In der Länderkammer in Berlin wird es bald wieder Debatten über LGBTI-Rechte geben (Bild: Fred Romero / flickr)
Die Ampel-Regierung von Rheinland-Pfalz hat am Mittwoch angekündigt, eine Bundesratsinitiative zu starten, mit der die Bundesregierung aufgefordert werden soll, das Transsexuellengesetz zu modernisieren. Das Gesetz aus dem Jahre 1981 wurde bereits an mehreren Stellen vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt und gilt als völlig veraltet.
Insbesondere die noch bestehende, im vergangenen Jahr von Karlsruhe für verfassungskonform erklärte Gutachterpflicht steht in der Kritik: "Derzeit müssen transidente Menschen, also Menschen, die sich als Frau fühlen, obwohl sie bei Geburt dem männlichen Geschlecht zugeordnet wurden oder umgekehrt, zwei teure Gutachten vorlegen, um ihren Vornamen ändern zu können", beklagte die Grünenpolitikerin Christiane Rohleder, die rheinland-pfälzische Landesbeauftragte für gleichgeschlechtliche Lebensweisen und Geschlechtsidentität. Diese Praxis werde von den Betroffenen meist als sehr belastend und entwürdigend empfunden. "Daher wollen wir die Namensänderung durch ein einfaches Verwaltungsverfahren ermöglichen", so Rohleder weiter.
Christiane Rohleder ist seit 2016 die bundesweit erste Landesbeauftragte für gleichgeschlechtliche Lebensweisen und Geschlechtsidentität (Bild: MFFJIV)
Ein modernes Gesetz zur Anerkennung der Geschlechtsidentität dürfe nicht weiter "auf die lange Bank geschoben" werden, sondern sollte direkt mit der Umsetzung des Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum dritten Geschlecht verbunden werden, argumentierte Rohleder. Die Verfassungsrichter hatten im Herbst letzten Jahres entschieden, dass Intersexuelle ein Anrecht darauf hätten, in offiziellen Dokumenten weder als männlich noch weiblich anerkannt zu werden (queer.de berichtete). Der Gesetzgeber muss nun bis Ende des Jahres entweder die Eintragung eines dritten Geschlechts neben männlich und weiblich ermöglichen oder ganz auf einen Geschlechtseintrag verzichten.
Bereits vor der Bundestagswahl hatte sich Rheinland-Pfalz im vergangenen Frühjahr für eine Reform des Transsexuellenrechts im Bundesrat stark gemacht (queer.de berichtete).
Mainz unterstützt Berliner Initiative zu Artikel 3 GG
Die Landesregierung kündigte zudem an, einen Gesetzesantrag des Landes Berlin zur Ausweitung des Diskriminierungsverbots in Artikel 3 des Grundgesetzes zu unterstützen. Die rot-rot-grüne Hauptstadtregierung will die Merkmale sexuelle und geschlechtliche Identität in dem Artikel ergänzen (queer.de berichtete).
Laut Rohleder könnten queere Menschen nur so wirksam vor einem homophoben Rollback geschützt werden: "Die ausdrückliche Regelung, dass niemand wegen seiner sexuellen und geschlechtlichen Identität diskriminiert werden darf, stellt eindeutig klar, dass diese Identität vom Grundgesetz geschützt ist und nicht aufgrund politischer Entscheidungen mit einfacher Mehrheit wieder vom Schutz ausgenommen werden kann", argumentierte die Grünenpolitikerin. "Hier müssen wir auch aus der Geschichte lernen, da bis 1969 auch unter der Geltung des Grundgesetzes homosexuelle Handlungen unter Männern noch strafbar waren." Das von der FDP geführte rheinland-pfälzische Justizministerium geht davon aus, dass diese Bundesratsinitiative eine Mehrheit in der Länderkammer finden wird. (pm/dk)