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Schutz der Versammlungsfreiheit

Streit um Parade-Route: CSD Freiburg siegt vor Gericht

Die Stadtverwaltung wollte die CSD-Parade an den Stadtrand verbannen, angeblich wegen Sicherheitsbedenken. Ein Gericht kassierte den Plan mit Verweis auf die Versammlungsfreiheit.


Ein Gericht musste den Streit um die CSD-Route beenden (Bild: CSD Freiburg)
  • 21. Juni 2018, 07:19h 43 2 Min.

Der CSD-Parade in Freiburg darf am Samstag durch die Haupteinkaufstraßen in der Innenstadt führen. Das hat das Verwaltungsgericht nach Angaben der "Badischen Zeitung" am Mittwoch entschieden. Mit dem Beschluss entsprachen die Richter dem Eilantrag der Pride-Veranstalter.

Die Stadt hat bereits angekündigt, die Entscheidung akzeptieren zu wollen. Sie hätte noch das Recht gehabt, vor dem Mannheimer Verwaltungsgerichtshof Beschwerde einzulegen.

Dem gerichtlichen Beschluss vorausgegangen war ein Streit zwischen der Stadt und dem CSD-Verein. Nach dem Willen der Stadt sollte die Parade nicht mehr durch die zentralsten und belebtesten Wege in der Innenstadt führen. Für eine Route über den Bertoldsbrunnen und die Kaiser-Joseph-Straße führte die Verwaltung Bedenken etwa zur Fahrzeugsicherheit an (queer.de berichtete).

CSD-Parade darf "öffentlichkeitswirksam" sein

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Stadt den Schutz der Versammlungsfreiheit nicht ausreichend berücksichtigt habe. Die Demo-Veranstalter hätten das Recht, "öffentlichkeitswirksam an der öffentlichen Meinungsbildung teilzunehmen". Dieses Recht werde eingeschränkt, wenn die Veranstaltung an den Stadtrand gedrückt wird.

Sollte die Stadt das Recht auf Versammlungsfreiheit einschränken wollen, hätte eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit vorliegen müssen. Dies sei aber nicht der Fall, obwohl am Samstag viele Passanten unterwegs seien. Problemen wie Lärm könne mit Auflagen "wirksam begegnet" werden. Grundsätzlich müssten Fußgänger in der Innenstadt Einschränkungen durch öffentliche Veranstaltungen hinnehmen.

Die CSD-Veranstalter hatten in den letzten Wochen die mangelnde Kooperationsbereitschaft der Stadt beklagt. Außerdem seien durch die Verwaltung Vorbehalte angemeldet worden, die bei anderen Großveranstaltungen ohne LGBTI-Bezug nicht gemacht worden seien. So gab es dieses Jahr bei Events wie dem Rosenmontagszug, dem Freiburg-Marathon und sogar dem Global Marijuana March keine Probleme mit Routen durch die Innenstadt.

Auf Facebook begrüßte der CSD-Verein die Entscheidung des Verwaltungsgerichts und erklärte, dass damit "die Anliegen queerer Menschen im Herzen der Innenstadt sichtbar gemacht werden" könnten. "Trotz dessen finden wir es bedauerlich, dass es soweit kommen musste und die Stadtverwaltung an ihrer Ansicht festgehalten hat, obwohl sie mit einer eigenen Niederlage vor Gericht gerechnet hat." Man hoffe mit Blick auf den CSD 2019, eine neue und bessere Grundlage für die Kooperation und Zusammenarbeit mit der Stadt finden" zu können. (dk)

WIR HABEN UNSERE ROUTE <3 Heute hat das Verwaltungsgericht Freiburg über unseren Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz…

Gepostet von CSD Freiburg am Mittwoch, 20. Juni 2018
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#1 KMBonn
  • 21.06.2018, 09:34hBonn
  • Gratulation den CSD-Organisatoren! Sie haben sich nicht unterkriegen lassen und auf ganzer Linie gewonnen.

    Ich freue mich schon auf den CSD Freiburg und werde mit dem Dienstwagen des Bundesamtes für magische Wesen in der Parade sowie mit Infostand beim Straßenfest mit dabei sein.

    Am Stand würden wir uns freuen, queere Nachwuchsautoren begrüßen zu können, die für ihre buchprojekte einen Verlag für queere Literatur und/oder Fantasyliteratur suchen.
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#2 von_hinten_genommenAnonym
  • 21.06.2018, 10:08h
  • Prima, es wäre auch höchst fragwürdig gewesen, wenn anders entschieden worden wäre.
    Nun darf die Stadt Freiburg erklären wie sie zu ihren eigenartigen Entscheidungen gekommen sind und stehen nun als intolerant da :-))
    Tja, das nennt sich Eigentor.
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#3 herve64Ehemaliges Profil
  • 21.06.2018, 10:12h
  • Antwort auf #1 von KMBonn
  • Ich hätte dem CSD-Verein auch nichts anderes geraten als zu klagen.

    Beschämender und regelrecht peinlich ist das allerdings für eine Stadt, die noch von einem Bündnisgrünen als OB regiert wird, zeigt es doch, dass es auch in dieser Partei mehr als genug Zeitgenossen gibt, für die Gleichbehandlung ein Fremdwort ist und wohl auch bleiben soll.
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