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Kanada

Supreme Court: Religionsfreiheit steht nicht über Diskriminierungsschutz

Großer Sieg für LGBTI-Aktivisten in Kanada: Einer homophobe christlichen Uni kann die Zulassung entzogen werden, wenn sie Schwule und Lesben diskriminiert.


Die evangelikale Universität bei einer Weihnachtsmannparade im Stadtzentrum von Vancouver (Bild: GoToVan / flickr)

  • 18. Juni 2018, 16:28h 12 3 Min.

Die Berufung auf "Religionsfreiheit" ist kein Freibrief für Diskriminierung von Schwulen und Lesben. Das hat der in der Hauptstadt Ottawa ansässige Oberste Gerichtshof von Kanada am Freitag mit sieben gegen zwei Richterstimmen entschieden. In dem Fall war verhandelt worden, ob der Jura-Abschluss der Trinity Western University in Langley (Provinz British Columbia) von den Rechtsanwaltskammern der Provinzen anerkannt werden muss.

Die evangelikale Privat-Universität hatte im Jahr 2012 eine juristische Fakultät eröffnet. Die Anwaltskammern der Provinzen Ontario, British Columbia und Neuschottland verweigerten der Hochschule aber die Akkreditierung – zwar kann die Universität Studierende ausbilden, in diesen drei Provinzen dürfen Absolventen allerdings nicht als Anwälte oder Richter arbeiten, wodurch ihr Diplom dort praktisch wertlos ist. Die Anwaltskammern anderer Provinzen – Alberta, Saskatchewan, Manitoba, Neubraunschweig, Prince Edward Island sowie Neufundland und Labrador – haben die Akkreditierung gewährt.

Der Grund für die Ablehnung in den drei Provinzen war der Verhaltenskodex der Universität, die jeder Student vor seiner Einschreibung unterzeichnen muss. Darin ist jeglicher außerehelicher und homosexueller Geschlechtsverkehr verboten – dieser Kodex gilt auch in der Freizeit. Selbst verheiratete schwule oder lesbische Paare müssen laut dem Kodex auf Sex verzichten. Bei einem Verstoß gegen den Kodex läuft ein Student Gefahr, aus der Hochschule zwangsexmatrikuliert zu werden.

Die Universität klagte gegen die Nichtakkreditierung in den drei Provinzen – und bekam in Neuschottland und British Columbia in unteren Instanzen Recht, während sich Gerichte in Ontario auf die Seite der Anwaltskammern stellten.

Menschenrechte sind "übergeordnetes Interesse"

Die Höchstrichter erklären in ihrer Entscheidung, dass die Vielfalt in der kanadischen Anwaltschaft ein hohes Gut sei. Das Recht auf Religionsfreiheit höre dort auf, wo die Gleichbehandlung und Grundrechte von Minderheiten infrage gestellt werde. "Die Anwaltskammer von British Columbia hat ein übergeordnetes Interesse daran, die Werte der Gleichberechtigung und der Menschenrechte zu berücksichtigen", so die Richtermehrheit. Die Akzeptanz des Rechtssystems könnte gefährdet sein, wenn es erlaubt werde, "ungerechte Barrieren beim Zugang zu diesem Beruf aufzustellen".


Der Oberste Gerichtshof in Ottawa hat das letzte Wort bei juristischen Streitereien (Bild: detsang / flickr)

LGBTI-Aktivisten feierten das Urteil als Sieg über religiös verbrämte Homophobie. "Wir haben immer gesagt, dass niemand zugemutet werden kann, eine Wahl zwischen seiner Identität und seinem Berufswunsch zu treffen", sagte Paul Saguil, der Chef des LGBTI-Berufsverbandes Start Proud.

Die Trinity Western University zeigte sich über das Urteil enttäuscht und erklärte, man werde deshalb vorerst keine Jura-Kurse anbieten. In einer Stellungnahme behauptete die Hochschule, man diskriminiere niemanden "aufgrund von Rasse, Geschlecht, Religion oder sexueller Identifikation". Der Verhaltenskodex sei lediglich dazu da, ein christliches Leben zu führen.

Auch die katholische Kirche kritisierte die Gerichtsentscheidung. J. Michael Miller, der Erzbischof von Vancouver, erklärte, er sei "traurig". Das Urteil habe "das Potenzial, Religionsfreiheit, Gewissensfreiheit und Versammlungsfreiheit in Kanada zu untergraben". (dk)

#1 AFD-WatchAnonym
  • 18.06.2018, 17:57h
  • Ich dachte Religionsfreiheit sei die Freiheit, seine Religion ausleben zu können. Werden diese Kakangelikale etwa daran gehindert? Seit wann bedeutet Ausübung der eigenen Religion über das Privatleben anderer Menschen zu herrschen? Das ist nichts anderes als eine christliche Scharia.
    Und so eine Uni mit einem solch abstrusen Rechtsverständnis bietet Jura an?
    Mit ihren Moralvorstellungen können die gerne nach Saudi-Arabien auswandern.
    Peinlich, wie sie sich hier als Opfer inszenieren:

    www.youtube.com/watch?v=CJKUFs2l3-0
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#2 Gerlinde24Ehemaliges Profil
  • 18.06.2018, 18:38h
  • Kanada, ick liebe dir!
    Das Gericht hat dem College gezeigt, wo der Hammer hängt!
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#3 GerritAnonym
  • 18.06.2018, 18:50h
  • Richtig so!

    Religionen stehen nicht über dem Gesetz.

    Und sie können sich auch nicht auf Religionsfreiheit berufen, denn wie alle Freiheitsrechte kann sie nicht missbraucht werden, um andere in ihrer Freiheit einzuschränken.

    Sonst könnte man ja auch über unliebsame Kollegen verbreiten, sie seien Straftäter und sich dann auf freie Rede berufen. Oder man könnte sogar "Ungläubige" umbringen und dann sagen, dass das die eigene Religion befiehlt und sich dann auf freie Religionsausübung berufen.

    Glücklicherweise ist das nicht der Fall und jedes Freiheitsrecht findet seine Grenzen immer dort, wo andere in ihrer Freiheit eingeschränkt werden.

    Deswegen dürfen auch Religionen nicht diskriminieren. Punkt.
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