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Bundesratsinitiative

Fünf Bundesländer wollen LGBTI im Grundgesetz schützen

Das Diskriminierungsverbot in Artikel 3 soll um die "sexuelle und geschlechtliche Identität" ergänzt werden, fordern Landesregierungen mit Beteiligung von SPD, Linken, Grünen und FDP.


Der Bundesrat kommt am 8. Juni zu seiner nächsten Sitzung zusammen (Bild: Oliver Ponsold / flickr)
  • 31. Mai 2018, 08:04h 49 2 Min.

Die fünf Bundesländer Berlin, Brandenburg, Bremen, Rheinland-Pfalz und Thüringen mit Regierungsbeteiligungen von SPD, Linken, Grünen und FDP wollen den Diskriminierungsschutz von queeren Menschen verbessern. In einer gemeinsamen Bundesratsinitiative (PDF) fordern sie, in Artikel 3 des Grundgesetzes die Merkmale "sexuelle und geschlechtliche Identität" aufzunehmen. Sollte die Länderkammer die Vorlage beschließen, muss sich der Bundestag mit dem Thema beschäftigen. Für eine Änderung des Grundgesetzes ist in beiden Häusern eine Zweit-Drittel-Mehrheit erforderlich.

Begründet wurde der vom rot-rot-grünen Berliner Senat initiierte Vorstoß unter anderem mit aktuellen "menschenfeindlichen und diskriminierenden Tendenzen": "In Deutschland, Europa und auch international lassen sich Bestrebungen zu einer Abkehr vom freiheitlichen und gleichwertigen Verständnis der sexuellen und geschlechtlichen Identität erkennen", heißt es im Antrag. Die Erweiterung des Diskriminierungsschutzes stelle "deshalb auch keine vermeintlich 'symbolhafte' oder inhaltsleere Änderung des Grundgesetzes dar, sondern vielmehr ein klares, verfassungsrechtliches Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung, die von der Gleichwertigkeit und Gleichberechtigung aller Menschen unabhängig von ihrer sexuellen und geschlechtlichen Identität ausgeht".

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Das AGG berücksichtigt auch die "sexuelle Identität"

Derzeit sieht das Grundgesetz nur das Verbot von Diskriminierung aufgrund der Merkmale Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft, Glauben, religiöse oder politische Anschauungen sowie Behinderung vor. Im 2006 beschlossenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sind zusätzlich "sexuelle Identität" und "Alter" als Diskriminierungsmerkmale genannt.

Obgleich LGBTI nicht ausdrücklich in Artikel 3 des Grundgesetzes erwähnt werden, hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach eine Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnern aufgrund dieses Artikels für verfassungswidrig erklärt, etwa bereits 2010 bei der Erbschaftssteuer (queer.de berichtete). Die Richter beriefen sich dabei auf den Einstiegssatz von Artikel 3: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich".

Die FDP änderte ihre Haltung zu Artikel 3

Die Änderung des Antidiskriminierungs-Artikels wird von SPD, Grünen und Linken bereits seit Jahren gefordert, wurde aber immer wieder von CDU/CSU und FDP abgelehnt (queer.de berichtete). Die Liberalen änderten im vergangenen Bundestagswahlkampf allerdings ihre Position und unterstützen nun auch eine Verfassungsänderung (queer.de berichtete).

Am 8. Juni soll sich die Länderkammer nach dem Vorschlag der fünf Antragsteller mit der Initiative befassen, bislang steht der Antrag allerdings nicht auf der Tagesordnung. Zuletzt waren Berlin, Bremen und Hamburg 2009 mit einer ähnlichen Bundesratsinitiative gescheitert (queer.de berichtete). (cw)

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#1 Petrus48Anonym
  • 31.05.2018, 09:39h
  • Es ist gut, dass die FDP ihre Position bei diesem Thema verändert hat und diese Forderung unterstützt.

    Das SPD, Grüne und Linkspartei diese Forderung tragen, war bei diesem Thema klar.

    Gespannt sein darf man, wie sich die CDU nunmehr im Bundesrat positionieren wird.

    Durchaus denkbar, dass die CDU diese Forderung im Jahre 2018 mittragen wird. Ich kann jedenfalls derzeit nicht einschätzen, wie die CDU sich bei diesem Thema verhalten wird.

    Am Ende könnte ich genauso positiv überrascht sein, wie ich es letztes Jahr bei der Ehe für alle war, als ich dann feststellen durfte, das über ein Viertel der CDU/CSU Abgeordneten im Bundestag der Ehe für alle zugestimmt haben und kein CDU Bundesland im Bundesrat gewillt war, dagegen im Bundesrat vorzugehen.

    Auf jeden Fall finde ich diese Forderung richtig.
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#2 PatroklosEhemaliges Profil
  • 31.05.2018, 09:47h
  • Antwort auf #1 von Petrus48
  • Gerade wegen der Änderung ihrer Haltung ist die FDP nicht mehr wählbar! Außerdem werden diese Initiative die unionsgeführten Bundesländer nicht passieren lassen, wobei Schleswig-Holstein mit seiner Jamaikakoalition sicherlich ausscheren wird.
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#3 SeanceAnonym
  • 31.05.2018, 10:27h
  • Selbst wenn es im Bundesrat klappen sollte, bin ich eher skeptisch, was eine GG-Änderung betrifft. Wie der Artikel schon sagt: Es braucht die Zustimmung BEIDER Kammern, und zwar zu einer 2/3-Mehrheit, um das GG an dieser Stelle zu ändern.

    Und wenn man sich die prozentuale Verteilung im derzeitigen Parlament anschaut, dann muss nicht nur mindestens der Fraktionszwang in dieser Frage aufgegeben werden, sondern auch etwa 45-50 % (!) der CDU/CSU-Fraktion diesem Vorhaben zustimmen, damit es umgesetzt werden kann.

    AfD wird mit Sicherheit komplett dagegen stimmen und selbst mit allen Stimmen von SPD, Linke, Grüne und FDP zusammen wäre das ein Himmelfahrtskommando, wenn eben die CDU/CSU-Fraktion nicht mitspielt.

    Warten wir mal ab, wie sich das so entwickelt. Ein zweites "Ups, verplappert" von Merkel wird's dieses Mal von nicht geben.
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