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Oberverwaltungsgericht gibt sein Okay
Homophobes Bushido-Album darf bald wieder an Kinder verkauft werden
"Du Schwuchtel wirst hier ausradiert" – solche Texte müssen nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Münster nicht auf den Index gesetzt werden.

Bushido bei einem Auftritt in der ARD-Talkshow "Maischberger" am 2. Mai (Bild: Screenshot Das Erste)
- 16. Mai 2018, 12:04h 2 Min.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat in einem am Dienstag bekannt gegebenen Urteil entschieden, dass das Bushido-Album "Sonny Black" aus dem Jahr 2014 wieder vom Index gestrichen werden muss. Es erklärte damit die Einschätzung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien für ungültig, die das Album wegen wegen homophober, frauenfeindlicher und gewaltverherrlichender Texte mit einem Werbe- und Jugend-Verkaufsverbot belegt hatte. Wird das Urteil rechtskräftig, kann "Sonny Black" wieder an Minderjährige abgegeben werden. Das Gericht ließ aber eine Revision ausdrücklich zu.
Die Richter argumentierten, dass die Prüfstelle nicht sorgfältig genug zwischen Jugendschutz und Kunstfreiheit abgewogen habe. Die Anwälte Bushidos hatten zuvor erklärt, dass Jugendliche heutzutage wirklichkeitsnäheren Darstellungen von Gewalt und Sex ausgesetzt seien als den bewusst überzeichneten Gangster-Rap-Texten. Das Genre könne vielmehr für junge Hörer identitätsstiftend sein und ihnen Halt geben.
Dagegen hatte die Bundesprüfstelle die Indizierung damit begründet, dass die Texte auf dem Album "verrohend" wirkten und "Frauen und homosexuelle Menschen" diskriminierten. Die Texte bestünden "ausnahmslos aus Selbstüberhöhungen, sexuellen Diskriminierungen und Gewaltdarstellungen". Die Bonner Behörde wertete die Wahrscheinlichkeit, "dass Minderjährige die geäußerten Demütigungen in ihren Wortschatz und in ihr eigenes Verhalten übernehmen" könnten, als "sehr hoch" ein.
"Du schwuler Spast"
Die 15 Songs auf dem Album enthalten teils extrem homophobe Texte – so ist in mehreren Liedern von "Schwuchteln" die Rede. Auch Ausdrücke wie "Du schwuler Spast" finden sich dort. In einem Song heißt es: "Berlin ist mein Hauptquartier, Du Schwuchtel wirst hier ausradiert."
In der Vorinstanz hatte das Verwaltungsgericht in Köln im vergangenen Spätsommer noch der Bundesprüfstelle Recht gegeben (queer.de berichtete).
Die praktische Auswirkungen der Indizierung werden von Brancheninsidern als gering eingeschätzt, da die Zielgruppe das Album weiterhin problemlos aus dem Internet von Anbietern außerhalb Deutschlands herunterladen kann. Vielmehr könnte die Debatte um die Indizierung den Verkauf noch gefördert haben, da sich Bushido als Opfer von Zensur stilisieren könne und gerade für Jugendliche "das Verbotene" besonders interessant sei.
Bereits 2015 hatte Bushido nach der Indizierung des homophoben Songs "Stress ohne Grund" vor dem Münsteraner Gericht Erfolg: Trotz Texten wie "Du Schwuchtel wirst gefoltert" erlaubte das Oberlandesgericht den Verkauf an Jugendliche und Kinder (queer.de berichtete). (dk)















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