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- 08. Juli 2005 2 Min.
Berlin Der Bundesrat hat am Freitag das Antidiskriminierungsgesetz der rot-grünen Bundesregierung gestoppt. Die Unionsmehrheit in der Länderkammer rief den Vermittlungsausschuss an, aufgrund der geplanten Neuwahlen kann der Gesetzentwurf, der nicht zustimmungspflichtig ist, nicht mehr umgesetzt werden. In einer ersten Reaktion kritisierte der Sozialverband Deutschland (SoVD) den Stopp: "Die Union hat das Antidiskriminierungsgesetz im Bundesrat aus parteitaktischen und ideologischen Gründen blockiert. Das ist völlig verantwortungslos gegenüber den Menschen, die Schutz vor Diskriminierung benötigen." Auch der Lesben und Schwulenverband in Deutschland (LSVD), der an einer Mahnmache von Behindertenverbänden vor dem Bundesrat teilnahm, kritisierte das Scheitern: "In der Praxis bedeutet die heutige Entscheidung, dass Lesben, Schwule, Behinderte und andere Minderheiten weiterhin sanktionslos diskriminiert werden dürfen." Der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, dessen rot-grüne Bundesregierung das Gesetz früher hätte verabschieden können, sagte: "Die Blockadehaltung kann Deutschland teuer zu stehen kommen, wenn demnächst Strafgelder der EU wegen Nicht-Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinien drohen." Die Blockade im Bundesrat bedeute: "Schwarz-Gelb will Behinderten, Juden, Homosexuellen oder älteren Menschen in Deutschland gleichen Diskriminierungsschutz verweigern. Das ist ungeheuerlich", so Beck. Die Grünen-Chefin Claudia Roth kritisierte nach dem Scheitern gegenüber der dpa die Union als "Blockadeweltmeister zu Lasten der Rechte der Minderheiten in unserem Land". Die FDP habe gezeigt, wie "windig" ihr "Bürgerrechtsmäntelchen" sei, so Roth, die als Menschenrechtsbeauftragte die rot-grüne Regierung jahrelang nicht angriff, als das ADG auf sich warten ließ. Als "wichtigen Schritt gegen die von Rot-grün forcierte Überregulierung in Deutschland" bezeichnete der kommunalpolitische Sprecher der Union, Peter Götz (CDU), hingegen das Scheitern des Gesetzentwurfes. "Das rot-grüne Antidiskriminierungsgesetz würde auch für die kommunalen Arbeitgeber einen teuren bürokratischen Mehraufwand bedeuten", so Götz. Im Arbeitsrecht müsste allerdings auch eine von der Union geführe Regierung einen vollen Diskriminierungsschutz umsetzen. (nb/pm)
akt. um 15.30h










wer jetzt noch der meinung ist, das die cdu/csu keine rechtsaussenpartei ist und diesen sauhaufen auch noch im september wählt, sollte mal in die geschlossene psychatrie eingewiesen werden.
vielleicht sollte mal jemand, und nicht nur die jw, etwas über die herren damen beckstein, stoiber, merkel, schönbohm schreiben....
merkel: FDJ-Funktionärin & damit auch SED-Mitglied.
Schönbohm: regelmässige auftritte bei rechtsextremen burschenschaften und regelmässige schreibereien in der "jungen freiheit"
beckstein/stoiber: "gegen die durchrassung des deutschen volkskörpers"