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Neue Statistik
§175: Erst 99 Anträge auf Entschädigung
Auch ein Jahr nach Verabschiedung des Rehabilitierungs-Gesetzes melden sich kaum Betroffene beim Bundesamt für Justiz.

In der Nachkriegszeit wurden in der Bundesrepublik und der DDR rund 65.000 Männer wegen homosexueller Handlungen verurteilt (Bild: Moscas de Colores)
- 16. Juni 2018, 12:23h 2 Min.
Am 23. Juni 2017 beschloss der Bundestag einstimmig ein Gesetz zur "strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen" (queer.de berichtete). Neben der Aufhebung der Urteile nach den Paragrafen §175 und §151 (DDR) sieht das Gesetz auf Antrag der Betroffenen oder deren Hinterbliebenen auch eine kleine Entschädigungsleistung vor.
Doch nach Auskunft des dafür zuständigen Bundesamts für Justiz kommen weiter weniger Anträge an als erwartet. Bislang habe man 99 Anträge erhalten, teilte die Bonner Behörde dem Evangelischen Pressedienst (epd) mit. Gerechnet hatte man ursprünglich mit bis zu 5.000. In der Praxis waren die Anträge seit August möglich (Infos zur Antragstellung samt Hotline).
Wie evangelisch.de aus der Antwort weiter berichtet, seien bislang rund 333.000 Euro an Entschädigungen gezahlt worden. Die meisten Anträge mit jeweils 18 Fällen stammten aus Nordrhein-Westfalen und Bayern, gefolgt von Berlin mit 14 und Baden-Württemberg mit elf Gesuchen.
Nachbesserungen erhofft
74 Anträge wurden bislang bewilligt, bei einigen stehe noch eine bei der Staatsanwaltschaft zu beantragende Rehabilitierungsbescheinigung aus, so das Amt. Drei Gesuche wurden abgelehnt; darunter ein Fall, in dem der Verfolgte "nur" in Untersuchungshaft gesessen hatte, aber nicht verurteilt wurde.
Der Fall ist bekannt: Gegenüber mehreren Personen erzählte im letzten Dezember der damals 99-jährige Wolfgang Lauinger von der offiziellen "Versagung der Entschädigung" (queer.de berichtete). Der durch ein Buch über seine Familiengeschichte bekannte Betroffene der Frankfurter Homosexuellenprozesse starb wenige Wochen später (queer.de berichtete, Nachruf).

Wie viele andere war Wolfgang Lauinger auch ohne Verurteilung vom Paragrafen 175 betroffen
Auch mit diesem Schicksal als Hintergrund hatten Grüne und FDP in den letzten Monaten Nachbesserungen an dem Gesetz angemahnt. Letzte Woche hatte zudem das Land Berlin eine entsprechende Bundesrats-Initiative angekündigt (queer.de berichtete). Für Kritik hatte im letzten Sommer auch gesorgt, dass auf Druck der Union in letzter Sekunde alle Verurteilten pauschal von einer Rehabilitierung ausgenommen wurden, deren Partner zum "Tat"-Zeitpunkt unter 16 Jahre alt waren.
Individuelle Schicksale
Das Bundesamt der Justiz vermutet sehr individuelle Gründe für die wenigen Anträge. "Nach meiner persönlichen Einschätzung sind viele Betroffene traumatisiert und wollen womöglich nicht an die Staatsanwaltschaft herantreten, die sie damals angeklagt hat", sagte Behördensprecher Thomas Ottersbach.
Aufgrund Verfolgung und Stigmatisierung könnten einige Betroffene auch eine Frau geheiratet und Kinder bekommen haben und diese Identität nun wahren wollen, so Ottersbach gegenüber epd. Andere Hochbetagte könnten die Entschädigungsmöglichkeit nicht mitbekommen haben oder gesundheitlich nicht mehr in der Lage sein, sich um diese zu kümmern. (nb)
















Die wollen sich einfach nicht missbrauchen lassen um der Regierung als Marketing-Masse oder als Feigenblatt zu dienen, damit diese Polit-Clowns sich auf die Schulter klopfen können und denken, sie hätten ein tolles Gesetz gemacht, was Opfern hilft. Denn dieses Gesetz ist eigentlich ein Skandal.