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Rot-Rot-Grün startet Bundesratsinitiative
Berlin fordert "sexuelle und geschlechtliche Identität" im Grundgesetz
Über die Länderkammer will die rot-rot-grüne Regierung von Berlin erzwingen, dass der LGBTI-Diskriminierungsschutz in der deutschen Verfassung verankert wird.

Justizsenator Dirk Behrendt nennt den ausdrücklichen Schutz von LGBTI im Grundgesetz "überfällig" (Bild: grueneberlin / flickr)
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10. April 2018, 10:19h 3 Min.
Der Berliner Senat hat am Dienstag auf Vorlage von Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Grundgesetzes beschlossen, um den Diskriminierungsschutz von queeren Menschen zu verbessern. In Artikel 3 sollen nach dem Willen der Landesregierung die Merkmale sexuelle und geschlechtliche Identität aufgenommen werden. Sollte die Länderkammer die Vorlage beschließen, muss sich der Bundestag mit dem Thema beschäftigen.
Derzeit sieht das Grundgesetz nur das Verbot von Diskriminierung aufgrund der Merkmale Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft, Glauben, religiöse oder politische Anschauungen sowie Behinderung vor. Im 2006 beschlossenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz sind zusätzlich "sexuelle Identität" und "Alter" als Diskriminierungsmerkmale genannt.
Obgleich LGBTI nicht ausdrücklich in Artikel 3 erwähnt werden, hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach eine Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnern aufgrund dieses Artikels für verfassungswidrig erklärt, etwa bereits 2010 bei der Erbschaftssteuer (queer.de berichtete). Die Richter beriefen sich dabei auf den lapidaren Einstiegssatz von Artikel 3: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich".
Angst vor Backlash
Trotzdem sehen es die Berliner Regierung und LGBTI-Aktivisten als notwendig an, den LGBTI-Schutz explizit im Grundgesetz zu verankern, um etwaigen Rückschlägen bei Minderheitenrechten vorzubeugen. "Die Erweiterung des Schutzes aus Artikel 3 des Grundgesetzes auf Diskriminierungen wegen der sexuellen und geschlechtlichen Identität ist längst überfällig", erklärte Senator Behrendt. "Nach der Öffnung der Ehe und dem jüngsten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum dritten Geschlecht brauchen wir nun auch einen verfassungsrechtlich verankerten Diskriminierungsschutz für Lesben, Schwule, Bisexuelle sowie trans- und intergeschlechtliche Menschen. So schützen wir Minderheiten auch vor wechselnden politischen Mehrheiten."
/ Dirk_BehrendtDie Erweiterung von Artikel 3 GG ist überfällig. Nach der #Ehefüralle und dem jüngsten Beschluss des @BVerfG zum dritten Geschlecht brauchen wir nun auch einen verfassungsrechtlich verankerten Diskriminierungsschutz für #LSBTI. t https://t.co/jfw9LUbCjq
Dirk Behrendt (@Dirk_Behrendt) April 10, 2018
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LSVD-Vorstandsmitglied Gabriela Lünsmann begrüßte die Initiative aus der Hauptstadt: "Das Grundgesetz ist die Grundlage unseres Zusammenlebens. Fast 70 Jahre nach seiner Entstehung sollten Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen dort endlich sichtbar sein", so Lünsmann. "Die explizite Aufnahme im Gleichheitsartikel wäre ein klares Bekenntnis, dass LSBTI als gleichwertiger Teil zu Deutschland gehören und ein Recht darauf haben, angst- und diskriminierungsfrei zu leben. Das stärkt auch das Vertrauen in eine offene, freiheitliche und demokratische Gesellschaft."
Gerade vor dem Hintergrund des zunehmenden Rechtspopulismus sei "der verfassungsmäßige Schutz des bisher Erreichten ein dringendes Gebot der Stunde", so der Verband. Die Aufnahme der Merkmale sei für den LSVD auch eine Konsequenz der Aufarbeitung des Antischwulenparagrafen 175, der bis 1994 Gültigkeit hatte.
Die Bundesratsinitiative wäre fast am Streit innerhalb der rot-rot-grünen Regierung gescheitert. Im Entwurf der grünen Justizverwaltung war ursprünglich nur von "sexueller Identität" die Rede. Die Linke wollte aber, dass dort zwei Begriffe neu stehen, nämlich "geschlechtliche Identität" und "sexuelle Orientierung" (queer.de berichtete). Jetzt haben sich beide Parteien auf "sexuelle und geschlechtliche Identität" geeinigt.
Die Änderung des Antidiskriminierungs-Artikels im Grundgesetz wird von SPD, Grünen und Linken bereits seit Jahren gefordert, wurde aber immer wieder von CDU/CSU und FDP abgelehnt (queer.de berichtete). Die Liberalen änderten im vergangenen Bundestagswahlkampf allerdings ihre Position und unterstützen nun auch eine Verfassungsänderung (queer.de berichtete).















Meiner Ansicht nach wäre das von der Linken ursprünglich angedachte Paar "sexuelle Orientierung" und "geschlechtliche Identität" weitaus sinnvoller.
Denn meiner Ansicht nach ist Homosexualität eine sexuelle Orientierung. Während trans* und/oder inter* sexuelle (also geschlechtliche) Identitäten sind. Und bei dem nun beschlossenen Begriffspaar fiele somit (rein semantisch) die Homosexualität als verbotener Diskriminierungstatbestand unter den Tisch.
Aber die Idee der identity politics erschließt sich mir generell nicht.