auch die Haltung des LSVD. Der Geschäftsführer des Berliner Landesverbands, Jörg Steinert, unterstützt den Entwurf der Grünen. "Wir würden uns als Verband freuen, wenn Berlin diese Initiative mit dem Vorschlag des Justizsenators auf den Weg bringt. Die Formulierung wäre dann deckungsgleich mit der Formulierung in der Landesverfassung", sagte er der Berliner Morgenpost.

Steinerts Position widerspricht damit der des LSVD-Bundesverbandes. Dieser hatte in einer Pressemitteilung im vergangenen Jahr vor den Jamaika-Sondierungsverhandlungen "die Ergänzung von Artikel 3, Absatz 3 im Grundgesetz um die Merkmale der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität" gefordert – und damit die Ergänzung um beide Begriffe.

Sobald sich die Fraktionen geeinigt haben und der Entwurf vom Berliner Senat angenommen ist, wird das Thema auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Bundesrates gesetzt. Sollte sich dort eine Mehrheit finden, würde der Bundestag gezwungen, sich mit der Sache zu befassen.

-w-

#1 von_hinten_genommenAnonym
  • 20.03.2018, 15:49h
  • "Soll" sexuelle Identität" ins Grundgesetz?"

    Selbstverständlich ja :-)
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#2 goldsteiner
  • 20.03.2018, 16:29hNeusäß
  • Jedenfalls ist es schön zu hören, dass sich in dieser Richtung was tut. Über die letztgültigen, hoffentlich sinnvollen und allumfassenden Begrifflichkeiten wird man sich, denke ich, auch noch einig.
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#3 RobinAnonym
  • 20.03.2018, 17:05h
  • An sich sehr lobenswert, dass die Grünen wieder mal eine Initiative starten.

    Aber ich muss mich der Linkspartei und dem Bundesvorstand des LSVD anschließen.

    Es gehören zwei Punkte in Art. 3 GG: sowohl die Geschlechtsidentität als auch die sexuelle Orientierung.

    Ersteres umfasst Trans- und Intersexualität, letzteres Homo- und Bisexualität.

    Deshalb gehört beides ins Grundgesetz. Und da man das Grundgesetz ja nicht mal eben so nebenher auf regelmäßiger Basis ändert, sollte man das von vornherein richtig machen...
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