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Oberbayern

Trans­sexuelle nennt AfD-Politikerin "Schlampe": 150 Euro Strafe

Eine Frau, die sich vor einer Machtübernahme der AfD fürchtet, ist vom Amtsgericht Fürstenfeldbruck wegen eines beleidigenden Facebook-Eintrags zu einer Geldbuße verdonnert worden.


Schimpfwörter wie Schlampe sollten in einer Facebook-Debatte vermieden werden (Bild: Emmanuel Huybrechts / flickr)

  • 6. April 2018, 09:48h 36 2 Min.

Eine 44-jährige transsexuelle Frau aus dem oberbayerischen Emmering muss laut der Zeitung "Merkur" eine Geldbuße in Höhe von 150 Euro zahlen, weil sie eine AfD-Politikerin, die sie seit dem Kindergarten kennt, auf Facebook als "Schlampe" bezeichnet hatte. Die Staatsanwältin hatte im Amtsgericht von Fürstenfeldbruck ursprünglich eine Geldstrafe von 500 Euro für die nach einem schweren Verkehrsunfall arbeitsunfähige Hartz-IV-Empfängerin gefordert. Das bei der Verhandlung am Donnerstag festgesetzte kleinere Bußgeld muss sie nun gegen Einstellung des Verfahrens an die Caritas spenden.

Der Vorfall ereignete sich anlässlich des AfD-Bundesparteitags in Köln im vergangenen Jahr. Damals veröffentlichte die 46-jährige Politikerin auf Twitter Bilder von autonomen AfD-Gegnern, darunter auch ein zehn Jahre altes Bild von einer anderen Protestaktion. Die Rechtspopulistin behauptete später, das sei aus Versehen geschehen. Sie wurde von vielen Nutzern kritisiert, auch von der 44-jährigen Transfrau, die dabei das Wort "Schlampe" verwendete.

Die Angeklagte erklärte, dieses Wort gehöre eigentlich nicht zu ihrem Sprachschatz. Allerdings fürchte sie sich als Transsexuelle davor, dass die AfD einmal an die Macht kommen könne, was negative Konsequenzen auf ihr Leben haben würde. Sie überlege bereits jetzt, wohin sie in diesem Fall flüchten könne. Tatsächlich gibt es immer wieder transphobe Äußerungen der Rechtspopulisten. So bezeichnete der AfD-Spitzenpolitiker Alexander Gauland Rechte für Transpersonen als "Schwachsinn" (queer.de berichtete).

Nicht der erste juristische "Schlampen"-Streit der AfD

Nicht immer ist die Wortwahl "Schlampe" strafbar: So hatte Satiriker Christian Ehring die Partei-Cochefin Alice Weidel in der "Extra 3"-Sendung vom 27. April 2017 als "Nazi-Schlampe" bezeichnet, wogegen sie sich juristisch zur Wehr setzte. Das Landgericht Hamburg wies aber einen Unterlassungsantrag Weidels zurück.

Die Begründung: Der Satz beziehe sich in satirischer Weise auf ihre eigene Ablehnung von "politischer Korrektheit" – und sei vom Zuschauer als Übertreibung zu erkennen.

In der Sendung spielte Ehring ein Video ein, in der Weidel sagte: "Politische Korrektheit gehört auf den Müllhaufen der Geschichte." Daraufhin sagte der Satiriker: "Jawohl. Schluss mit der politischen Korrektheit, lasst uns alle unkorrekt sein. Da hat die Nazi-Schlampe doch recht." (cw)

Direktlink | Christian Ehrings "Nazi-Schlampe"-Folge
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#1 tortAnonym
  • 06.04.2018, 13:17h
  • Und ist dieses Urteil jetzt in irgend einer Weise zu kritisieren? Wenn ja: warum?
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#2 blahblahblahAnonym
  • 06.04.2018, 13:26h
  • Einen Politiker als Stricher zu bezeichnen = homophobe Entgleisung
    (Obwohl der Vorwurf wohl eher Stricher-Phobie oder im weiteren Sinne Sexarbeiter/innen-Phobie lauten müsste.)

    Doch eine Politikerin als Schlampe zu bezeichnen, scheint vollkommen legitim zu sein.

    Müsste man jetzt nicht eigentlich Heterophobie schreien ?
    Aber nein, ganz im Gegenteil:
    Schimpfwörter wie Schlampe sollten in einer Facebook-Debatte verwendet werden

    Interessante Einstellung irgendwie so naja ...
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  • Anm. d. Red.: In diesem Satz hat sich der Fehlerteufel eingeschlichen. Sorry! Wir haben den Fehler korrigiert.
#3 herzesEhemaliges Profil
  • 06.04.2018, 13:36h
  • Naja... auch wenn es die Richtige getroffen hat,müssen auch wir uns an recht und Gesetz halten.
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