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Hormone abgesetzt
Trotz Verbot: Finnischer trans Mann bringt Kind zur Welt
Er wolle sich von der Gesellschaft nicht "diktieren" lassen, was er zu tun habe, begründete der Vater seinen Verstoß gegen die vorgeschriebene Unfruchtbarkeit bei einer Geschlechtsanpassung.
- 5. April 2018, 06:14h 2 Min.
Zum ersten Mal hat in Finnland ein trans Mann ein Kind zur Welt gebracht. Dies berichtete am Mittwoch der regionale Nachrichtenverbund "Lännen Media". Bei der Geburt vor zwei Wochen sei das gesunde Baby nach Angaben des Vaters 53 Zentimeter groß gewesen und habe knapp vier Kilogramm gewogen.
Der Name des trans Mannes aus der Nähe von Helsinki wurde im Bericht nicht genannt, um die Privatsphäre der Familie des Mittdreißigers zu schützen. Zudem ist die Geburt ein Verstoß gegen finnisches Recht. Vor einer Geschlechtsanpassung müssen trans Menschen in dem nordischen Land gegenüber den Behörden eigentlich ihre Unfruchtbarkeit nachweisen.
Monatsblutungen nach Abbruch der Therapie
Der Vater hatte sich zwar 2015 zur Transition entschlossen und zwei Jahre lang einer Hormontherapie unterzogen, die Behandlung aber abgebrochen. Er bekam wieder Monatsblutungen und versuchte dann, von seinem Partner schwanger zu werden. In der Praxis erklären finnische Ärzte trans Männer nach einer längeren Testosteron-Therapie für unfruchtbar, ohne die weitere Einnahme der Hormone zu überprüfen.
Finnlands erster trans Vater verteidigte seinen Verstoß gegen die Bestimmungen. Er wolle sich von der Gesellschaft nicht "diktieren" lassen, was er zu tun habe, meinte er bereits während seiner Schwangerschaft in einem Interview mit der Tageszeitung "Helsingin Sanomat". "Nichts kann mich aufhalten. Ich bin ein freier Mann." Er kündigte zudem an, sein Kind geschlechtsneutral aufziehen zu wollen. Er wolle von ihm "Daddy" genannt werden.
Zwangsterilisation mit Menschenrechten unvereinbar
Finnland ist das letzte nordische Land, dass noch immer Unfruchtbarkeit als Voraussetzung einer Geschlechtsanpassung verlangt. Das schwedische Parlament hatte ein entsprechendes Gesetz bereits 2013 abgeschafft und Ende März sogar beschlossen, den 600 bis 700 betroffenen Personen eine Entschädigung in Höhe von 225.000 Kronen (ca. 22.500 Euro) zu zahlen (queer.de berichtete).
Im deutschen Transsexuellengesetz aus dem Jahr 1981 wird die Zwangssterilisation zwar vorgeschrieben. Allerdings erklärte das Bundesverfassungsgericht 2011 diese Vorschrift als grundgesetzwidrig, weil sie gegen die Menschenwürde und das Recht auf körperliche Unversehrtheit verstößt (queer.de berichtete). Dieser Teil des Gesetzes darf damit nicht mehr angewandt werden. Bislang hat es keine Bundesregierung geschafft, ein neues verfassungsgemäßes Transsexuellengesetz vorzulegen.
Im vergangenen Jahr entschied auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass trans Menschen nicht dazu gezwungen werden dürfen, sich fortpflanzungsunfähig machen zu lassen (queer.de berichtete). Dies verstößt gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens garantiert. (cw)















