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Appell zum Katholikentag
Völklinger Kreis kritisiert kirchliches "Sonderrecht auf Diskriminierung"
Die schwulen Führungskräfte zeigen sich anlässlich des Katholikentages enttäuscht, dass die Kirchen in staatlich finanzierten Kitas, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen noch immer Schwule und Lesben diskriminieren dürfen.

Arbeitgeber unter diesen Symbol dürfen laut Gesetz Angestellte feuern, wenn sie von deren Homosexualität erfahren (Bild: Mario Micklisch / flickr)
- 9. Mai 2018, 09:44h 2 Min.
Der Völklinger Kreis, der bundesweit organisierte Berufsverband schwuler Führungskräfte und Selbständiger hat am Mittwoch an die Politik appelliert, das "Sonderrecht auf Diskriminierung" durch die Kirchen zu beenden. "Schluss mit der Diskriminierung von lesbischen und schwulen Beschäftigten in kirchlichen Einrichtungen!", erklärte VK-Vorstandsmitglied Alf Spröde. Er forderte das Ende der Ausnahmen für die Kirchen beim Kündigungs- und Diskriminierungsschutz sowie im Betriebsverfassungsgesetz.
"Es ist in Ordnung, wenn Kirchen im Bereich der religiösen Verkündigung Sonderrechte haben – wie andere Tendenzbetriebe auch", so Spröde. Unerträglich sei es aber, wenn Beschäftigte in Kindergärten, Pflegeheimen, Krankenhäusern und anderen Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft wegen ihrer sexuellen Orientierung gekündigt oder benachteiligt werden dürften. "Insbesondere die katholische Kirche missbraucht weiterhin ihre Privilegien als Trägerin dieser Sozialunternehmen, obwohl deren Einnahmen zum größten Teil aus staatlichen Sozialabgaben und Steuern stammen und nur zu geringsten Teilen aus kircheneigenen Mitteln", erklärte der 53-Jährige.
Alf Spröde war selbst bis vor wenigen Jahren als katholischer Priester im Erzbistum Köln tätig. Heute arbeitet er als Coach und Berater im Trainingsinstitut eines Kommunalverbandes.
Gleichbehandlungsgesetz hat Ausnahmeregelungen für Kirchen
Bei der Schaffung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes hatte die Politik den Kirchen Sonderrechte eingeräumt. Die katholische Kirche nutzte diese unter anderem dazu, die Putzfrau eines Kindergartens zu feuern, weil sie mit ihrer Partnerin zum Standesamt gehen wollte (queer.de berichtete). Allerdings hat der Europäische Gerichtshof vergangenen Monat dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht Grenzen gesetzt – wo diese genau liegen, müssen deutsche Gerichte noch ausloten (queer.de berichtete).
Der 101. Katholikentag wird noch bis zum Sonntag im westfälischen Münster stattfinden. Dabei stehen auch mehrere Veranstaltungen auf dem Programm, die Themen aus den Lebenswelten homo- und transsexueller Menschen aufgreifen. Auch ein Regenbogenzentrum für queere Besucher wurde eingerichtet (queer.de berichtete). (pm/dk)
Links zum Thema:
» Homepage Völklinger Kreis















Und bei den 20 Landeskirchen der EKD und der Diakonie ist dies sowieso noch nie ein Kündigungsgrund gewesen, da die EKD bereits 2001 damals das Lebenspartnerschaftsinstitut befürwortet und unterstütz hat und auch letzten Sommer die Ehe für alle befüwortet und unterstützt hat.
Auch die Katholische Kirche hat mit der Caritas keine rechtliche Chance mehr, vor den Gerichten zu gewinnen, wenn die Kündigung tatsächlich auf dem Eingehen einer Ehe durch einen homosexuellen katholischen Mitarbeiter beruht; künftig anders schaut dies nur noch weiterhin bei den "verkündungsnahen" Berufen aus.