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Homophober Polizeieinsatz
Hamburger CSD: Teilnehmer gewaltsam festgenommen, jetzt freigesprochen
Kurz vor Ende der Parade wurde ein schwuler Mann von Polizisten zu Boden gestoßen und zu Fuß durch die Innenstadt eskortiert. Vor Gericht erwiesen sich alle Beschuldigungen als haltlos.
- Von Markus Kowalski
23. März 2018, 11:58h 4 Min.
Auf dem Hamburger CSD wurde im letzten Jahr ein Teilnehmer kurz vor dem Ende der Parade von einem Polizisten festgenommen. Er sollte 1.200 Euro Strafe zahlen, wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung. Der CSD-Teilnehmer klagte dagegen und bekam Recht. Am Mittwoch sprach ihn das Hamburger Amtsgericht frei.
Was war passiert? Es war der 5. August 2017. Dominik B. lief auf der Parade in der Nähe des Wagens der "Queer Refugees". Kurz vor dem Ende des Umzugs sei er zurückgefallen, weil er sich mit Bekannten unterhalten habe, schildert er es in der mündlichen Anhörung laut einem Bericht der "taz". Als er wieder zum Wagen habe laufen wollen, um seine Tasche zu holen, habe ihm ein Polizist den Weg versperrt mit den Worten: "Hier geht's nicht lang." B. habe beteuert, lediglich seine Tasche holen zu wollen. Der Polizist verweigerte ihm das, stieß ihn vor die Brust mit den Worten "Jetzt reicht's" und brachte ihn mit einem Griff um den Hals zu Boden. Für B. sei das ein "krasser körperlicher Übergriff" gewesen.
Zwei Beamte hatten bei einem Verhandlungstermin im Februar gesagt, sie hätten gesehen, wie der CSD-Teilnehmer B. ihren Kollegen geschubst habe. Der Polizist A. sei aus dem Gleichgewicht geraten und einen Schritt zurückgewichen. Zur Gefahrenabwehr hätten die zwei Beamten B. zu Boden gebracht und mit Handschellen gefesselt. Anschließend wurde der Beschuldigte von den Polizisten nicht wie sonst üblich im Auto zum Polizeirevier gebracht, sondern zu Fuß durch die halbe Innenstadt eskortiert – in goldener Jacke, mit Glitzer im Gesicht, die Hände auf den Rücken gefesselt.
Polizist wusste angeblich nicht, worum es beim CSD geht
Für Rechtsanwalt Lino Peters war das ein "Walk of Shame", eine Demonstration der Polizeigewalt gegen Homosexuelle. Und damit genau das, wogegen Schwule und Lesben seit 1969 beim CSD auf die Straße gehen. Ob der Einsatz gegen seinen Mandaten homophob war, möchte Peters gegenüber queer.de nicht kommentieren. Allerdings: "Da die vier im Prozess angeführten Begründungen für das Verhalten der Polizei widersprüchlich waren, muss es ein außergesetzliches Motiv gegeben haben."
Er habe den Polizisten, der Hauptzeuge ist, im Gerichtssaal gefragt, ob er wüsste, welches Motto die CSD-Kundgebung hatte. Der Polizist sagte, er wüsste das nicht, und fragte dann den Richter, ob er auf die Frage antworten müsse. Als der Richter dies bestätigte, antwortete der Polizist widerwillig: "Um die Rechte von Homosexuellen." Für Verteidiger Peters ist klar: "Der Polizist hat auf meine erste Frage glatt gelogen."
Ebenso wurde ein Strafantrag gegen einen Bekannter des von der Polizei verhafteten CSD-Teilnehmers gestellt. Weil dieser mit seinem Handy filmte, wie der Freund durch die Stadt geführt wurde, wurde er zuerst wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses beschuldigt, dann wegen Gefangenenbefreiung. Beide Verfahren wurden eingestellt. Prozessteilnehmer sagen, dies seien Manöver der Polizei, um aus einem Zeugen einen Beschuldigten zu machen und so eine Zeugenaussage zu verhindern.
Nicht nur rechtswidrig, sondern auch würdelos
Ulle Schauws, queerpolitische Sprecherin derg grünen Bundestagsfraktion, begrüßte die Klarheit des Gerichtsurteils in einer Pressemitteilung: "Es kann nicht sein, dass heutzutage Teilnehmer*innen von CSDs drangsaliert werden. Das Vorführen eines schwulen Mannes, der scheinbar grundlos festgenommen und öffentlich vorgeführt wurde, war nicht nur rechtswidrig, sondern auch würdelos." Sie fordert von der Hamburger Polizei, über Maßnahmen zur Sensibilisierung nachzudenken, wie sie es bei der Berliner Polizei gebe.
Auf jeden Fall sei der Polizeieinsatz rechtswidrig gewesen, so Anwalt Peters. Der Richter war am Mittwoch seiner Argumentation gefolgt. Demnach war die CSD-Parade durch das Versammlungsgesetz geschützt. Bevor ein Teilnehmer verhaftet werden könne, hätte die Polizei die Versammlung zuerst entweder auflösen oder den Teilnehmer daraus ausschließen müssen. Beides hat die Polizei nicht getan.
Somit hatte Peters drei Argumente, die den Freispruch von B. rechtfertigten. Erstens habe es keine Widerstandshandlung gegen die Vollstreckungsbeamten gegeben. Außerdem wäre eine Widerstandshandlung, wenn es sie gegeben hätte, gerechtfertigt gewesen, da — zweitens — die Gewalt der Polizisten nicht angedroht wurde, und — drittens — da mit dem Einschreiten der Polizei in die Versammlung gewaltvoll eingegriffen wurde. Dies berechtige dann Teilnehmende zu Widerstandshandlungen.
Dies bestätigt auch ein Sprecher des Amtsgerichts auf Anfrage: Der Polizist durfte "dem Angeklagten nicht den Weg versperren und davon abhalten, dem Aufzug weiter in Richtung Gänsemarkt zu folgen. Gegen die damit rechtswidrige Diensthandlung des Polizeibeamten durfte der Angeklagte sich (im Rahmen des Erforderlichen) auch wehren, so dass eine Strafbarkeit entfällt." Gegen einen der beteiligten Polizisten wurde nun ein Verfahren wegen des Verdachts der Falschaussage gestellt. Peters vermutet jedoch, dass dieses bald eingestellt werde. Der Fall würde damit für die Hamburger Polizei keine Konsequenzen haben.
Links zum Thema:
» Interview zum Thema beim "Pink Channel"















