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Aktivisten beklagen "strukturelle Transfeindlichkeit"

Karlsruhe nimmt Beschwerde von Trans-Mann nicht an

Ein Trans-Mann hatte sich dagegen gewehrt, dass er als "Mutter" seines leiblichen Kindes geführt wird. Das Bundesverfassungsgericht lehnte es aber ab, sich mit dem Thema zu befassen.


Die Richter am Bundesverfassungsgericht möchten nicht über den Fall eines Trans-Mannes, der nicht als Vater anerkannt wird, verhandeln (Bild: Mehr Demokratie / flickr)

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Annahme einer Beschwerde von einem Berliner Trans-Mann abgelehnt, dem die Anerkennung als Vater seines leiblichen Kindes verweigert worden war. Das teilte die Bundesvereinigung Trans*, die den Mann durch mehrere Instanzen begleitet hatte, am Montag mit. Wie in solchen Fällen üblich, gab Karlsruhe keine Begründung für die Ablehnung an.

Der Beschwerdeführer hatte sich gegen eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem vergangenen Herbst gewehrt; die ebenfalls in Karlsruhe angesiedelten Richter hatten einem Standesamt Recht gegeben, das ihn in der Geburtsurkunde des Kindes den Trans-Mann als "Mutter" mit seinem alten weiblichen Vornamen eingetragen hatte (queer.de berichtete). Die Richter argumentierten damals, dass Kinder nach geltendem Recht immer Vater und Mutter haben müssten und dass "ihre Abstammung nicht im Widerspruch zu ihrer biologischen Zeugung auf zwei rechtliche Mütter oder Väter zurückgeführt werden könne".

Das Kind war bereits im März 2013 geboren worden. Zu diesem Zeitpunkt war der Transsexuelle bereits von staatlicher Seite als Mann anerkannt, hatte aber seine Hormone abgesetzt, weshalb er schwanger werden konnte.

Trans-Mann will vor Menschenrechtsgerichtshof klagen

"Die Ablehnung der Verfassungsbeschwerde ist ein Ausdruck von struktureller Transfeindlichkeit", erklärte Sascha Rewald von der Arbeitsgemeinschaft Elternschaft bei der Bundesvereinigung Trans*. "In vier Instanzen haben wir versucht, endlich eine Lösung für die aktuell belastende Situation von Trans-Eltern und ihren Kindern herbeizuführen." Keine Instanz habe direkt mit dem betroffenen Vater gesprochen, beklagte Rewald. Er kündigte an, dass dieser den Fall nun dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg vorlegen wolle.

Rewald sagte weiter, dass Trans-Eltern wegen der augenblicklichen Rechtslage einer "erhöhten Gefahr von Diskriminierung" ausgesetzt seien. "Dadurch dass gebärende Männer als Mütter mit weiblichen Vornamen registriert werden, stimmen die Geburtsurkunde des Kindes und die Papiere des Elternteils nicht überein. Das erschwert beispielsweise das Reisen ins Ausland", erklärte der Aktivist. Weil zudem der abgelegte weibliche Vorname in der Geburtsurkunde eingetragen sei, sei es nicht möglich, die Verwandtschaft zwischen Elternteil und Kind nachzuweisen, ohne sich als trans zu outen.

Karlsruhe hatte bereits vergangenen November für Unmut unter Trans-Aktivisten gesorgt, als die Richter ablehnten, die Gutachterpflicht für Transsexuelle zu überprüfen (queer.de berichtete). Demgegenüber feierten LGBTI-Aktivisten, dass die Richter im selben Monat der Verfassungsbeschwerde einer 27-jährigen intersexuellen Person stattgegeben haben, die in offiziellen Formularen nicht mit dem Geschlecht "männlich" oder "weiblich" eingetragen werden wollte (queer.de berichtete). Die Bundesregierung muss bis Ende des Jahres ein entsprechendes Gesetz umsetzen. Allerdings beklagten Inter-Aktivisten, dass Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) nur eine Minimallösung beschließen will (queer.de berichtete). (dk)

#1 Homonklin44Profil
  • 25.06.2018, 17:37hTauroa Point
  • Da scheint entscheidend, ob die Person die Spermazelle für die Zeugung des Kindes (=Vater) oder die Eizelle dafür (=Mutter) getragen/gegeben hat. Kommt drauf an, wie es bei Cis-Leuten geregelt wird. Die Definition für Mutter umfasst soweit ich wüsste auch in Vitro gezeugte, implantierte und von der jeweiligen Frau ausgetragene Kinder. Siehe auch Leihmutter. Und die von Vater auch Väter als Spender von Samenzellen.

    Herangezogen wird wahrscheinlich die Definition der "rechtlichen Mutter" bzw. des "rechtlichen Vaters", die Anerkennung als Mann umschließt die Frage nicht, und da sehen die in Karlsruhe wohl einen thematisch verfehlten Anspruch, oder so etwas.

    Werden eigentlich Leute, die adoptieren, rechtlich als Mutter oder Vater eingetragen? Beim Sorgerecht müsste es da doch erweiterte Definitionen geben.

    Auf Reisen, beim Umzug oder Angelegenheiten, die Einsicht ins I.D. erforderlich machen, zwangsgeouted zu werden, ist natürlich unerträglich.
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#2 Anonyma
  • 25.06.2018, 18:03h
  • Antwort auf #1 von Homonklin44
  • @Homonklin44: >Auf Reisen, beim Umzug oder Angelegenheiten, die Einsicht ins I.D. erforderlich machen, zwangsgeouted zu werden, ist natürlich unerträglich.<

    Es ist ja noch viel schlimmer: Dadurch, dass auch der alte Name - im Falle dieses trans Mannes also der weibliche(!!!) - in die Geburtsurkunde des Kindes eingetragen wird, wird ja de facto die ganze rechtliche Anerkennung der eigenen Person wieder komplett über den Haufen geworfen. Man erkennt diesem Mann sein Geschlecht einfach mal so wieder ab. Dass das BVerfG nicht erkennt, welche Grundrechte da verletzt werden, ist mir völlig unerklärlich.
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#3 TheDadProfil
  • 25.06.2018, 22:01hHannover
  • Antwort auf #2 von Anonyma
  • ""Man erkennt diesem Mann sein Geschlecht einfach mal so wieder ab.""..

    Es wurde an anderer Stelle zu genau diesem Fall ja auch schon ausführlich diskutiert..

    Aber bei der Gelegenheit stellt sich dann doch auch die Frage, ob nicht auch die Schwangerschaft des Mannes dann die ganze Sache komplett über den Haufen wirft, weil es allen "herkömmlichen Erfahrungen" widerspricht das ein Vater gebären könnte..

    Warum will man also "das Geschlecht" daran festmachen, was ein Mann alles so kann, und was nicht ?

    Was dann die Frage des "Zwangsoutings" betrifft, so bin ich immer noch der Auffassung daß der männliche Vorname des Gebärenden in der Geburtsurkunde dieses "Zwangsouting" gar nicht verhindert..
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#4 Johanna DAnonym
  • 25.06.2018, 23:35h
  • Antwort auf #3 von TheDad
  • Da erfolgt kein Zwangsouting. Eine homosexuelle Paar bekommt im Falle einer Steifkindadoption eine Geburtsurkunde auf der einfach "Eltern" drauf steht. Mehr nicht. Eine Transvergangenheit ist daraus also nicht zu erkenne. Aber genau das ist ja noch ein weitere Grund, weswegen die Ablehnung keinen Sinn ergibt. Es gibt ja die Geburtsurkunden mit zwei männlichen oder weiblichen Einträgen. Warum wird das hier also verweigert. Und das Argument der Biologie zieht nicht, denn auch ein Heterosexuelles Paar bekommt eine Geburtsurkunde, auf der die Adoptiveltern stehen, ohne dass diese einen biologischen Bezug zu dem Kind habe. Und aus dieser Urkunde ist nicht ersichtlich, dass es sich um eine Adoption handelt.
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#5 Anonyma
  • 26.06.2018, 01:03h
  • Antwort auf #3 von TheDad
  • @TheDad: >Warum will man also "das Geschlecht" daran festmachen, was ein Mann alles so kann, und was nicht ?<

    Darum geht es nicht. Und es geht mir auch nicht darum, was Dritte durch Einsicht der Geburtsurkunde erkennen können oder nicht ("Zwangsouting"), denn das wurde im Artikel bereits ausführlich dargestellt. Es geht mir darum, wie der Staat (Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat) hier durch die Verwendung des alten Vornamens in der Geburtsurkunde gegenüber dem betroffenen trans Mann als Bürger dieses Staates handelt (also das "Innenverhältnis" zwischen Bürger und Staat). Vornamen sind nach deutschem Recht geschlechtsgebunden, weshalb die Verwendung des alten Vornamens in der Geburtsurkunde hier eine Aberkennung des Geschlechts impliziert. Betroffen sind hier aus meiner Sicht Art. 1 (1) GG, Art. 2 (1) GG und Art. 3 (1) u. (3) GG. Deshalb ist für mich nicht nachvollziehbar, warum das BVerfG die Verfassungsbeschwerde nicht mal angenommen hat.
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#6 CynthEhemaliges Profil
  • 26.06.2018, 08:33h
  • Antwort auf #1 von Homonklin44
  • "Werden eigentlich Leute, die adoptieren, rechtlich als Mutter oder Vater eingetragen? Beim Sorgerecht müsste es da doch erweiterte Definitionen geben."

    Transsexuelle gelten als psychisch gestört, und Adoption bei homosexuellen Paaren war ja bislang auch eher so eine Sache, die nicht in Frage kam, insofern schätze ich, dass es ziemlich lange keinen Bedarf für irgendwelche erweiterten Definitionen gab. Ich weiß nicht, ob das Adoptionsrecht im Zuge der Ehe für alle angepasst wurde, aber wer eine Angleichung anfängt, musste sich bislang darüber im Klaren sein, dass mehr als Pflegeelternschaft nicht in Frage kam.

    Was auch der Grund dafür ist, dass ich es vollkommen nachvollziehen kann, wenn Transmänner Kinder auf die Welt bringen, auch wenn ich für meinen Teil mich mit dem zugehörigen Geschlechtsapparat nicht soweit anfreunden kann, dass das für mich in Frage käme. Wenn man als Trans*person ein Kind will, muss man es entweder adoptieren, bevor man mit dem ganzen Kram anfängt, oder es eben selbst bekommen, denn das kann einem niemand verbieten.

    Vom Offenbarungsverbot kann keine Rede mehr sein, wenn ein rechtlich nicht mehr gültiger, weiblicher Name überall auftaucht, wo man für ein Kind der Vormundschaft wegen Unterschriften abgeben muss, solange das nicht mündig ist.
    Und gut, da das mit dem "Stealth" vorbei ist, sobald Papiere für das Kind vorgezeigt werden müssen, sollte man sich einen gewissen Teil Auslandsreisen zumindest als Familie wohl auch abschminken.

    Und das alles vor dem Hintergrund, dass es seit der "Ehe für alle" wohl möglich sein sollte, zwei Mütter oder zwei Väter einzutragen. Vorher gab's ja zumindest theoretisch noch die Begründung "Kinder nur für Hetero-Cissen". Dass es zwei Väter geben können soll, solange beide cis sind, aber nicht, wenn eine der beteiligten Personen trans ist, ist einigermaßen unlogisch, wenn man die Sache mit dem Offenbarungsverbot ernst nehmen wollte. Vorher konnte man wenigstens begründen, dass man kein Hintertürchen für Homo-Eltern öffnen wolle. Spätestens nach der Ehe für alle ist es nur noch blanke Schikane.
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#7 Homonklin44Profil
  • 26.06.2018, 10:26hTauroa Point
  • Antwort auf #2 von Anonyma
  • Okay, das übertrifft natürlich einen profunden Erkenntnismangel in der Juristerei, könnte man denken. Aber die schauen ja sehr pingelig auf die Einhaltung von Formalien, und vielleicht war der Antrag auch formtechnisch nicht so wie gewünscht eingegangen. Müsste er wahrscheinlich noch mal einreichen, mit der Begründung durch alle betroffenen Gesetze - falls er's nicht eh so machte, ( wird er wohl) und trotzdem die Ablehnung bekam.
    Hier müssten die sich mit bestimmt einer ganzen Gruppe von Gesetzen auseinandersetzen, und Definitionen erweitern, Rechtsnormen überarbeiten. Wahrscheinlich scheut man sich davor, weil die Tragweite enorm ist.

    Bei der herkömmlichen Namensänderung ( aufgrund Bedrohung/Mordversuch,Traumazusammenhang) kenne ich es auch, dass in wichtigen Urkunden immer wieder der Taufname/erste Name eingetragen wird. Man kommt praktisch nicht davon los, und bleibt für mögliche Verfolger erkennbar, auffindbar.
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#8 Homonklin44Profil
  • 26.06.2018, 10:35hTauroa Point
  • Antwort auf #6 von Cynth
  • Anscheinend hängt man es demnach doch an der Biologie auf, also Eizelle --> Schwangerschaft --> Mutter.

    ""Transsexuelle gelten als psychisch gestört""

    Ich hoffe doch sehr, dass das nach der ICD-11 und der WHO-Empfehlung endlich, endlich überholt sein wird.

    Allerdings gibt es ja nach wie vor auch Mediziner, Psychiater und TherapeutInnen, die solchen Empfehlungen nicht folgen, also wird der Kampf um die Trans*Emanzipation weiter gehen müssen. So wie bei den Juristen, wenn die sich als Erkenntnisverweigerer zeigen sollten.
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#9 GerritAnonym
  • 26.06.2018, 10:51h
  • "Wie in solchen Fällen üblich, gab Karlsruhe keine Begründung für die Ablehnung an."

    Sollte man nicht wenigstens in einem Rechtsstaat ein Anrecht darauf haben, die Gründe für die Ablehnung erfahren zu dürfen?!

    Das beweist nur wieder mal, dass wir uns auf niemanden anderes verlassen können, sondern nur auf uns selbst. Was wir wollen, müssen wir selbst erkämpfen.

    Naja, dann brauchen wir auch später niemandem für irgendwas dankbar sein, weil wir alles selbst erkämpft haben.
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#10 CynthEhemaliges Profil
  • 26.06.2018, 11:51h
  • Antwort auf #8 von Homonklin44
  • Hmja... das war gar nicht als Gejammer intendiert, ich bin darauf bloß selbst erstmal ungläubig gestoßen, als ich mich über ein Trans*-Forum anfangs selbst irritiert damit auseinandergesetzt habe, dass es Transmänner gab, die Kinder gebären wollten.
    Ich war da selbst noch ziemlich am Anfang mit allem, und habe mich derart vor meinem Körper geekelt, dass ich nicht fassen konnte, wie man erst eine Indikation durchsetzt, um Testo zu bekommen und evtl. eine Mastektomie, bloß um dann so ungefähr das Weiblichste zu tun, was es gibt, nämlich Vaginal-Sex und anschließend schwanger werden, um ein Kind auf die Welt zu bringen.

    Ich habe mir halt ganz naiv gedacht: Wenn man schon ein Kind will - was ich selbst nie wollte und mich daher wenig betrifft - kann man dann nicht einfach eins adoptieren?
    Naja, und dann schaut man sich mal die Voraussetzungen an, und da taucht dann ein Gesundheitsnachweis auf, in dem u.a. ärztlich bestätigt sein soll, dass keine psychischen Erkrankungen vorliegen.

    Und da denke ich dann halt daran, dass mein Hausarzt mir auf jeden Krankenschein die F64 mit draufschreibt, selbst wenn die eigentliche Grund für die Arbeitsunfähigkeit ein grippaler Infekt ist, und denke mir: So einen Gesundheitsnachweis wird man als Trans*person wohl schwerlich bekommen. Solange es diese Diagnose gibt, würde ein Arzt auch schlicht lügen, wenn er sie nicht mit erfassen würde.

    Inzwischen betrachte ich meine damalige Perspektive übrigens als ziemlich unreif. Was Leute mit ihrem Körper anstellen, ist ihre eigene Sache und geht mich nichts an, und mit dem Identitätsempfinden muss das nun wirklich nichts zu tun haben. Solange von mir keiner verlangt, mir eine Schwangerschaft antun zu müssen, habe ich nichts damit zu tun, und die Beurteilung darüber, wie trans* jemand ist, und was man alles auf sich nehmen müsse, um das einem Umfeld zu "beweisen" halte ich inzwischen für zimlich arrogantes Anspruchsdenken. Es wird niemandem was weggenommen, wenn man einen Menschen so behandelt, Ansprache und Pronomina eingeschlossen, dass er*sie sich damit wohlfühlt. Dass man die Idee irgendwann leid ist, sich sämtlichen Ansprüchen von außen unterordnen und sich gefühlt jedem noch so fremden Menschen erstmal "beweisen" zu müssen, wenn man ein paar Jahre so lebt, kann ich inzwischen sehr gut nachempfinden, bzw. erlebe ich das selbst so. Besonders, wenn man mal mit Menschen zu tun hatte, denen man nie "echt" genug sein kann, oder die trans* einfach als Gesamtkonzept ablehnen, beispielsweise aus politischen Gründen, wie ich es mir von wenigstens einem Schwulen auch schon persönlich anhören durfte.

    Ich fand es schon erschütternd, dass etwas so Simples und für alle Seiten als positiv Intendiertes wie eine Adoption unsereinem nicht offensteht. Ich selbst kann nur selten mit Kindern, und wenn ich mir ansehe, was für Belastungen es gerade für junge Eltern mit sich bringt, sich darum zu kümmern, kann ich Menschen eigentlich nur bewundern, die das freiwillig auf sich nehmen. Leuten einen zusätzlichen Klotz ans Bein zu binden, indem man ihnen permanentes Zwangsouting aufbürdet, wenn sie sich das antun, finde ich da schon ziemlich mies.

    Wie erwähnt, vor der Ehe für alle wäre eine taugliche Ausrede noch gewesen, Homo-Elternpärchen generell nicht dulden zu wollen, denn auch Ehe ist ja eine praktisch zwingende Voraussetzung dafür, ein Kind zu adoptieren. Aber spätestens, seit es Väter-Pärchen geben darf, sehe ich nicht, wie man diese Ungleich-Behandlung überhaupt noch rechtfertigen möchte. Außer vielleicht damit, dass Menschen, die derart gegen heteronormative Regeln verstoßen, es nunmal verdient haben, darauf auch möglichst häufig gestoßen zu werden. Scheint mir eine Fortführung des Gedankens zu sein, dass es einfach nicht richtig sei, wenn Transsexuelle sich fortpflanzen. Nachdem die Zwangssterilisation schon gekippt wurde, soll wohl zumindest ein bisschen Schikane daran erinnern, dass man im Endeffekt eben doch etwas Verbotenes tut, wenn man als Transmann ein Kind auf die Welt bringt.

    Schöne neue Welt.
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