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Berliner Landgericht

Prozessbeginn: Junge Männer in Parks überfallen und vergewaltigt

Dem 34-jährigen Angeklagten werden brutale Übergriffe im letzten Jahr vorgeworfen. Er war bereits 2008 wegen sexueller Nötigungen verurteilt worden.


Der Prozess wird am Montag fortgesetzt (Bild: Hans Splinter / flickr)

  • 15. April 2018, 09:35h 17 2 Min.

Vor dem Berliner Landgericht hat am Freitag der Prozess gegen Matthias Sch. begonnen, dem die Vergewaltigung zweier junger Männer in der Öffentlichkeit im letzten Jahr vorgeworfen wird. Der 34-jährige Berliner war im letzten Oktober von der Polizei gefasst worden, nachdem sie mit vollem Namen und Bild des Mannes öffentlich nach ihm gefahndet hatte (queer.de berichtete).

Der Grund für den seltenen Schritt: Der Mann soll gegenüber seinem letzten Opfer angegeben haben, weitere Taten begehen zu wollen. Die beiden jungen Männer waren im Abstand von drei Monaten im östlichen Stadtteil Hohenschönhausen nach Einbruch der Dunkelheit in der Nähe zum öffentlichen Personennahverkehr oder in Grünanlagen überfallen worden.

Bereits damals gab die Polizei bekannt, Sch. habe die Opfer mit einem Messer angegriffen und sie so in seine Gewalt gebracht. "Er führte sie an einen abgelegenen Ort, machte sie wehrlos und vergewaltigte beide Männer anschließend", so die Polizei.

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Geständnis und Reue für brutale Taten

Nach Berichten von Berliner Medien zum ersten Prozesstag handelt es sich bei den Opfern um einen 18-jährigen Schüler, der im Juni vom mutmaßlichen, kräftigen Täter in einem Park in den Würgegriff genommen und in ein Gebüsch gezerrt wurde, und um einen 20-Jährigen, der sich in einer anderen Grünanlage zunächst noch mit einem Biss in den Arm des Mannes wehren konnte, aber letztlich ebenfalls keine Chance hatte.

Der obdachlose Matthias Sch., der in einer Bibliothek gefasst wurde, ließ laut den Medienberichten über seinen Verteidiger erklären, dass er die Taten gestehe und bereue. Mit dem Geständnis wolle er den jungen Männern eine Aussage ersparen.

Bereits wegen sexueller Nötigung verurteilt

Der Prozess wird am Montag fortgesetzt, dabei soll auch die Frage einer Sicherheitsverwahrung geklärt werden. Wie "Bild" berichtet, war Matthias Sch. bereits 2008 zu fünfeinhalb Jahren Haft wegen sexueller Nötigung verurteilt worden, weil er zwei Männer im Alter von 15 und 20 Jahren "auf der Straße mit Messern überfallen, mit Klebeband gefesselt und begrapscht hatte".

Aufgrund hohem Rückfallrisikos habe der gelernte Werkzeugmacher nach der Haftentlassung 2013 unter unbefristeter Führungsaufsicht gestanden.

#1 herzesEhemaliges Profil
  • 15.04.2018, 13:17h
  • Ist so ein Verhalten auch "heteronormativ"?
    Oder ist es nicht so, dass es auch unter queeren Menschen furchtbare Individuen gibt?
    So normal Queer sein ist, so normal ist auch der Bevölkerungsquerschnitt der vertreten wird.

    Ich hoffe den Opfern gelingt es mit dem Erlebten kfertig zu werden und ein erfülltes Leben führen zu können.

    Solche Täter sind nicht "heilbar" und gehören in Sicherungsverwahrung.
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#2 herve64Ehemaliges Profil
  • 15.04.2018, 13:48h
  • Antwort auf #1 von herzes
  • Ich denke, dass du die Entscheidung darüber, wer hier heilbar ist oder nicht, besser mal professionellen Fachkräften überlassen solltest anstelle hier die gängigen kackbraunen Killerphrasen wiederzukäuen, die nicht besser von NPD oder Af'D kommen könnten.

    Im Übrigen sollte man erst einmal das Urteil der Verhandlung abwarten bevor man Gift und Galle spuckt: zu jedem Täter gibt es nämlich auch eine Vorgeschichte, die evtl. erklären könnte, was da in ihn gefahren ist, dass er seine Aggressionen in Form von sexualisierter Gewalt gegenüber einigen Männern ausgelebt hat. Und diese zu beleuchten gehört auch zum Job der Richter und Anwälte im Rahmen dieses Verfahrens.
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#3 herzesEhemaliges Profil
  • 15.04.2018, 14:14h
  • Antwort auf #2 von herve64
  • Natürlich, es war ein Schwuler, also wird relativiert.
    Ich spucke keine Galle, sondern mache diese "Heilung" von Statistiken abhängig, die eine enorme Rückfallquote bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sehen.
    Zudem arbeite ich mit Opfern aus diesem Milieu und deine reflexartige AFD Beschuldigung ist polemisch und peinlich billig.
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