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Prozess in Ulm
Homosexuelle "degeneriertes Fallobst" genannt: 500 Euro Strafe
Um einer Verurteilung wegen Volksverhetzung zu entgehen, akzeptierte ein 74-jähriger Ulmer widerwillig und uneinsichtig einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft.

Die Richterin ließ durchblicken, dass sie den Angeklagten verurteilt, falls er seinen Einspruch nicht zurückzieht (Bild: Blogtrepreneur / flickr)
- 27. März 2018, 06:26h 2 Min.
In Ulm wurde am vergangenen Donnerstag ein Prozess wegen Volksverhetzung eingestellt, nachdem der Angeklagte Roger M. seinen Einspruch gegen den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft zurückzog. Dies berichtete die "Südwest Presse".
Der 74-Jährige hatte im vergangenen Jahr nach dem Ulmer CSD ein Pamphlet im Stadtmagazin "Spazz" veröffentlicht, in dem er Schwule und Lesben als "unfruchtbares degeneriertes Fallobst der Gesellschaft" bezeichnet, wogegen "sogar Polygamie die natürlichere Sex-Kultur" sei. Die Staatsanwaltschaft ermittelte daraufhin wegen Volksverhetzung, bot M. jedoch die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung von 500 Euro an die Organisation "Ärzte ohne Grenzen" an.
Er habe ja nichts gegen Homosexuelle, aber…
Vor Gericht räumte der Angeklagte laut "Südwest Presse" ein, dass sein Text ein "wenig überzogen" sei, berief sich jedoch auf die freie Meinungsäußerung. Auch habe er ja gar nichts gegen Homosexuelle, "die sind alle lieb und nett und so weiter". Die Vorstellung, dass beim Eiskunstlauf zwei Männer den Paarlauf bestreiten, ging ihm allerdings zu weit: "Ich bin Vater von drei Kindern und sechs Enkelkindern. Da hört es auf."
Erst nachdem die Richterin durchblicken ließ, dass M. mit einer Verurteilung wegen Volksverhetzung rechnen müsse, zog er seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurück. Bis zur Zahlung von fünf Raten à 100 Euro bleibt das Verfahren vorläufig eingestellt.
Verurteilungen nur bei besonders extremen Äußerungen
Bei homophoben Äußerungen kommt es bislang nur selten und nur in besonders extremen Fällen zu Verurteilungen aufgrund von Volksverhetzung. Im Dezember 2016 wurde etwa ein Handwerker aus Pöcking, der Schwule "nach Dachau schicken" wollte, vom Amtsgericht Starnberg zu einer Geldstrafe von 3.600 Euro verdonnert. Für den Spruch "Vergasen muss man die!" unter dem Bild eines schwulen Paares musste ein 26-jähriger Hannoveraner im vergangenen Jahr 1.800 Euro zahlen.
Im Februar war der AfD-Politiker und fraktionslose Berliner Abgeordnete Kay Nerstheimer zu einer Geldstrafe in Höhe von 7.000 Euro verurteilt worden, weil er Schwule und Lesben in mehreren Facebook-Kommentaren als "genetisch degeneriert", "widernatürlich" und "unnormal" bezeichnet hatte. Eine "Reichsbürgerin", die der Meinung war, dass jeder Homosexuelle "abgeschlachtet" gehöre, musste Mitte März 1.800 Euro zahlen.
Volksverhetzung kann nach dem Strafgesetzbuch mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden. (cw)













