In den USA werben Homo-"Heiler" offen auf großen Werbetafeln – wie hier in der Stadt Waco im Bundesstaat Texas
Der Landkreis Mansfeld-Südharz unternimmt nach einem Bericht der "Mitteldeutschen Zeitung" erneut einen Versuch, dem homophoben Verein Leo e.V. die freie Trägerschaft abzuerkennen. Im Jugendhilfe-Ausschuss des Landkreises in Sangerhausen wurde mehrheitlich beschlossen, zu überprüfen, ob die Tätigkeiten von Leo mit dem Grundgesetz vereinbar seien.
Der von Bernhard Ritter, einem ehemaligen evangelischen Pfarrer und Ex-CDU-Landtagsabgeordneten, geführte Verein war mehrfach beschuldigt worden, Seminare zur "Heilung" von Homosexuellen anzubieten. Vergangenen Monat veröffentlichten Journalisten eine Einladung zu einem Seminar in der Gemeinde Bennungen, in dem Homosexualität auf eine Stufe mit Pädophilie gestellt und als "Fehlorientierung" beschrieben wurde, die man korrigieren könne (queer.de berichtete).
Versuch vor vier Jahren scheiterte
Der Landkreis hatte bereits vor vier Jahren die Aberkennung der freien Trägerschaft beschlossen, wodurch der Verein keine öffentlichen Gelder mehr erhalten konnte. Damals hatte Leo aber dagegen geklagt und in zwei Verfahren Recht bekommen. Begründet wurde dies seinerzeit damit, dass man nicht mit Sicherheit sagen könne, was in den Kursen tatsächlich gelehrt wird.
Die Jugendausschuss-Vorsitzende Christine Kümmel (Linke) bekräftigte jetzt, dass Homosexualität keine "Störung" sei und man deshalb gegen den Verein vorgehen müsse. Man wolle nun überprüfen, ob der Verein gegen den Antidiskriminierungsartikel 3 im Grundgesetz verstößt. Auch Stefan Müller vom Christlichen Jugenddorfwerk Deutschlands unterstützte das Anliegen in der Ausschusssitzung und erklärte: "Dass Leo vor Gericht Erfolg hatte, lag an Verfahrensfehlern."
Leo-Chef Bernhard Ritter hat sich in den vergangenen Wochen nicht zum Thema geäußert. Er hat bis heute noch gute Verbindungen in seiner Partei. So ist er nach wie vor gemeinsam mit Landesgleichstellungsministerin Anne-Marie Keding im Vorstand des Evangelischen Arbeitskreises der CDU in Sachsen-Anhalt vertreten – Kedings Aufgabe ist es eigentlich, auch Homosexuelle vor Diskriminierung zu schützen. Im Kreis-Jugendausschuss konnte sich außerdem seine Parteifreundin Marlies Schneeberg nicht dazu durchringen, für die Überprüfung auf Verfassungsmäßigkeit des Vereins zu stimmen. Sie lobte Ritter vielmehr gegenüber der "Mitteldeutschen Zeitung": "Ich kenne Herrn Ritter als einen anständigen und integeren Menschen."
Weltärztebund: Homo-"Heiler" verletzen Menschenrechte
Bereits seit Jahren warnen nicht nur LGBTI-Aktivisten, sondern auch Psychologenverbände davor, dass Homosexuelle mit derartigen "Therapien" in den Selbstmord getrieben werden könnten. Der Weltärztebund verabschiedete 2013 eine Stellungnahme, nach der derartige Behandlungen "die Menschenrechte verletzen und nicht zu rechtfertigen" seien (queer.de berichtete). In Deutschland dürfen Homo-"Heiler" trotzdem generell aktiv sein: Die Bundesregierung hatte im letzten Jahr erklärt, dass sie "Konversionsthreapien" zwar ablehne, aber keinen Grund sehe, diese zu verbieten (queer.de berichtete). Allerdings gibt es vermehrt Debatten über das Thema. Derzeit gibt es auch eine Online-Petition für ein Verbot, die sich an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) richtet. (dk)
Die FREIE - TRÄGERSCHAFT wie ist die zu Verstehen!
Denn Stratus " KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS "
Oder - E.V. " EINGETRAGENER VEREIN "
Bei der Ersten Variation ist es nur Möglich wenn dass Bundes Verwaltungs Gericht in Leipzig diesen Antrag von der Landesregierung zustimmt !
Variante Zwei Reicht schon das Oberverwaltungsgericht des Bundeslandes !
Viele Liebe Grüße und alles Gute + Viel Erfolg euer Peter.