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Aktivisten beklagen "strukturelle Transfeindlichkeit"
Karlsruhe nimmt Beschwerde von Trans-Mann nicht an
Ein Trans-Mann hatte sich dagegen gewehrt, dass er als "Mutter" seines leiblichen Kindes geführt wird. Das Bundesverfassungsgericht lehnte es aber ab, sich mit dem Thema zu befassen.

Die Richter am Bundesverfassungsgericht möchten nicht über den Fall eines Trans-Mannes, der nicht als Vater anerkannt wird, verhandeln (Bild: Mehr Demokratie / flickr)
- 25. Juni 2018, 13:48h 3 Min.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Annahme einer Beschwerde von einem Berliner Trans-Mann abgelehnt, dem die Anerkennung als Vater seines leiblichen Kindes verweigert worden war. Das teilte die Bundesvereinigung Trans*, die den Mann durch mehrere Instanzen begleitet hatte, am Montag mit. Wie in solchen Fällen üblich, gab Karlsruhe keine Begründung für die Ablehnung an.
Der Beschwerdeführer hatte sich gegen eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem vergangenen Herbst gewehrt; die ebenfalls in Karlsruhe angesiedelten Richter hatten einem Standesamt Recht gegeben, das ihn in der Geburtsurkunde des Kindes den Trans-Mann als "Mutter" mit seinem alten weiblichen Vornamen eingetragen hatte (queer.de berichtete). Die Richter argumentierten damals, dass Kinder nach geltendem Recht immer Vater und Mutter haben müssten und dass "ihre Abstammung nicht im Widerspruch zu ihrer biologischen Zeugung auf zwei rechtliche Mütter oder Väter zurückgeführt werden könne".
Das Kind war bereits im März 2013 geboren worden. Zu diesem Zeitpunkt war der Transsexuelle bereits von staatlicher Seite als Mann anerkannt, hatte aber seine Hormone abgesetzt, weshalb er schwanger werden konnte.
Trans-Mann will vor Menschenrechtsgerichtshof klagen
"Die Ablehnung der Verfassungsbeschwerde ist ein Ausdruck von struktureller Transfeindlichkeit", erklärte Sascha Rewald von der Arbeitsgemeinschaft Elternschaft bei der Bundesvereinigung Trans*. "In vier Instanzen haben wir versucht, endlich eine Lösung für die aktuell belastende Situation von Trans-Eltern und ihren Kindern herbeizuführen." Keine Instanz habe direkt mit dem betroffenen Vater gesprochen, beklagte Rewald. Er kündigte an, dass dieser den Fall nun dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg vorlegen wolle.
Rewald sagte weiter, dass Trans-Eltern wegen der augenblicklichen Rechtslage einer "erhöhten Gefahr von Diskriminierung" ausgesetzt seien. "Dadurch dass gebärende Männer als Mütter mit weiblichen Vornamen registriert werden, stimmen die Geburtsurkunde des Kindes und die Papiere des Elternteils nicht überein. Das erschwert beispielsweise das Reisen ins Ausland", erklärte der Aktivist. Weil zudem der abgelegte weibliche Vorname in der Geburtsurkunde eingetragen sei, sei es nicht möglich, die Verwandtschaft zwischen Elternteil und Kind nachzuweisen, ohne sich als trans zu outen.
Karlsruhe hatte bereits vergangenen November für Unmut unter Trans-Aktivisten gesorgt, als die Richter ablehnten, die Gutachterpflicht für Transsexuelle zu überprüfen (queer.de berichtete). Demgegenüber feierten LGBTI-Aktivisten, dass die Richter im selben Monat der Verfassungsbeschwerde einer 27-jährigen intersexuellen Person stattgegeben haben, die in offiziellen Formularen nicht mit dem Geschlecht "männlich" oder "weiblich" eingetragen werden wollte (queer.de berichtete). Die Bundesregierung muss bis Ende des Jahres ein entsprechendes Gesetz umsetzen. Allerdings beklagten Inter-Aktivisten, dass Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) nur eine Minimallösung beschließen will (queer.de berichtete). (dk)















Herangezogen wird wahrscheinlich die Definition der "rechtlichen Mutter" bzw. des "rechtlichen Vaters", die Anerkennung als Mann umschließt die Frage nicht, und da sehen die in Karlsruhe wohl einen thematisch verfehlten Anspruch, oder so etwas.
Werden eigentlich Leute, die adoptieren, rechtlich als Mutter oder Vater eingetragen? Beim Sorgerecht müsste es da doch erweiterte Definitionen geben.
Auf Reisen, beim Umzug oder Angelegenheiten, die Einsicht ins I.D. erforderlich machen, zwangsgeouted zu werden, ist natürlich unerträglich.