Chris Keidan und Rebecca Steinfeld erstritten sich das Recht auf eine Verpartnerung (Bild: Equal Civil Partnership)
Wenn gleichgeschlechtlichen Paare eingetragene Partnerschaften eingehen dürfen, muss diese Option auch heterosexuellen Paaren offen stehen. Das hat der Supreme Court of the United Kingdom, das höchste nationale Gericht Großbritanniens, am Mittwochvormittag in London bekannt gegeben. In einer einstimmigen Entscheidung argumentierten vier Richter, die augenblickliche Gesetzgebung verstoße gegen das Diskriminierungsverbot und schränke die Bürgerrechte der Kläger ein.
In Großbritannien gibt es seit 2005 eingetragene Lebenspartnerschaften (Civil Partnerships), die ausschließlich von gleichgeschlechtlichen Paaren eingegangen werden können. 2014 öffneten England, Wales und Schottland (nicht aber Nordirland) die Zivil-Ehe für Schwule und Lesben, die Gesetzgeber beließen aber bei den Civil Partnerships alles beim alten. Beide Institute beinhalten praktisch die selben Rechte und Pflichten. Die britische Regierung hat nach der Entscheidung der Höchstrichter die Option, entweder Civil Partnerships abzuschaffen oder für Hetero-Paare zu öffnen.
Der britische Fall unterscheidet sich damit von der Lage in Deutschland: Seit der Ehe-Öffnung vom 1. Oktober 2017 ist es hierzulande für niemanden mehr möglich, eine eingetragene Lebenspartnerschaft einzugehen. Alte Verpartnerungen bleiben aber bestehen.
Geklagt hatte das im Westen von London lebende Paar Rebecca Steinfeld und Chris Keidan. Sie halten die traditionelle Ehe für patriarchalisch und sexistisch und wollten daher eine Lebenspartnerschaft begründen, um sich gegenseitig abzusichern. In den Vorinstanzen war das Paar noch abgeblitzt (queer.de berichtete).
Heteros dürfen sich bislang nur in Steueroase verpartnern
Der einzige nahe gelegene Ort, an dem auch heterosexuelle Briten bislang eingetragene Lebenspartnerschaften eingehen konnten, ist die Isle of Man, eine Insel in der Irischen See mit 85.000 Einwohnern, die fast so groß ist wie Hamburg. Die Insel ist ein autonomer Kronbesitz und offiziell nicht Teil des Vereinigten Königreichs. Sie wird vor allem als Steueroase und Sitz von Offshoreunternehmen genutzt und besitzt weitgehende Eigenverwaltung. Auf der Isle of Man abgeschlossene heterosexuelle Lebenspartnerschaften wurden bislang von Großbritannien nicht anerkannt, trotzdem hat sich auf der Insel ein regelrechter Verpartnerungstourismus entwickelt.
Letztes Jahr hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte noch im Falle eines österreichischen Hetero-Paares entschieden, dass die Begrenzung eines eheänhlichen Rechtsinstituts auf homosexuelle Paare keine Diskriminierung heterosexueller Paare darstelle (queer.de berichtete). Der Fall war allerdings anders gelagert, weil in Österreich Homosexuellen das Recht auf Eheschließung verweigert wird. Nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs muss die Rechtsaußen-Regierung von Bundeskanzler Sebastian Kurz allerdings die Ehe für Schwule und Lesben bis Januar 2019 öffnen (queer.de berichtete). (dk)