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Aktivisten beklagen "strukturelle Transfeindlichkeit"

Karlsruhe nimmt Beschwerde von Trans-Mann nicht an

Ein Trans-Mann hatte sich dagegen gewehrt, dass er als "Mutter" seines leiblichen Kindes geführt wird. Das Bundesverfassungsgericht lehnte es aber ab, sich mit dem Thema zu befassen.


Die Richter am Bundesverfassungsgericht möchten nicht über den Fall eines Trans-Mannes, der nicht als Vater anerkannt wird, verhandeln (Bild: Mehr Demokratie / flickr)
  • 25. Juni 2018, 13:48h 18 3 Min.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Annahme einer Beschwerde von einem Berliner Trans-Mann abgelehnt, dem die Anerkennung als Vater seines leiblichen Kindes verweigert worden war. Das teilte die Bundesvereinigung Trans*, die den Mann durch mehrere Instanzen begleitet hatte, am Montag mit. Wie in solchen Fällen üblich, gab Karlsruhe keine Begründung für die Ablehnung an.

Der Beschwerdeführer hatte sich gegen eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem vergangenen Herbst gewehrt; die ebenfalls in Karlsruhe angesiedelten Richter hatten einem Standesamt Recht gegeben, das ihn in der Geburtsurkunde des Kindes den Trans-Mann als "Mutter" mit seinem alten weiblichen Vornamen eingetragen hatte (queer.de berichtete). Die Richter argumentierten damals, dass Kinder nach geltendem Recht immer Vater und Mutter haben müssten und dass "ihre Abstammung nicht im Widerspruch zu ihrer biologischen Zeugung auf zwei rechtliche Mütter oder Väter zurückgeführt werden könne".

Das Kind war bereits im März 2013 geboren worden. Zu diesem Zeitpunkt war der Transsexuelle bereits von staatlicher Seite als Mann anerkannt, hatte aber seine Hormone abgesetzt, weshalb er schwanger werden konnte.

Trans-Mann will vor Menschenrechtsgerichtshof klagen

"Die Ablehnung der Verfassungsbeschwerde ist ein Ausdruck von struktureller Transfeindlichkeit", erklärte Sascha Rewald von der Arbeitsgemeinschaft Elternschaft bei der Bundesvereinigung Trans*. "In vier Instanzen haben wir versucht, endlich eine Lösung für die aktuell belastende Situation von Trans-Eltern und ihren Kindern herbeizuführen." Keine Instanz habe direkt mit dem betroffenen Vater gesprochen, beklagte Rewald. Er kündigte an, dass dieser den Fall nun dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg vorlegen wolle.

Rewald sagte weiter, dass Trans-Eltern wegen der augenblicklichen Rechtslage einer "erhöhten Gefahr von Diskriminierung" ausgesetzt seien. "Dadurch dass gebärende Männer als Mütter mit weiblichen Vornamen registriert werden, stimmen die Geburtsurkunde des Kindes und die Papiere des Elternteils nicht überein. Das erschwert beispielsweise das Reisen ins Ausland", erklärte der Aktivist. Weil zudem der abgelegte weibliche Vorname in der Geburtsurkunde eingetragen sei, sei es nicht möglich, die Verwandtschaft zwischen Elternteil und Kind nachzuweisen, ohne sich als trans zu outen.

Karlsruhe hatte bereits vergangenen November für Unmut unter Trans-Aktivisten gesorgt, als die Richter ablehnten, die Gutachterpflicht für Transsexuelle zu überprüfen (queer.de berichtete). Demgegenüber feierten LGBTI-Aktivisten, dass die Richter im selben Monat der Verfassungsbeschwerde einer 27-jährigen intersexuellen Person stattgegeben haben, die in offiziellen Formularen nicht mit dem Geschlecht "männlich" oder "weiblich" eingetragen werden wollte (queer.de berichtete). Die Bundesregierung muss bis Ende des Jahres ein entsprechendes Gesetz umsetzen. Allerdings beklagten Inter-Aktivisten, dass Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) nur eine Minimallösung beschließen will (queer.de berichtete). (dk)

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#1 Homonklin44
  • 25.06.2018, 17:37hTauroa Point
  • Da scheint entscheidend, ob die Person die Spermazelle für die Zeugung des Kindes (=Vater) oder die Eizelle dafür (=Mutter) getragen/gegeben hat. Kommt drauf an, wie es bei Cis-Leuten geregelt wird. Die Definition für Mutter umfasst soweit ich wüsste auch in Vitro gezeugte, implantierte und von der jeweiligen Frau ausgetragene Kinder. Siehe auch Leihmutter. Und die von Vater auch Väter als Spender von Samenzellen.

    Herangezogen wird wahrscheinlich die Definition der "rechtlichen Mutter" bzw. des "rechtlichen Vaters", die Anerkennung als Mann umschließt die Frage nicht, und da sehen die in Karlsruhe wohl einen thematisch verfehlten Anspruch, oder so etwas.

    Werden eigentlich Leute, die adoptieren, rechtlich als Mutter oder Vater eingetragen? Beim Sorgerecht müsste es da doch erweiterte Definitionen geben.

    Auf Reisen, beim Umzug oder Angelegenheiten, die Einsicht ins I.D. erforderlich machen, zwangsgeouted zu werden, ist natürlich unerträglich.
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#2 Anonyma
  • 25.06.2018, 18:03h
  • Antwort auf #1 von Homonklin44
  • @Homonklin44: >Auf Reisen, beim Umzug oder Angelegenheiten, die Einsicht ins I.D. erforderlich machen, zwangsgeouted zu werden, ist natürlich unerträglich.<

    Es ist ja noch viel schlimmer: Dadurch, dass auch der alte Name - im Falle dieses trans Mannes also der weibliche(!!!) - in die Geburtsurkunde des Kindes eingetragen wird, wird ja de facto die ganze rechtliche Anerkennung der eigenen Person wieder komplett über den Haufen geworfen. Man erkennt diesem Mann sein Geschlecht einfach mal so wieder ab. Dass das BVerfG nicht erkennt, welche Grundrechte da verletzt werden, ist mir völlig unerklärlich.
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#3 TheDad
  • 25.06.2018, 22:01hHannover
  • Antwort auf #2 von Anonyma
  • ""Man erkennt diesem Mann sein Geschlecht einfach mal so wieder ab.""..

    Es wurde an anderer Stelle zu genau diesem Fall ja auch schon ausführlich diskutiert..

    Aber bei der Gelegenheit stellt sich dann doch auch die Frage, ob nicht auch die Schwangerschaft des Mannes dann die ganze Sache komplett über den Haufen wirft, weil es allen "herkömmlichen Erfahrungen" widerspricht das ein Vater gebären könnte..

    Warum will man also "das Geschlecht" daran festmachen, was ein Mann alles so kann, und was nicht ?

    Was dann die Frage des "Zwangsoutings" betrifft, so bin ich immer noch der Auffassung daß der männliche Vorname des Gebärenden in der Geburtsurkunde dieses "Zwangsouting" gar nicht verhindert..
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