Holger Arppe bei einer AfD-Veranstaltung im Jahr 2015. Inzwischen ist er aus der Fraktion ausgetreten, bleibt aber noch Mitglied der rechten Partei
Der frühere AfD-Chef von Mecklenburg-Vorpommern und Landtagsabgeordnete in Schwerin, Holger Arppe, ist am Montag in seiner Heimatstadt Rostock wegen Volksverhetzung zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 9.000 Euro (90 Tagessätze á 100 Euro) verurteilt worden. Im Berufungsverfahren sah es das Landgericht als erwiesen an, dass der offen schwule Rechtspopulist 2010 unter einem Pseudonym einen volksverhetzenden Eintrag in der rechtsextremen Online-Plattform "Politically Incorrect" geschrieben hatte.
Bereit 2015 war Arppe wegen des Eintrags zu 90 Tagessätzen verurteilt worden. Wegen seines geringeren Gehaltes – er war damals noch nicht Landtagsabgeordneter, sondern arbeitete in einem Callcenter – betrug die Strafe damals aber nur 2.700 Euro (queer.de berichtete). Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung hatten damals Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt. Wie in der Vorinstanz sah es auch jetzt das Landgericht anhand von Indizien und Zeugenaussagen als erwiesen an, dass der betreffende Text von Arppe stammte.
Konkret hatte Arppe geschrieben: "Die Insel [Großbritannien] ist eh verloren. Man könnte die Reste des Empires sehr gut als europäisches Zentralreservat für alle in der EU lebenden Moslems nutzen. Als Quarantäne-Insel sozusagen wie früher die Seuchenkolonien." Dieser Eintrag sei "niederträchtig" und "bewusst böswillig", erklärte der Vorsitzende Richter nach dpa-Angaben.
Arppe akzeptiert Urteil nicht
Auch diese Niederlage will Arppe nicht akzeptieren und das Oberlandesgericht anrufen. Sein Verteidiger hatte Freispruch gefordert und behauptet, dass Arppe nicht der Autor des Textes sei und dieser auch nicht als Volksverhetzung gewertet werden könne.
Arppe war im letzten Sommer erneut in die Schlagzeilen geraten, als Medien aus Chatprotokollen zitierten, in denen Arppe vor zwei Jahren zur Gewalt aufgerufen haben soll. Unter anderem soll der frühere AfD-Chef gefordert haben, politische Gegner nach einer Machtübernahme zu töten: "Wir müssen ganz friedlich und überlegt vorgehen, uns gegebenenfalls anpassen und dem Gegner Honig ums Maul schmieren, aber wenn wir endlich soweit sind, dann stellen wir sie alle an die Wand."
Laut NDR habe er in den Chats auch kinderpornografische Fantasien geäußert ("So'n schönes zehnjähriges Poloch ist sicher schön eng"). Arppe hatte auch in diesem Fall die Urheberschaft der Texte abgestritten. Trotzdem kündigte er nach der Veröffentlichung der Chat-Protokolle seinen Austritt aus Fraktion und Partei an (queer.de berichtete). Später erklärte er jedoch, er wolle sein Parteibuch doch nicht zurückgeben. Die AfD leitete daraufhin ein Parteiausschlussverfahren gegen den Politiker ein.
Bereits im Februar war der Berliner AfD-Politiker Kay Nerstheimer wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 7.000 Euro verurteilt worden. Wie wenige Tage nach seiner Wahl ins Abgeordnetenhaus bekannt wurde, hatte er 2014 auf Facebook Homosexuelle als "degeneriert" bezeichnet (queer.de berichtete). (dk)
Ich wäre dafür.
Diese Strafe ist viel zu billig, dass wird wohl aus der Portokasse bezahlt.
Leider sehen unsere Gesetze Volksverhetzung als minder schweres Verbrechen an.
Gilt er dann als vorbestraft, wenn das Urteil rechtskräftig wird?
Also wird er wieder das Rollenfach "Opfer" bemühen, um das so "ungerechte" Urteil zu revidieren.
Wann wird endlich mit den rechten Dumpfbacken aufgeräumt?