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Diskriminierung

Britisches Höchstgericht entscheidet über "Gay Marriage Cake"

Darf ein Konditor einem schwulen Aktivisten das Backen eines Kuchens mit der Aufschrift "Unterstützt die Homo-Ehe" aus religiösen Gründen verweigern? Darüber verhandelt jetzt der Supreme Court.


Amy und Daniel McArthur sehen sich nicht in der Lage, einen Kuchen mit einer Aufschrift für die Ehe für alle zu backen (Bild: Screenshot Sky News)

Die evangelikalen Betreiber einer Bäckerei und Konditorei im nordirischen Belfast klagen vor dem Obersten Gerichtshof Großbritanniens auf das Recht, aus religiösen Gründen keinen Kuchen für eine LGBTI-Organisation backen zu müssen. Inhaber Daniel McArthur und seine Ehefrau Amy haben am Dienstag vor dem "Supreme Court of the United Kingdom" Einspruch gegen eine Entscheidung eines nordirischen Berufungsgerichts eingelegt, das ihnen eine Strafe von 500 Pfund (570 Euro) wegen der Diskriminierung sexueller Minderheiten auferlegt hatte (queer.de berichtete). Das Höchstgericht tagt diese Woche im Landesteil Nordirland. Der Fall wird wahrscheinlich nicht vor Februar 2019 entschieden werden.

Der Fall geht auf einen Streit im Jahr 2014 zurück, als der LGBT-Aktivist Gareth Lee anlässlich des Tages gegen Homophobie einen Kuchen bei der "Ashers Baking Company" für 36,50 Pfund (42 Euro) bestellt hatte. Darauf sollten die "Sesamstraßen"-Figuren Ernie und Bert und die Aufschrift "Unterstützt die Ehe-Öffnung" samt dem Logo von Lees Gruppe "Queerspace" abgebildet sein.

Die Besitzer der Konditorei weigerten sich wegen ihres "christlichen Glaubens", den Kuchen zu backen. Die damalige Begründung: "Wir bedienen jeden, aber wir können keine Werbung für eine Sache machen, die der biblischen Lehre widerspricht". Vor wenigen Tagen erklärte Daniel McArthur zudem: "Meine Familie wurde attackiert, nur weil wir unser Bürgerrecht verteidigt haben, nach unseren christlichen Grundsätzen zu leben." Offenbar hofft er nun auf Hilfe von oben: "Wir durchleben das nicht alleine. Jesus Christus war mit uns bei jedem Schritt."

Vorinstanzen: Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung ist gesetzlich verboten


So sollte der Kuchen aussehen

Gareth Lee hatte vor vier Jahren erstmals gegen die Weigerung der Konditorei geklagt – und dabei auch die Unterstützung der staatlichen nordirischen Gleichbehandlungskommission erhalten. In den ersten beiden Instanzen gaben die Gerichte dem Kläger Recht – ein "gewinnorientiertes Unternehmen" dürfe laut einem Antidiskriminierungsgesetz aus dem Jahr 2006 nicht Kunden aufgrund der sexuellen Orientierung diskriminieren.

Das Berufungsgericht betonte zudem, dass sich das Unternehmen den Inhalt der Aufschrift auf dem Kuchen durch das Backen nicht aneigne. "Der Betrieb muss entweder eine Dienstleistung für alle oder für keinen anbieten, darf sich seine Kunden aber nicht basierend auf den im Antidiskriminierungsgesetz genannten Merkmalen aussuchen", so das Berufungsgericht.

LGBTI-Aktivist unterstützt evangelikalen Konditor

Überraschend hat sich nach dem letzten Urteil der bekannte britische LGBTI-Aktivist Peter Tatchell auf die Seite der "Ashers Baking Company" gestellt. Der 66-Jährige sagte, dass er zwar die Haltung der christlichen Gleichstellungsgegner ablehne, es aber ihr gutes Recht sei, keine politischen Äußerungen auf ihren Kuchen abdrucken zu lassen. Der Konditor habe den Kunden "nicht weil er schwul war, sondern wegen seiner gewünschten Botschaft" abgelehnt, schrieb Tatchell vergangenes Jahr im "Guardian". Sollte das Urteil bestand haben, könnten etwa jüdische Konditoren gezwungen werden, Kuchen zu backen mit Slogans, die den Holocaust leugnen.


Peter Tatchell irritierte mit seiner Haltung im Fall der "Ashers Baking Company" viele Weggefährten (Bild: Colin / wikipedia)

Fast alle LGBTI-Aktivsten unterstützen dagegen Lees Klage. Sie warnen davor, dass bei einer Niederlage homophobe Betriebe jegliche Dienstleistungen an offen Homosexuelle ablehnen könnten, deren vermeintlicher "Lebensstil" ihnen als Verstoß gegen den eigenen Glauben erscheint.

In Nordirland dauert der politische Streit um das Ehe-Verbot für Schwule und Lesben nach wie vor an, obgleich England, Schottland und Wales bereits 2014 die Ehe für alle eingeführt haben. Der Grund: Nordirland verfügt über eine weitgehende Selbstverwaltung. Zwar stimmte das Regionalparlament in Belfast bereits 2015 mit knapper Mehrheit für die Ehe-Öffnung – da die radikal-protestantische Parte DUP aber die Ehe für alle ablehnt, konnte sie nach dem komplizierten Recht der Problemprovinz bislang die Gleichbehandlung verhindern (queer.de berichtete). Ein Machtwort von Premierministerin Theresa May, die im Londoner Unterhaus 2013 für die Ehe-Öffnung in England und Wales gestimmt hatte, gilt als ausgeschlossen, da sich ihre Tory-Regierung von den Abgeordneten der DUP tolerieren lässt. (dk)

#1 ReyMAnonym
  • 02.05.2018, 20:39h
  • Es gibt in der gesamten westlichen Welt vielleicht 10 oder 20 Bäckereien, die für Homoehen nicht liefern wollen. Warum macht man da so ein großes Ding heraus statt sich eine andere Bäckerei zu suchen, die es definitiv gibt? Wenn die LGBT-Bewegung schon für sowas eintritt, ist das eine gute Nachricht für LGBTs. Es heißt, dass es kaum noch nennenswerte Diskriminierung im Westen geben kann, sonst würde man sich damit beschäftigen.
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#2 Homonklin44Profil
  • 02.05.2018, 21:18hTauroa Point
  • Hm ja, Diskriminierung aus religiösen Gründen erlauben oder verbieten, ist ein mehrschneidiges Schwert.
    Leute könnten dann Dienstleistungen verweigern, weil jemand weiblich ist, und etwa ein Moslem sich nichts von einer Ärztin anraten lässt, oder wenn Haltungen stets politisch sind, müssen vegane Restaurants am Ende Fleischesser bedienen, oder arbeitslose Tierrechtsschützer werden als Treiber bei Treibjagden vermittelt. Da kann man beliebig weiter absurdieren.
    Wie ist das bei Bäckereien, wo Satanisten oder Pagans bestellen? Werden die dann auch hinaus gebeten?

    Wenn so ein Unternehmen nicht an allen Kunden verdienen möchte, ist das doch deren Sache. Aber dann ist in Zukunft an meinem Gartentor auch ein Schild : "Betreten für Christen verboten!" Und die Zeugen Jehovas kneift dann halt der Hund in den Hintern.
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#3 TheDadProfil
#4 herve64Ehemaliges Profil
  • 02.05.2018, 22:09h
  • Es täte wohl beiden Seiten gut. ihre Ansprücheund Ansichten etwas herunter zu schrauben. Man kann die Ansichten des Konditors jetzt in den Himmel hoch loben oder verteufeln, eines allerdings ist verdammt ungeschickt von ihm, und zwar so dermaßen eklatant darauf herum zu reiten.

    Die Auftraggeber indes könnten sich eine andere gayfriendly Konditorei suchen, die den Kuchen fabrizieren. Und auch die wird wenn sie bei Groschen ist um die Beantwortung einer Frage nicht umhin kommen: besitzt man eigentlich das Nutzungsrecht über die beiden Figuren Ernie und Bert?

    Schließlich sind das Entwicklungen eines Jim Henson selig, dessen Puppen wie Muppets oder auch die Sesame Street-Figuren nun Teil des Disney-Konzerns sind, der demzufolge auch das Verfügungsrecht darüber hat.
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#5 DrOetkarAnonym
  • 02.05.2018, 23:19h
  • Das Ding ist, es ist ein Geschäft, wenn die also sagen 'den Auftrag nehmen wir nicht', ist das doch deren Sache und solange sie die anderen trotzdem tolerieren dann ist doch alles schick.
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#6 DrOetkarAnonym
  • 02.05.2018, 23:26h
  • Antwort auf #3 von TheDad
  • Ist das überhaupt Diskriminierung. Es ist sein Laden. Wenn er den Kunden nicht bedienen will ist das sein Ding. Er darf doch wohl entscheiden wem er seine Dienste anbietet. Oder muss er jedem der hinkommt seinen Dienst anbieten? Er hat doch das Recht in seinem Laden. Er kann da verkaufen wie er möchte und Hausverbote erteilen wie er möchte. Also auch verkaufen an wen er möchte.

    Und ich seh es nicht als Diskriminierung an. Er hat seinen Glauben. Beleidigt aber keinen. Er möchte nur diese Organisation nicht unterstützen. Ist doch seine Sache. Man kann aus einer Mücken einen Elefanten machen. Man kann vorher aber auch den offensichtlichen und echten Hass bekämpfen, was man nicht tut. Stattdessen redet man über solchen Unsinn. Verstehe nicht mal wie so eine Klage so weit kommen kann. Oh der hat mich nicht bedient, jetzt klage ich mal.
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#7 janxAnonym
  • 02.05.2018, 23:31h
  • Also ich finde das schwierig. Gleichbehandlung ja, wenn es darum geht dass jeder Kunde der eine normale unveschriftete Erdbeertorte will bedient werden muss. Und wenn es eine große Firma ist die am Fließband Torten mit allen möglichen Aufschriften herstellt, gehe ich auch noch mit.
    Aber dass man ein 2-Personen Kleinstbetrieb gegen seinen willen zwingt etwas draufzuschreiben was nicht der eigenen Überzeugung entspricht ist eigentlich Quatsch. Am Ende ist die Torte eh nicht lecker. Der klügere gibt nach. Es gibt auch Sachen, die würde ich nur ungern da draufschreiben. Nicht alles kann man mit Gesetzen lösen.
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#8 sanscapote
  • 03.05.2018, 00:33h
  • Antwort auf #5 von DrOetkar
  • Toleranz ist Gummi. dehnbar und eine Wortfloskel, die nicht auf Ueberzeugung beruht. Waere es echt, wuerden sie Akzeptanz sagen.

    Wieso kleinkariert handeln, wenn durch einen solchen Auftrag viele Auftraege nachkaemen?

    Oetker hatte auch einmal klein angefangen. Ich hoerte in einer Art Garage. Suchte er sich damals die Kunden nach Lust und Laune aus?
    Wohl eher nicht.
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#9 sanscapote
  • 03.05.2018, 00:37h
  • Antwort auf #6 von DrOetkar
  • Es kommt darauf an, von welcher Instanz er die Erlaubnis erhalten hat Kuchen und Torten herzustellen und zu verkaufen.
    Ist es eine oeffentliche oder staatliche Instanz, ist er gehalten jedem Mitglied des Staates die gleichen Rechte zu gewaehren. Seine religioese Angehoerigkeit ist Privatsache.
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#10 Homonklin44Profil
  • 03.05.2018, 01:45hTauroa Point
  • Antwort auf #3 von TheDad
  • Ja, danke, mir gefallen besonders Artikel 12 und 30.

    Allerdings legen ja sogar Gerichte solche Sammlungen nach juristischem Bedarf aus, also entscheiden darüber, was erlaubt wird, oder wie weit ein Anspruch einen anderen beschneiden kann.

    Das läuft ja sogar bei unserer Verfassung so, sonst wäre etwas wie Hartz-IV undenkbar und nicht anwendbar geworden.

    Ich bin gewiss nicht dafür, dass religiösse Diskriminierung erlaubt werden soll
    Das hat schon genug Unheil nach sich gezogen, als man zu Kolonialzeiten Farbige als "Wilde" ansah, und aus religioten Gründen nicht wie gleichwertige Menschen behandelte, und heute macht man es mit GLBTIQ* so, nicht wahr.

    Die Religionsfreiheit kann doch nicht über der Existenz von Naturvarianz bzw. Aspekten der Person von Menschen stehen.

    Wenn die ein Recht zu diskriminieren wollen, dann bitte vice versa- Da kommen mir keine Christen ins Haus, e basta! Gewissensfrage.
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