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Vorfall aus dem Jahr 2016

"Brutalste Polizeigewalt" beim Kölner CSD

Vor zwei Jahren hatte ein junger CSD-Teilnehmer Polizisten Misshandlungen vorgeworfen. Statt den verantwortlichen Beamten wurde aber er von der Staatsanwaltschaft angeklagt – und jetzt freigesprochen.


Nach dem Vorfall veröffentlichte der Mann mehrere Bilder, die beweisen sollten, dass er von der Polizei misshandelt worden war (Bild: Facebook)

Der Prozess gegen einen jungen Schwulen, der beim Kölner CSD 2016 Widerstand gegen zwei männliche Polizisten geleistet haben soll, ist am Freitag mit einem Freispruch geendet. Die Amtsrichterin erklärte vielmehr nach Angaben des "Kölner Stadtanzeigers", dass die Beamten bei der Festnahme von Sven W. "übertrieben gehandelt" hätten. Dass die Polizisten auf den jungen Mann eingeprügelt hätten, sei nicht in Ordnung gewesen – mindestens einer der Beamten habe nach Ansicht der Richterin "außerhalb der Verhältnismäßigkeit" gehandelt. Der Anwalt des Mannes drückte sich in seinem Plädoyer deutlicher aus: Er sprach von "brutalster Polizeigewalt".

Der Vorfall sorgte 2016 für Diskussionen in den sozialen Netzwerken: Der CSD-Besucher hatte damals in einem langem Facebook-Eintrag davon berichtet, dass er am späten Nachmittag im McDonald's am Dom "homophoben Misshandlungen" ausgesetzt gewesen sei (queer.de berichtete). Er sei von Polizisten in dem Schnellrestaurant "ohne Gegenwehr" auf den Boden gedrückt, mit einem Kabelbinder gefesselt und schließlich in den Polizeiwagen "geprügelt" worden. Er habe mehrere Verletzungen erlitten, die nicht behandelt worden seien. In dem Text, der noch immer online ist, sprach er sogar von "Folter" in der Polizeizelle. Erst nach Mitternacht sei er "halbnackt nach draußen geschmissen" worden.


(Ausschnitt aus dem Facebook-Eintrag von Sven W.)

Vor Gericht gaben die Beamten zu, den 55 Kilo schweren Mann mit einem "Blendschlag" (einer Ohrfeige) niedergestreckt zu haben, weil dieser "ausgeschlagen" habe. Sie waren gerufen worden, weil der Angeklagte zwei Frauen im vollbesetzten Restaurant helfen wollte, in die Herrentoilette zu gehen, was einem anderen Besucher nicht gepasst hatte und zu einem Handgemenge führte.

Unbestritten vor Gericht war, dass dem Mann mit einem Kabelbinder die Hände und auch die Füße gefesselt worden waren. Im Auto hatte der Angeklagte die Polizisten angeschrien, beschimpft, bedroht und bespuckt, woraufhin ihm eine Maske übergezogen worden war. Dann hatte er sieben Stunden in der Zelle verbringen müssen, weil die beiden Beamten angeblich den Bereitschaftsrichter nicht erreicht hatten (der aber laut der Richterin bis 21 Uhr immer zu erreichen sei).

Widersprüchliche Aussagen

Die beiden verantwortlichen Polizisten sagten vor Gericht aus, dass der Beschuldigte "äußerst aggressiv und provokant" aufgetreten sei und sie sich deshalb wehren mussten. Andere Anwesende sahen die Situation anders: Eine Polizistin, die inzwischen aus dem Polizeidienst ausgeschieden ist, gab als Zeugin zu, dass ihre Kollegen "aggressiv" gewesen seien und nicht der Angeklagte. Zwei weitere Zeugen sagten aus, dass der Angeklagte sich beim Heraustragen nicht gewehrt habe, sondern vielmehr bewusstlos gewesen sei. Ein anderer Zeuge, der stellvertretende CSD-Demonstrationsleiter, sprach dagegen vor Gericht von einem "völlig angemessenem Verhalten" der Beamten.

Laut "Stadtanzeiger" verstand der Freigesprochene nicht, warum die Staatsanwaltschaft ihn angeklagt hatte. Dagegen hatten die Ankläger trotz der öffentlichen Debatte nach dem Vorfall nicht einmal einen Anlass gesehen, ein Ermittlungsverfahren gegen die beiden Polizisten einzuleiten. (cw)

#1 swimniAnonym
#2 Andy2Anonym
  • 14.05.2018, 17:33h
  • Unfassbar. Ich hoffe, dass jetzt auch gegen die Polizisten ermittelt wird, wenn selbst die Richterin sagt, sie haben unverhältnismäßig gehandelt.
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#3 von_hinten_genommenAnonym
  • 14.05.2018, 17:41h
  • Sorry für diese direkten Worte, aber es muss sein:
    einige Polenten meinen wirklich, sie hätten was besonders knüppelhartes in ihrer Hose.
    Vielleicht wäre ein Antiaggressionstraining angebracht.

    Und dass die zwei Polizisten kein Ermittlungsverfahren am Hals hatten, muss man auch nicht verstehen. Stattdessen erhält das Opfer ein Gerichtsverfahren - unglaublich.
    Aber klar: die Beamten "müssen" ja geschützt werden - kann ja nicht sein, dass sie mit dem Makel 'homofeindlich' leben müssen. Es wäre ja schlimm, mit dem eigenen Sch**** konfrontiert zu werden, den sie so produzieren!

    Sorry, aber gelegentlich k**** es einen wirklich an.
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#4 LillyComptonAnonym
  • 15.05.2018, 01:41h
  • Antwort auf #3 von von_hinten_genommen
  • Zum glück hat am ende doch noch der rechtsstaat gesiegt.

    Ehrlich gesagt vertraue ich lieber einer Richterin oder einem Richter. Bei der STA und der Pol kann man sich nicht auf die rechtstreue verlassen.

    Es ist auch sehr häufig das solche beamten keinerlei konsequenzen zu erwarten haben. Selbst wenn du danach noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichst weil die STA sich nicht dafür interessiert, landert das bei den Vorgesetzten. Meist dem Revierleiter.

    Und lander in Rundablage P, evtl . noch ein kleines du, du!

    Gilt auch wenn Beamt*innen das intern in die Wege leiten. (z.b. wegen Sexismus, Rassismus, etc.)
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#5 RabaukeAnonym
  • 15.05.2018, 07:31h
  • Es gibt, wie im Fall dieser 2 " herausragenden" Polizisten, ebend keine Polizistenwitze. Sie sind einfach nur - bittere Wahrheit.
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#6 von_hinten_genommenAnonym
  • 15.05.2018, 09:43h
  • Antwort auf #4 von LillyCompton
  • Hi Lilly,
    Ich möchte gar nicht wissen, was das beim Opfer ausgelöst hat :-/
    Ein Schwuler, der beim CSD zwei Polizisten angreift? Wer soll denn das glauben? Das ist einer der schlechtesten, bittersten Witze, die ich jemals gelesen habe :-(
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#7 LaurentEhemaliges Profil
#8 brutalst-watchAnonym
#9 Rabauke76Anonym
  • 15.05.2018, 14:45h
  • Antwort auf #8 von brutalst-watch
  • Liebe(r) " brutalst- watch". Sehr, verdammt guter Beitrag! Das Problem ist doch auch folgendes: Seit der Wiedervereinigung, ist doch die " Volksverblödung- Volksverdummung", staatlich gewollt, verordnet und angewandt. Leider verschließen die Landsleute nicht mehr die Augen. Bitte mehr davon in Zukunft. Wie sagte schon Brecht? " Wer die Wahrheit nicht kennt, ist ein Lügner. Wer - Sie- eine Lüge nennt, ist ein Verbrecher."
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#10 Homonklin44Profil
  • 16.05.2018, 00:00hTauroa Point
  • Da muss man schon sagen, auch wenn ich anderswie die Polizei tatsächlich als Retter erlebt habe, und dankbar bin und mich für sie mal einsetze.

    Im Bezug zu diesem Fall schaut es so aus, als sind diese 'Kollegen' ein unrühmliches Beispiel empfindlicher Mängel an der Profession. Man kann hoffen, wenn da noch was nachfolgt, Leute, so geht es GAR nicht!
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