Gavin Grimm ist als LGBTI-Aktivist inzwischen landesweit bekannt und auch ein gern gesehener Gast in Nachrichtensendungen (Bild: Screenshot MSNBC)
Im bereits drei Jahre andauernden Streit um seinen Zugang zu Schultoiletten hat der inzwischen 19-jährige transsexuelle Ex-Schüler Gavin Grimm einen Sieg vor einem Bundesgericht gegen seinen Schulbezirk errungen. Bundesrichterin Arenda L. Wright Allen hat in Norfolk (Virginia) entschieden, dass seine Schule Grimm nicht hätte verbieten dürfen, die Jungentoilette aufzusuchen. Das verstoße gegen das Teilgesetz "Title IX", das seit 1972 bundesweit Geschlechterdiskriminierung an Schulen verbietet.
Der Streit um die Toilettennutzung hatte sich in den letzten Jahren in den USA zu einem ideologischen Kampf entwickelt: Die Obama-Regierung hatte 2016 entschieden, dass öffentliche Schulen Transsexuelle auch beim Gang auf die Schultoilette nicht diskriminieren dürften (queer.de berichtete). Die Trump-Regierung hob diese Entscheidung aber vergangenes Jahr auf (queer.de berichtete).
Grimm hatte seine Schule bereits 2015 wegen Geschlechterdiskriminierung mit Hilfe der Bürgerrechtsorganisation ACLU verklagt. Der Fall ging über mehrere Instanzen. Zunächst gab ein Gericht dem Schulbezirk recht, ein Berufungsgericht erklärte im Jahr darauf, dass Grimm diskriminiert worden sei (queer.de berichtete). Der Fall sollte eigentlich Richtung Supreme Court gehen; nach der Aufhebung der Obama-Richtlinie durch die Trump-Regierung sandte das Höchstgericht den Fall aber wieder an die Vorinstanz zurück (queer.de berichtete).
Der juristische Streitpunkt in diesem Fall ist, ob das Verbot der Geschlechterdiskriminierung in "Title IX" auch die Diskriminierung von Trans-Personen umfasst. In dem Gesetz wird Geschlechtsidentität nicht ausdrücklich erwähnt. Richterin Wright Allen zeigte sich aber überzeugt, dass die Toilettenverbote für Transpersonen an öffentlichen Schulen Diskriminierungen aufgrund des Geschlechtes seien – und damit illegal.
Weitere Rechtsmittel möglich
In ihrer Entscheidung ordnete die Bundesrichterin an, dass sich Grimm mit Vertretern des Schulbezirks binnen 30 Tagen auf einen Termin einigen müsse, in dem über eine außergerichtliche Einigung verhandelt wird. Allerdings hat der Schulbezirk noch das Recht, gegen die Entscheidung erneut Berufung einzulegen.
Grimm sagte nach der Entscheidung, dass ihm ein Stein von Herzen gefallen sei. Er habe nun den Beweis, dass ihn seine Schule jahrelang ungesetzlich diskriminiert habe.
Auch die ACLU zeigte sich erfreut: "Die Entscheidung unterstreicht das, was Gavin seit Jahren gesagt hat: Das Bundesgesetz schützt ihn und andere Trans-Schüler vor Stigmatisierung und dem Ausschluss von den Toiletten, die von anderen Jungs und Mädchen verwendet werden", so der Anwalt Joshua Block, der sich auf LGBT-Rechte spezialisiert hat. "Diese Art von diskriminierenden Regeln schützen nicht die Privatsphäre, sondern sind einzig dazu da, Trans-Schüler zu erniedrigen." (dk)
Alles andere wäre auch ein Skandal und ein Unrechts-Urteil, das nicht mit Recht und Gesetz und auch nicht mit dem gesunden Menschenverstand vereinbar wäre.
Ich fürchte nur, dass die ganzen Homohasser, Transhasser, Rechtspopulisten, religiösen Fanatiker, Trumps & Co sich nicht davon beeindrucken lassen. Diese Leute können sich nicht mit Niederlagen abfinden und werden immer weiter dagegen kämpfen.